• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Internetdienste müssen Kündigung per E-Mail akzeptieren, auch rückwirkend?

memcpy

classic sonic

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
163
Ort
Angel Island
Ich habe seit 2007 einen 1&1 VServer (VServer+Domain) Vertag. Ursprünglich für ein Startup geplant, wurde dieser VServer nie genutzt und liegt seit Jahren "brach".

Ich habe den Vertrag zweimal im 1und1 Kontrollzenter gekündigt. Das erste mal im Jahre 2009, das zweite mal im Jahre 2011. Es wurde jeweils immer eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 7 Tagen gefordert, die ich dann immer vergaß/kein Fax zur Hand hatte, der Vertrag lief somit immer weiter.
Da die Kündigungsfrist immer 12 Monate bestand, dachte ich mir etwa: "ach Mist, kündigst dann zeitnahe normal wenn gerade ein Fax parat hast". 30,00 € pro Quartal werden seit Anbeginn per Lastschriftverfahren abgebucht.

Aktuell hat das Landgericht München entschieden: "Internetdienste müssen Kündigung Elektronisch/per E-Mail akzeptieren"
http://www.golem.de/news/landgerich...igung-per-e-mail-akzeptieren-1403-105220.html

Somit sollte bereits meine erste Kündigung aus 2009 den Vertrag aufgehoben haben. Jedoch habe ich noch die Eingangsbestätigung der Kündigung aus dem Jahre 2011 in meinem eMail Postfach.

eMail Inhalt
Betreff: Ihre Kündigung vom XX. Dezember 2011
Von: "Kündigungsbearbeitung 1&1" <kuendigungsbearbeitung@1und1.de>
An: XXXXX@XXXXX.de

Kundennummer: XYXYXYXYXYX
Vertrag: XYXYXYXYX
Bearbeitungsnr.: K-XYXYXYXYXYX-X


Hallo Herr XXXXXXXXX,

wir haben den Kündigungswunsch zu Ihrem Vertrag YXYXYXYXYXYX
zur Kenntnis genommen. Die Kündigung der Domains/Optionen wird soeben in unseren Systemen fristgerecht vorgemerkt.

Bitte beachten Sie, dass die Kündigung erst mit Eintreffen der
schriftlichen Bestätigung wirksam wird. Senden Sie uns daher bitte
innerhalb der nächsten 7 Tage das unterschriebene Bestätigungsformular
zurück.
Dieses können Sie ganz einfach unter https://vertrag.1und1.de ausdrucken.
Klicken Sie dazu nach dem Einloggen in der oberen Navigationsleiste auf
"Kündigungsstatus".

Sofern Sie Ihre Kündigung stornieren möchten, können Sie dies an dieser
Stelle ebenfalls online durchführen.

Ohne das Bestätigungsformular wird Ihre Kündigung automatisch nach Ablauf
der oben genannten Frist zurückgenommen.


Mit freundlichen Grüßen aus Karlsruhe

Ihr WebHosting-Team
1&1 Internet AG



--

1&1 Internet AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur

Amtsgericht Montabaur HRB 6484

Vorstand: Henning Ahlert, Ralph Dommermuth, Matthias Ehrlich, Robert Hoffmann, Markus Huhn, Hans-Henning Kettler, Dr. Oliver Mauss, Jan Oetjen
Aufsichtsratsvorsitzender: Michael Scheeren

Ist somit meine Kündigung rechtes gewesen, da ich auch eine Bestätigung des Kündigungseingangs per eMail erhalten habe? Könnte ich die somit zu unrecht per Lastschrift eingezogenen Beträge zumindest für 2012 und 2013 zurückverlangen? Wäre ich zusätzlich sofort aus dem Vertrag raus und muss keine künftigen Quartalszahlungen tätigen?

Ist das vom Landgericht München gefallene Urteil ein "Grundsatzurteil"? Sicherlich wird man noch eine mögliche Revision abwarten müssen, die sich noch Monate hinziehen kann. Sofern ich in dieser Zeit mein Vertrag nochmals Kündige, könnte womöglich die mögliche Rückforderung der letzten zwei Jahre unmöglich werden oder? :unknown:
 

i_like_ike

NGBler

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
80
Grundsatzurteile gibt es im deutschen Recht im Allgemeinen nicht. Selbst wenn der Bundesgerichtshof ein sogenanntes Grundsatzurteil fällt, können einzelne Gerichte immer noch frei entscheiden (auch wenn es dann in der Revision aufgehoben wird). Ein Case Law wie im anglo-amerikanischen Rechtskreis gibt es bei uns aber nicht.

Da 1&1 auch nach dem Urteil deine Rechtsauffassung (beziehungsweise die des Gerichtes) nicht einfach übernehmen wird, gilt der Vertrag nicht einfach als gekündigt. Du kannst aber mal nachfragen, ob sie deine Kündigung von 2009 bzw. 2011 nachträglich anerkennen.

Da die Verjährungsfrist im Zivilrecht in der Regel bei drei Jahren liegt, ist der Vorfall im Jahr 2009 außerdem schon verjährt (und der aus dem Jahr 2011 kurz davor). Du hast also auch (bald) keine Möglichkeit mehr, die Beiträge zurück zu klagen.

Rufe am besten mal an oder frage per E-Mail nach, ob man sich nicht einigen kann und du jetzt außerhalb der Kündigungsfrist den Vertrag auflösen kannst, damit du zumindest die Quartale bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin nicht zahlen musst.

Allerdings ist 1&1 kein Online-Dienst sondern ein Service-Provider. Das Urteil ist also sowieso nicht 1:1 auf deinen Fall übertragbar. Außerdem habe ich kurz die Urteilsbegründung überflogen und meiner Auffassung nach hat das Gericht nicht beanstandet, dass das die Kündigung schriftlich erfolgen soll, sondern dass in der Kündigung "Elemente" (Benutzername, etc.) genannt werden müssen, damit die Kündigung rechtens wird. Das schriftlich ist meiner Meinung nach nur deshalb rausgeflogen, weil damit die ganze Klausel unwirksam wurde. (Ich habe allerdings auch kaum mehr als einen Blick darauf geworfen).
An die Auslegung von dem Gesetz selbst wage ich mich an dieser Stelle lieber mal nicht.

Insgesamt müsstest du also wahrscheinlich Klagen müssen, um an dein Geld zu kommen. Und auch dann wäre nicht sicher, dass das Gericht dir Recht gibt.

Ich an deiner Stelle würde 60 Cent in eine Briefmarke investieren und zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Adlerdings erst nachdem ich da mal angerufen und um Kulanz gebeten habe.

Ich bin allerdings kein Jurist sondern nur häufig dazu gezwungen mich in juristische Themen einzulesen (und auch dabei habe ich Hilfe von "echten" Juristen). Da es bei dir immerhin um 120 Euro pro Jahr geht, solltest du vielleicht mal eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt um Rat fragen, wenn sich hier niemand mehr meldet, der besser Bescheid weiß.
 
Zuletzt bearbeitet:

Shaker0815

Neu angemeldet

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
45
Ort
ngb
Es wurde jeweils immer eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 7 Tagen gefordert, die ich dann immer vergaß/kein Fax zur Hand hatte, der Vertrag lief somit immer weiter.

Selber Schuld. Hättest du dir diese Bestätigung einfach in dein E-Mail-Postfach gespeichert, zum nächsten Internet-Laden und ausgedruckt und per Einschreiben und Rückschein abgeschickt, dann wäre die Sache erledigt und du wärst nicht um hunderte Euros leicher. Ich weiß ist doof von 1&1, dass die deine Kündigung bestätigt haben wollen, aber nächste mal weißt du ja welchen Anbieter und nicht nehmen wirst ;-)
 
Oben