IBM-Patent für DRM-Drucker zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen



Der Technologiekonzern IBM hat beim US-Patentamt ein Patent für einen Drucker beantragt, der Dokumente nach urheberrechtlich geschütztem Material absuchen kann. Mit dieser Technik will der Konzern verhindern, dass solche geschützten Werke unerlaubt vervielfältigt werden. Das Gerät wäre mit einem DRM-System ausgestattet und würde folglich in bestimmten Situationen einfach die Arbeit verweigern. Der Vorgang ist im beschrieben, das vor einem Jahr eingereicht und am 12. Mai 2016 vom US Patent and Trademark Office (USPTO) veröffentlicht wurde.



Praktisch wird das Verfahren so umgesetzt, dass vor dem eigentlichen Start des Druckvorgangs Analyse-Verfahren über die Inhalte laufen. Das Gerät unterzieht jedem zu druckenden Dokument einer genauen Prüfung. Dabei wird analysiert und online mit Datenbanken abgeglichen, ob Textstellen, Bilder und Formatierungen vorhanden sind, die die Rechte Dritter verletzen. Als mögliche Quellen für den Abgleich von Lizenzen nennt IBM hier beispielsweise die Datenbanken für ISBN-Nummern und die Sammlung des United States Copyright Office. Das Drucksystem soll auch online nach zutreffenden Informationen suchen können. Die Kopie wird nur angefertigt, sofern die Vervielfältigung zulässig ist. Werden Verstöße festgestellt, das heißt, der Rechteinhaber untersagt die Reproduktion, hat dies die Ablehnung des Druckauftrages zur Folge.

Als eine andere, alternative Herangehensweise ist angedacht, Attribute zu Dokumenten in einer getrennten Datenbank zu speichern, zu denen auch Informationen über Rechteinhaber, Lizenzbedingungen, die Zulässigkeit von Ausdrucken sowie die Anzahl erlaubter Ausdrucke gehören können. Anhand dieser Angaben soll bestimmt werden, ob der Ausdruck gestattet ist und gegebenenfalls das Dokument ausdrucken. Wurde jedoch potentiell geschütztes Material im Dokument ausgemacht, wäre der Druckauftrag zu verweigern. Das könnte ein Ansatz für ein digitales Rechtemanagement oder den Schutz geistigen Eigentums in Firmen sein. Denkbar wäre ein weiteres Feature, das dem User „Optionen bereitstellt, um Berechtigungen zu erwerben“, wie es der Fall wäre bei Nutzern, denen der Drucker den Dienst verweigert und die so in die Lage versetzt werden können, doch noch zu drucken, etwa durch die Einbindung eines Payment-Systems. Der Abgleich mit einer Lizenz-Datenbank kann aber auch andere Ergebnisse hervorbringen. So wäre es möglich, dass der User sich einen Text beispielsweise für den privaten Gebrauch in kleiner Stückzahl ausgeben lassen kann – aber nicht in größeren Mengen, die auf eine unberechtigte Weiterverbreitung hindeuten. Denkbar wäre genauso, dass die Anzahl möglicher Kopien nicht pauschal festgelegt ist, sondern diese nach diversen Kriterien variieren. Ein privater Nutzer ist bei der Rechtevergabe sicherlich eingeschränkter, als ein hauptberuflicher Lehrer, der im Rahmen seiner Tätigkeit bestimmte Werke zu Bildungszwecken vervielfältigen muss.

Fazit:

Der Technologiekonzern IBM hat sich damit das Patent auf einen Drucker gesichert, den vermutlich niemand privat kaufen würde, solange es eine Alternative gibt.

Als Begründung für das beantragte Schutzrecht führt IBM an, die Einführung des Internets und der Computernetzwerke zusammen mit der Entwicklung von digitalen Medien hätten hinsichtlich der Copyright-Durchsetzung zusätzliche Schwierigkeiten verursacht. Zugleich sei es aber auch komplizierter geworden, unabsichtliche Verletzungen des Urheberrechts zu vermeiden. Die Erfindung erlaube jedoch, urheberrechtliche Verstöße durch einzelne Personen zu verhindern, die sich der geschützten Inhalte nicht bewusst sind. Dem IT-Konzern geht es laut seinen Ausführungen aber nicht allein darum, Copyright-Verstöße zu unterbinden, sondern die Interessen der Urheber beziehungsweise Rechteinhaber mit dem der Öffentlichkeit abzuwägen. Im Copyright gebe es Ausnahmen, die durch die Technik berücksichtigt werden und wodurch die in manchen Fällen im Sinne des „Fair Use“ geschützte Werke beschränkt genutzt werden könnten.

IBM müsste bekannt sein, wie wenig Chancen ein solches Drucksystem mit integriertem Kopierschutz im Verbrauchermarkt hätte. Sinnvoll wäre dagegen ein Einsatz in Unternehmen, um Copyright-Verstöße durch Mitarbeiter zu unterbinden. Ein weiteres Anwendungsgebiet gäbe es für derart geschützte Drucker oder Multifunktionsgeräte an Schulen und Bildungseinrichtungen. Es ist davon auszugehen, dass dort täglich hundertfach Urherberrechte verletzt werden, indem Lehrkräfte Vorlagen vervielfältigen oder Texte und Dokumente aus dem Internet ausdrucken, die urheberrechtlich geschützt sind.

Ganz neu ist der Ansatz von IBM jedoch nicht. Die meisten Drucker, Scanner und Kopierer sowie Kombinationen daraus erkennen bereits seit Jahren Geldscheine und weigern sich dann entweder, diese auszudrucken oder sie versehen diese automatisch mit Streifen oder dem Vermerk “Muster”. Auch ein Verändern der Größe beim Ausdruck respektive beim Scan wäre denkbar, so dass die Kopie auf Anhieb vom Original zu unterscheiden ist. Früher hatte die Deutsche Bundesbank die Regeln zur Vervielfältigung oder Abbildung von Banknoten aufgestellt, seit April 2013 gelten dafür die Vorgaben der Europäischen Zentralbank. Die Maßgaben wurden von den Herstellern der Druckgeräte allerdings unterschiedlich umgesetzt. Zumindest waren sie früher teilweise verhältnismäßig leicht zu umgehen und erstreckten sich eben nur auf Banknoten. Zudem waren sie bei hochwertigen Business-Geräten in der Regel umfassender als bei Consumer-Druckern. Offenbar ging man davon aus, dass die Qualität eines Ausdrucks für einen ernsthaften Betrugsversuch ohenhin nicht ausreicht. IBM schwebt aber offenbar ein weitaus umfassenderer Ansatz vor.

Bildquelle: , thx! CC0 Public Domain.




Autor: Antonia
 
Ich ziehe mir zum Beispiel gerne Kopien aus PKW-Reparaturhandbüchern und laminiere die dann ein. Verhindert, dass das Buch während des Schraubens versaut wird...
 
wir 99% der Normaluser wieder nicht betreffen.
Kein Mensch schafft sich nen Drucker an der nur Drucken kann wenn eine Onlineverbindung besteht.

Wird vielleicht gewerblich für Firmen ein Thema sein.

Daher wäre jeglicher Aufschrei fehl am platz.

Und jetzt kann es los gehen:

"das ist nur der Anfang, wenn wir uns da nicht Seiten lang darüber aufregen kommt demnächst noch was viel schlimmeres das uns einschrenkt"

"wie könne die nur. Typisch Contentindustrie"

"bald wird es nur noch solche Drucker geben, wenn wir nicht seitenlang unseren Umut darüber äußern"
 
Wenn bei den Abermillionen Kopien, die täglich angefertigt werden, nur ein falsch positiver Ergebnisanteil von 1% entsteht, werden die Leute die Freude an solchen Druckern schnell verlieren. Aber IBM ist ein Hersteller von Büromaschinen (Internationale Büro-Maschinen Gesellschaft), nicht für den Consumermarkt.
 
es ist auch völlig untinteressant was IBM oder eine andere Firma an Patenten oder Produkten auf den Markt wirft.

Was gekauft wird bestimmt der Kunde. Welche Gesetze erlassen werden die dann womöglich auch zu einem Bedarf an solchen Druckern führen bestimmt die Politik und deren Wähler.

Ah, eines habe ich noch vergessen:

"die NSA wird sich freuen das dann jedes ausgedruckte Dokument erstmal durch ihre Onlinedatenbank geht"
 
warum sich sowas niemand privat kaufen wird, ist klar, aber warum denken sie, dass firmen und unis extra geld ausgeben, um urheberrechtsverletzungen durch studenten und mitarbeiter zu verhindern? die sind doch nicht dafür verantwortlich, also kann es ihnen egal sein.. wenn sich firmen sorgen machen, dass sie unbeabsichtigt raubmordkopien von dokumenten in den offiziellen verkehr bringen, brauchen sie eben eine rechtsabteilung, die ihre veröffentlichungen prüft - sowas am drucker abfangen zu wollen (dessen hersteller bestimmt nicht für fehler haften wird) ist einfach nur wahnsinnig naiv..
 
Ein Drucker ist billiger als ein Rechtsanwalt plus Verfahren. So eine Vorprüfung könnte sich schon lohnen.
 
ich meinte eine rechtsabteilung, die die eigenen (gedruckten?) veröffentlichungen vorher prüft.. das ist für jede firma, die irgendwas veröffentlicht (und sei es nur die eigene homepage), obligatorisch bzw. wird outgesourcet.. der drucker mit copyright-filter hilft wenig, wenn man das gleiche dokument z.b. auch online veröffentlicht oder extern drucken lässt.. wenn überhaupt, wäre die software als werkzeug für die entsprechende abteilung vor der veröffentlichung nützlich, würde aber trotzdem nicht die eigene sorgfaltspflicht ersetzen.. ich denke nicht, dass eine firma bei eigenen veröffentlichungen mit schludrigen automatisierungen wie z.b. youtube davonkommt (youtube hat ja als hoster eine weniger strenge sorgfaltspflicht)..
 
Praktisch wird das Verfahren so umgesetzt, dass vor dem eigentlichen Start des Druckvorgangs Analyse-Verfahren über die Inhalte laufen. Der Gerät unterzieht jedes zu druckende Dokument einer genauen Prüfung. Dabei wird analysiert und online mit Datenbanken abgeglichen, ob Textstellen, Bilder und Formatierungen vorhanden sind, die die Rechte Driter verletzen. Als mögliche Quellen für den Abgleich von Lizenzen nennt IBM hier beispielsweise die Datenbanken für ISBN-Nummern und die Sammlung des United States Copyright Office. Das Drucksystem soll auch online nach zutreffenden Informationen suchen können. Die Kopie wird nur angefertigt, sofern die Vervielfältigung zulässig ist. Werden Verstöße festgestellt, das heißt, der Rechteinhaber untersagt die Reproduktion, hat dies die Ablehnung des Druckauftrages zur Folge.
Ich halte es für ziemlich bedenklich, wenn ein Drucker ggf. sensible Dokumente zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen erst mal durch sämtliche Datenbanken kommerzieller Unternehmen zieht.

Neu ist die Idee dennoch nicht. Viele All-In-One Geräte analysieren beispielsweise Scans, um etwa Geldscheine zu erkennen und die Anfertigung von Kopien zu unterbinden. Dabei liegen die Gegenproben allerdings direkt in der Firmware der Geräte und müssen nicht mit Onlinedatenbanken abgeglichen werden.



Als eine andere, alternative Herangehensweise ist angedacht, Attribute zu Dokumenten in einer getrennten Datenbank zu speichern, zu denen auch Informationen über Rechteinhaber, Lizenzbedingungen, die Zulässigkeit von Ausdrucken sowie die Anzahl erlaubter Ausdrucke gehören können. Anhand dieser Angaben soll bestimmt werden, ob der Ausdruck gestattet ist und gegebenenfalls das Dokument ausdrucken. Wurde jedoch potentiell geschütztes Material im Dokument ausgemacht, wäre der Druckauftrag zu verweigern. Das könnte ein Ansatz für ein digitales Rechtemanagement oder den Schutz geistigen Eigentums in Firmen sein. Denkbar wäre ein weiteres Feature, das dem User „Optionen bereitstellt, um Berechtigungen zu erwerben“, wie es der Fall wäre bei Nutzern, denen der Drucker den Dienst verweigert und die so in die Lage versetzt werden können, doch noch zu drucken, etwa durch die Einbindung eines Payment-Systems. Der Abgleich mit einer Lizenz-Datenbank kann aber auch andere Ergebnisse hervorbringen. So wäre es möglich, dass der User sich einen Text beispielsweise für den privaten Gebrauch in kleiner Stückzahl ausgeben lassen kann – aber nicht in größeren Mengen, die auf eine unberechtigte Weiterverbreitung hindeuten. Denkbar wäre genauso, dass die Anzahl möglicher Kopien nicht pauschal festgelegt ist, sondern diese nach diversen Kriterien variieren. Ein privater Nutzer ist bei der Rechtevergabe sicherlich eingeschränkter, als ein hauptberuflicher Lehrer, der im Rahmen seiner Tätigkeit bestimmte Werke zu Bildungszwecken vervielfältigen muss.
Hier habe ich zusätzliche datenschutzrechtliche und technische Bedenken. Den Druckerhersteller und/ oder Händler geht es hoffentlich nichts an, welcher Berufsgruppe der Anwender angehört. Dem Drucker sollte herzlich egal sein, ob sein Nutzer Lehrer, Busfahrer, Lügner Politiker oder Bildhauer ist. Wenn jedoch zur Legitimation von "Massendruck" der Beruf verifiziert werden muss, wäre das ein enormer eingriff in die Privatsphäre und den Datenschutz der betroffenen Person.
Zusätzlich sehe ich die Problematik, dass ein Drucker nicht weiß, wer sein Anwender ist. Wie will der Drucker entscheiden, ob ich für mich eine Kopie anfertige, anschließend meine Tochter eine Kopie für sich anfertigt und dann mein Nachbar vorbei kommt und ich für ihn ebenfalls eine Kopie anfertige? Das kann der Drucker wohl kaum registrieren. Der wird nur sehen "Kopie-Limit 1 - aufgebraucht".

Soll IBM das in seine Drucker verbauen, aber wenn sie ein schönes Patent haben, kann man auch davon ausgehen, dass die Konkurrenz nicht freiwillig auf die dämliche Idee kommt so einen Scheiß zu produzieren.
Zumal dadurch Drucker deutlich teurer werden dürften. Der Betrieb der Onlineschnittstellen dürfte auf Dauer gesehen mehrere tausend Euro kosten. Die zusätzlichen Softwareanforderungen direkt auf dem Drucker dürfte wohl auch leistungsfähigere Hardware im Drucker erfordern. Ggf. müssen sogar zusätzliche Hardwarekomponenten hinzugefügt werden. Entweder muss der Drucker sämtliche Daten direkt in einem internen Speicher verwalten, was ggf. zu recht großen Speicherlogs führen dürfte oder es müssen Daten über Druckerzeugnisse und Volumina online gespeichert werden, was ebenfalls nicht unproblematisch und definitiv nicht kostenlos erfolgen kann.

--- [2016-05-22 18:51 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

wir 99% der Normaluser wieder nicht betreffen.
Kein Mensch schafft sich nen Drucker an der nur Drucken kann wenn eine Onlineverbindung besteht.
Wenn keine Alternative besteht? Dann druckst du einfach gar nicht mehr, stimmts?

wir 99% der Normaluser wieder nicht betreffen.
(...)
Wird vielleicht gewerblich für Firmen ein Thema sein.
Denke bitte mal über deinen kleinen schönen Tellerrand hinaus.
Hast du noch nie vertrauliche Dokumente aus gewerblicher/ behördlicher Hand bekommen?
Stell dir vor dein Schriftwechsel mit Anwälten, Notaren, deiner Bank (etc pp) macht zukünftig erst mal die Runde bei Contentprovidern.
Ja, du druckst deine Briefe vielleicht nicht auf einem Spionagedrucker, vielleicht druckst du sie überhaupt nicht. Tja, aber bei einem Unternehmen werden sie gerne mal zu Archivierungszwecken ausgedruckt oder dir werden wichtige Schreiben geschickt - die natürlich auch erst mal ausgedruckt werden müssen.
Aber es stimmt natürlich, dich als Privatperson wird das ja niemals nie betreffen, weil du ja immerhin aufhören kannst Dokumente auszudrucken.

Ich denke ein Aufschrei ist nur deshalb fehl am Platz, weil es sich derzeit um ein Patent handelt und ein Patent heißt nun nicht, dass eine Technik tatsächlich aktuell auf dem Markt zu finden ist. Im Gegenteil sie schränkt eine weitläufige Verbreitung zunächst sogar ein. Denn jetzt kann erst mal nur IBM diese Technik verwenden und wird sie nur ggf. an die Konkurrenz lizenzieren.

Was gekauft wird bestimmt der Kunde. Welche Gesetze erlassen werden die dann womöglich auch zu einem Bedarf an solchen Druckern führen bestimmt die Politik und deren Wähler.
Das stimmt auch nur bedingt. Was gekauft wird bestimmt die Werbung und damit der Massenmarkt. Den dummen Schäfchen verkaufst du das als Feature, wirfst vielleicht noch 2-3 Stückchen Zucker zu "tausende Dokumente jetzt legal drucken.." und schon hast du den Massenmarkt für dich gewonnen. Bei mio. Dummen interessiert es IBM doch nicht mehr, ob sie dich erreichen können. Du kannst ja so lange zur Konkurrenz gehen, bis es eben keine Konkurrenz mehr gibt, weil schließlich die Konkurrenz zu dem gleichen Konzept wechseln wird, weil danach ja der Massenmarkt schreit und extra für dich und mich einen Drucker ohne diese Funktionen zu produzieren - ich versichere, dazu sind wir zu unwichtig.
 
ich gehe mal stark davon aus, dass ein teil des patents darin besteht, den datenbankabgleich ohne datenlecks machen zu müssen, d.h. das zu druckende dokument wird mit sicherheit nicht im klartext an irgendeine firma gesendet, sondern nur als hash der "urheberrechtlich relevanten merkmale" - darin würde auch die eigentliche "schöpfungshöhe" des patents bestehen, denn bloß dokumente vergleichen ist nix, was man sich heute noch patentieren kann..
 
Du glaubst gar nicht was man alles patentieren kann...

Ende der 80er-Jahre hat es ein Modellbau-Konsortium geschafft, halbduplexkommunikation zu patentieren :m
 
Wie lange dauert dann der Abgleich sämtlicher Datenbanken, weltweit?
Dann dauert es am Ende eine Woche Bis die Seite gedruckt wird. "Sehr geehrte Damen und Herren" hmmmmm Ich sollte mir diese Anrede ganz schnell urheberrechtlich schützen lassen:beer:
 
warum sich sowas niemand privat kaufen wird, ist klar, aber warum denken sie, dass firmen und unis extra geld ausgeben, um urheberrechtsverletzungen durch studenten und mitarbeiter zu verhindern? die sind doch nicht dafür verantwortlich, also kann es ihnen egal sein...

nein, es könnte ja sein das in diversen Bereichen ohne solche Drucker nichts mehr gedruckt werden kann.
Vielleicht geht es ja mal nicht darum was man nicht drucken darf, sondern das man sich ne Lizenz gekauft hat um eben genau das Dokument zu drucken.
Und das geht dann halt nur per speziellem Drucker.
 
könnte ich mir jetzt ohne größere gesetzesänderungen nicht vorstellen, wo das zur anwendung kommen sollte :confused: - warum sollte es irgendeine einrichtung (uni, bibliothek, firma) ohne zwang tun?
 
Ich spar mir mal das "mein drucker überwacht mich" gelaber und mach es ganz einfach.
Who Cares, es gibt bestimmt schon alternativ Treiber und Firmware die das System aushebeln.
Eventuell kauf ich auch einen der Drucker, die das NICHT haben. :unknown:
 


Dann nutzt du aber einen Kopierer und keinen Drucker ;)

Bei Kopierern wäre das eine Spur lustiger. Wer weiß, wie viele ihren Hintern kopieren lassen würden mit dem Schriftzug: Copyright This

:D
 


Dann nutzt du aber einen Kopierer und keinen Drucker ;)

Bei Kopierern wäre das eine Spur lustiger. Wer weiß, wie viele ihren Hintern kopieren lassen würden mit dem Schriftzug: Copyright This

:D

Häh? Ich habe einen Scanner und einen Drucker als separate Geräte... Und was heißt "Copyright This"?
 
Ich spar mir mal das "mein drucker überwacht mich" gelaber und mach es ganz einfach.
Who Cares, es gibt bestimmt schon alternativ Treiber und Firmware die das System aushebeln.
Eventuell kauf ich auch einen der Drucker, die das NICHT haben. :unknown:

Die Frage ist, wie lange das noch geht. Wenn Kühlschränke und Mikrowellen Internetanschluß haben, werden das die Drucker vielleicht auch Standardmäßig haben. Und mehr weißt Du dann auch gar nicht darüber. Daß solche Funktionen implementiert sind, muß ja nicht im Handbuch stehen.

Die Druckerhersteller schreiben heute da ja auch nicht rein, wenn sie die Ausdrucke mit MIC markieren und rückverfolgbar machen.
 
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