In einem Beschlussvorschlag fordert Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) an seine Länderkollegen, dass Internetplattformen Schadenersatz an Opfer von «Hate Speech» zahlen sollen, wenn sie gemeldete Hasskommentare nicht löschen. Er will so mehr Druck auf Soziale Netzwerke ausüben, damit Facebook und Co. Hasskommentare im Internet konsequenter löschen. Zudem sollten Shitstorms mit illegalen Inhalten als «bandenmäßige Straftat» gelten, so berichtet die «
You do not have permission to view link please Anmelden or Registrieren
».Till Steffen will die härtere Regelungen bundesweit geltend machen: „Die Zeit des Nachdenkens ist vorbei. Wir müssen dem Recht auch im Internet Geltung verschaffen. Hate Speech wirkt vor allem, wenn sich viele beteiligen, und das wissen die Schreiber ganz genau. Diesen Effekt lässt das Strafrecht bisher unberücksichtigt. Hier sehe ich Handlungsbedarf, ähnlich der bandenmäßigen Begehung von Straftaten im realen Leben. So wie die Situation aktuell ist, darf sie nicht bleiben.“
Außerdem sollen laut Steffens Plänen Internetplattformen verpflichtet werden, die Zahl der «Hate-Speech»-Beschwerden und ihre Löschquote zu veröffentlichen. Im Ausland ansässige Internetunternehmen sollten zudem einen «Zustellungsbevollmächtigten im Inland benennen, an den Schriftstücke zugestellt und E-Mails gesendet werden können». Bisher scheiterten Klagen daran, dass deutsche Firmenzentralen «juristisch nicht zuständig» seien.
Im Einzelnen fordert Till Steffen:
- Unternehmen sollen den Opfern von Hasskommentaren („Hate Speech“) Schadensersatz zahlen, wenn sie deren Ansprüche auf Löschung der Hetze beharrlich ignorieren.
- Internetplattformen sollen verpflichtet werden, die Zahl der „Hate Speech“-Beschwerden und ihre Löschquote zu veröffentlichen.
- Im Ausland ansässige Internetunternehmen sollen einen „Zustellungsbevollmächtigten im Inland benennen, an den Schriftstücke zugestellt und E-Mails gesendet werden können.“ Bisher scheitern Klagen daran, dass etwa die deutsche Facebook-Zentrale in Hamburg „juristisch nicht zuständig“ ist. Und auch sonst niemand.
- Shitstorms mit illegalen Inhalten sollen als „bandenmäßige Straftat“ gelten.
Hintergrund des Vorstoßes aus Hamburg:
Facebook & Co. hatten auf Druck von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Ende 2015 versprochen, von Usern gemeldete, rechtswidrige Kommentare binnen 24 Stunden zu löschen. Im Sommer 2016 gab das Justizministerium einen Test der Beschwerdemechanismen in Auftrag mit dem Ergebnis: Die freiwillige Verpflichtung hat nichts an der unzureichenden Löschpraxis geändert – auch weil die Unternehmen derzeit mit keinerlei Sanktionen rechnen müssen, wenn sie berechtigte Löschansprüche beharrlich ignorieren.
Wer als privater User Hasskommentare, Hakenkreuze oder gar Holocaustleugnungen an Facebook meldet, bekommt nach wie vor stereotype Antworten vom Facebook-Team, wie: „Vielen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast, einen möglichen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards zu melden… Wir haben den von dir gemeldeten Beitrag geprüft und festgestellt, dass er nicht gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt“.
Wie schnell sie auf Löschanträge reagieren können, zeigen Facebook & Co., wenn es um Urheberrechtsverletzungen geht: Sobald sich eine Firma beschwert, dass ihr Logo illegal verwendet wird, ist der Post ruckzuck gelöscht. Das könnte ja teuer werden.
Bildquelle:
You do not have permission to view link please Anmelden or Registrieren
, thx! (CC0 Public Domain)
You do not have permission to view link please Anmelden or Registrieren
Autor: Antonia
You do not have permission to view link please Anmelden or Registrieren