• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Haus kaufen - Aussenbereich vs Versicherung

dexter

Cloogshicer®
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Folgendes:
Das Haus ist ein normales Wohnhaus und steht nicht direkt im Aussenbereich (sondern 70cm weg...), aber eine Bauvoranfrage sagt sinngemäss:
Abriss und Neubau ist nicht zulässig. (bauliche Änderungen aber schon).
Ein Bekannter von mir hat sich ein Haus gekauft und da ist das zweit-worsteste Worstcase aufgetreten: Bude abgebrannt, Versicherung bezahlt(e) nach einigem Hickhack.
Durch diese Geschichte bin ich natürlich etwas vorbelastet und achte besonders auf solche "Kleinigkeiten".

Nun meine Frage: ich kaufe ein Haus (siehe oben Abriss/Neubau nicht zulässig), das brennt dann ab, und die Versicherung wird nicht zahlen, da ja nich neugebaut wird/ werden kann.
Korrekt?
 

badboyoli

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Abriss/Neubau nicht zulässig? Steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder warum ist das so?
Zur Frage: Ich denke schon das die Versicherung zahlen muss, solang nicht grob fahrlässig gehandelt wurde. Klärt ja dann ein Brandsachverständiger. Die Versicherung muss dir ja den Sachwert erstatten. Dabei spielt es keine Rolle ob du dann neu baust oder die Kohle mit Koks und Nutten durchbringet. :p
Ansonsten bräuchte man ja keine Versicherung. :unknown:
 

dexter

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drfuture

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Das kommt auch auf die jeweilige Versicherung an.
Es könnte dort auch stehen das "Der Preis zur Wiederherstellung zu xx % erstattet wird"

Was ist der "Aussenbereich"

Es mag ja sein das das Haus nach alten Bauplänen nicht 1:1 so neu gebaut werden darf. Auf dem Grundstück darfst du aber vermutlich schon wieder ein Haus errichten (Da ja vermutlich Wohngebiet?) Nur dann mit neuem Bauantrag und Anpassung an die aktuellen Statuten die inzwischen gelten könnten (K.a in deinem Bezirk dürfen nur Flachdächer mit Pool und Parkanlage gebaut werden).
 

dexter

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  • #5
Das kommt auch auf die jeweilige Versicherung an.
Es könnte dort auch stehen das "Der Preis zur Wiederherstellung zu xx % erstattet wird"
Interessant, das is vom Prinzip grob auch was ich wissen wollte.
Was ist der "Aussenbereich"
Aussenbereich ist das draussen vor der Stadt. Wo man nicht bauen und/oder wohnen und auch sonstviel nicht machen darf.
Es mag ja sein das das Haus nach alten Bauplänen nicht 1:1 so neu gebaut werden darf. Auf dem Grundstück darfst du aber vermutlich schon wieder ein Haus errichten (Da ja vermutlich Wohngebiet?)
Das schrieb ich doch oben: in der Bauvoranfrage steht, dass Neubau (nach Abriss) nicht genehmigungsfähig ist.
Zum besseren Verständnis: das Grundstück besteht zu etwa 90% aus Aussenbereich. Der Bereich von Wohnhaus und Garage ist im Kataster als Siedlungsfläche markiert. Wohnhaus steht ca. 100m von der näxten öffentlichen Strasse entfernt. Keine Ahnung, ob da das Bauamt schief geschaut hat, oder ob das Kataster falsch ist oder ich was falsch verstehe (mit Kataster kenne ich mich recht gut aus, und da hab ich schon diverse Fehler und Unstimmigkeiten gefunden, mit dem Bauamt kenne ich mich weniger aus und ich hab auch keine Lust das zu ändern ;))
 

drfuture

Zeitreisender
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Ah ok - dann ergibt das in der Tat mehr Sinn...
Ja dann bringt die Versicherung nur etwas, wenn der "Wiederaufbau-wert" oder "Verkehrswert" etc. erstattet wird und nicht die Wiederherstellung des Ursprungszustandes.
 

Buschfunk

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Sorry, bin late to the party, aber sowas kann viele Gründe haben. Zum Versicherungsteil kann ich nicht viel sagen, aber etwas zum Baurecht.

Ohne den genauen Fall zu kennen ist es immer schwer, weil jede Sache für sich gesondert betrachtet werden muss.

Im deutschen Baurecht gibt es genau drei Aggregatzustände. Es gibt einen Bebauungsplan, oder es gibt keinen Bebauungsplan. Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, befindet man sich entweder im Innenbereich (§ 34 BauGB), oder im Außenbereich (§ 35 BauGB).

In einem Bebauungsplan ist ein Vorhaben zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist, die Vorgaben vom Bebauungsplan eingehalten werden und andere öffentlich rechtliche Vorschriften (Landesbauordnung) eingehalten werden. Im Innenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist und es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich ergibt sich immer an der Hinterkante der maßstabsprägenden Bebauung. Die Darstellung im Kataster ist für das Baurecht erst mal Wurst. Wenn ein Flurstück teilweise bebaut ist, wird diese Fläche meist farblich markiert und der rest ist Grün, aber das macht für das Baurecht keinen Unterschied. Bei den Auszügen wird auch immer nur die vorhandene Nutzung aufgezählt, inwiefern das zulässig, oder genehmigt ist, ist dabei nicht geprüft worden. Manche Sachen sind auch gar nicht eingemessen, dass sieht man dann an einer gestrichelten Darstellung der Gebäudeumrisse. Da hat das Katasteramt dann immer nur anhand des Luftbildes etwas dargestellt.

Wenn beispielsweise alle Häuser an der Straße stehen, 5 m Abstand und ca. 12 m tief sind und ein Haus steht in zweiter Reihe mit 15 m Abstand zur Straße und ist dann 12 m tief, ergibt sich nicht automatisch der Fakt, dass der Innenbereich durch das hintere Haus aufgemacht wird. Meist ist das dann ein Ausreißer sein, der vielleicht dann auch schon im Außenbereich steht.

Die Problematik mit dem Außenbereich ist die, dass der Gesetzgeber durch die Regelungen in § 35 BauGB ein faktisches Bauverbot erlassen hat und dieses nur durch sehr wenige Ausnahmen umgangen werden kann. Hierunter fallen die privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB die eben nur im Außenbereich sein sollen/können/müssen. Alles andere sind sonstige Vorhaben die im Einzelfall zugelassen werden können, wenn öffentliche Belange nicht betroffen sind (was fast immer der Fall ist) und die Erschließung passt. Hierzu gibt es noch begünstigte Vorhaben (denen bestimmte öffentliche Belange nicht entgegengehalten werden können).

Das Problem bei Vorhaben im Außenbereich - wenn weg dann weg. Abriss und Neubau weil alt und unschön, ist als sonstiges Vorhaben nicht zulässig. Hier gibt es jedoch Ausnahmen. Beispielsweise geht der Wiederaufbau § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB und Wiederaufbau nach Brand nach 35 Abs. 4 Nr. BauGB. Vorraussetzung ist aber, dass dieses Gebäude zulässigerweise errichtet worden ist, Misstände oder Mängel aufweist (nur bei Nr. 2 - die schon eklatant sein müssen), vom Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wurde oder genutzt wird. Das alles soll verhindern, dass im Außenbereich wild gesiedelt wird. Das ist aber nur der planungsrechtliche Punkt. Beispielsweise könnten die Punkte erfüllt sein, aber die Lage im Naturschutzgebiet würden einen Wiederaufbau trotzdem unmöglich machen, weil die Zustimmung der Naturschutzbehörde fehlt. Oder der Hinweis mit dem Abstand zur Straße von dexter. Vielleicht passt das nicht hinsichtlich Rettungswege etc. weshalb ein Neubau nicht geht. Da kann es viele Gründe haben. Da kommt es dann auf den Einzelfall an.

Ich kenne einen Fall von einem Haus im Außenbereich und Naturschutzgebiet. Das ist in der Form nicht genehmigt und ist in den Bauakten der Gemeinde nur als Stall von nach dem Krieg bekannt. Das wurde dann peu a peu umgebaut und ist jetzt ein Wohnhaus. Das sollte nun mehrmals verkauft werden, scheiterte aber immer, weil die Banken natürlich eine Baugenehmigung brauchen, weil die sonst keine Finanzierung zusagen. Nachträglich genehmigen geht nicht, weil Außenbereich und keine Zusage wegen Naturschutz und nun steht da ein Haus, was keiner kaufen wird, der nicht die Knete übrig hat. Da wäre nämlich auch bei Brandschaden kein Neubau möglich. Das wird sicherlich auch versicherungstechnisch eine interessante Fallkonstellation sein, inwiefern da eine Versicherung zahlt.

Sorry für den Wall of Text, aber das wollte ich mal schnell runterschreiben.
 

dexter

Cloogshicer®
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Danke für die umfangreiche Erklärung. (Geh da jetzt nicht direkt drauf ein, muss ich noch 2-3 Mal lesen und drüber schlafen... :))

Paar ergänzende Daten noch dazu: Das Kataster des Landes hat unterschiedliche Auffassungen von der bebaubaren Fläche, als die Stadt, wo das Objekt steht. Die Stadt meint stumpf: das ist Aussenbereich ausserhalb des Bebauungsplans. Also, was ich hier schrob: Haus kaufen - Aussenbereich vs Versicherung ist mit grosser Wahrscheinlichkeit falsch.

Zu meiner Versicherungsfrage, hab ich jetzt Antwort von 'nem Versicherungsmenschen UND teilweise aus der bestehenden Police abgelesen:
versichert ist der Wert eines ortsüblichen Neubaus. Auf deutsch: selbst wenn man nicht neubaut (weil man nicht darf), ist, das Geld nicht verbrannt. (Zumindest nach lesart, was ne Versicherung im Fall der Fälle sagt, steht dann wieder auf nem anderen Blatt und man darf dann Anwälten viel Geld hinterherwerfen)
 

Buschfunk

Bekannter NGBler

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Wenn du Fragen hast, gerne.
Die Stadt meint stumpf: das ist Aussenbereich ausserhalb des Bebauungsplans.
Damit liegt die Stadt auch erst mal grundsätzlich nicht so weit weg. Es kann natürlich auch außerhalb eines Bebauungsplans liegen und trotzdem dem Innenbereich zuzuordnen sein, aber das scheint mir bei deiner Erläuterung (100 m zur Straße etc) vermutlich nicht der Fall zu sein. Aber deshalb erwähnte ich das mit dem Kataster auch. Hinsichtlich der Bebaubarkeit ist das Kataster in dem Fall gar nichts wert. Aus den dort genannten Angaben lässt sich nichts ableiten.
Das ungenehmigte Haus im Außenbereich, was ich im letzten Post erwähnt hatte, dass ist im Kataster genau so dargestellt wie ein Grundstück im Innenbereich. Da würde der Laie also keinen Unterschied sehen.
 

burkhardmuch

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Warum kannst du nicht nach einer Versicherung suchen, die diesen Schaden WIRD bezahlen?
 

dexter

Cloogshicer®
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  • #11
Schrieb ich oben bereits.
 
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