Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) gegenüber Hamburgs Senatskanzlei eine offizielle Warnung vor dem Einsatz der Videokonferenzlösung Zoom ausgesprochen. (blöde Wortwahl, aber der Verwaltungsakt heißt wohl so). Der Grund: Zoom verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da eine solche
Autor: Günter Born
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