Hamburg: Polizei plant dauerhaften Softwareeinsatz zur Gesichtserkennung

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Die Hamburger Polizei will die Überwachungstechnik zur Gesichtserkennung in Bild- und Videoaufnahmen, die sie im Zuge des G20-Gipfels im Nachgang verwendet hat, nun dauerhaft einsetzen. Gesichter von Verdächtigen sollen so erkannt und verfolgt werden, . Johannes Caspar, der hamburgische Datenschutzbeauftragte, weist darauf hin, dass er den Einsatz der Technologie für verfassungsrechtlich bedenklich hält. Er prüft es, dagegen vorzugehen.



Bereits im März teilte Kriminaldirektor Jan Hieber auf der Sitzung des Sonderausschusses mit, dass zur Verfolgung von Straftaten beim G20-Gipfel die Hamburger Polizei mittlerweile Gesichtserkennung einsetzen würde. Mit der Technik wäre es zudem möglich, auffällige Merkmale zu markieren und in Videodateien zu suchen. Damals hatte der Senat nach den Ausschreitungen die Sonderkommission „Schwarzer Block“ ins Leben gerufen. Bis zu 170 Beamte ermittelten in der Sache und sie verfügten laut Hieber über Bilder und Videos in einer Größenordnung von über 100 Terabyte.



Nun soll diese Technologie auch weiterhin zum Einsatz kommen, die Anwendung sogar ausgeweitet werden, obwohl der Ausnahmezustand des G20-Gipfels, der diese Verwendung rechtfertigte, längst vorbei ist. Gemäß taz ermöglicht diese Art der Überwachungstechnologie sowohl eine Inverssuche, den Abgleich bereits vorhandener Daten, die in Gefährderdateien oder Melderegistern namentlich erfasst sind, mit aktuellen Videoaufnahmen, als auch Standortdaten, Verhaltensprofile sowie soziale Kontakte Verdächtiger miteinander zu verknüpfen und unbekannte Straftäter, von denen lediglich Gesichtsaufnahmen vorliegen, aufzuspüren. Keine Angaben liegen über die tatsächlich geplante Nutzung der Überwachungstechnik vor. Es ist unbekannt, ob auch eine Inverssuche tatsächlich zur Anwendung kommt. Weder der Hersteller der Software, noch deren Namen wurden preisgegeben.

Johannes Caspar kritisiert den Einsatz dieser Überwachungstechnik. Zwar würden bisher noch keine Anhaltspunkte dafür vorliegen: „dass Gefährder tatsächlich durchgeprüft werden. Es besteht jedoch ein hohes abstraktes Gefährdungspotenzial mit Blick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht.“ Zudem würde die automatisierte Gesichtserkennung ein hohes Maß auch an personenbezogenen Daten mit einbeziehen: „Wenn das Verfahren dazu führt, dass von allen auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen individuelle Gesichts-IDs erstellt werden, über die eine biometrische Analyse läuft, werden massenhaft Daten Unbeteiligter über längere Zeiträume in Datenbanken gespeichert.“ Die Betroffenen würden nicht darüber informiert werden und könnten somit nicht dagegen gerichtlich vorgehen, beanstandet Caspar gegenüber taz.

Auch am Bahnhof Südkreuz läuft seit dem 01.08.2017 , nur in Echtzeit. In einer ersten Versuchsreihe wurde anhand von 275 freiwilligen Testpersonen die Möglichkeit erprobt, aus Menschenmassen heraus, Personen per Kamera automatisch zu erkennen, deren Gesichter zuvor gespeichert wurden. Gleich nach dem Abschluss der ersten Testphase zur Gesichtserkennung schließt sich voraussichtlich Ende September an. Darin soll festgestellt werden, wie gut Computerprogramme festgehaltene Situationen und Gegenstände analysieren können. Datenschützer und Digitalverbände kritisieren ebenso dieses Projekt.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)




Autor: Antonia
 
Der unbescholtene Bürger wird immer stärker überwacht, während die Kriminellen Narrenfreiheit geniessen.
 
Der Nutzername Dummkopf kommt wohl nicht von ungefähr. :rolleyes:

Die einen zünden ne Mülltonne an oder gehen mit Taucherbrille auf ne Demo und sitzen dafür monatelang im Knast, während andere mit kriminellen Methoden die ganze Welt vergasen aber eben einen guten Stand in der Politik haben (Arbeitsplätze) und deswegen auch gedeckt sind. Warum nichtmal mit Knüppel und Wasserwerfer vor die Zentrale VW und mal richtig aufräumen? Die Polizisten haben doch eh nichts zu befürchten oder dann doch?:cool:
 
@Dummkopf
Aus deinem Link...
wurde festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt, wie die Polizei am Sonntag mitteilte.
Die Kriminellen haben in der Tat Narrenfreiheit. Wahrscheinlich sind die auch noch so irre und machen ne Verhandlung wegen dem - so mit Richter und so Zeugs. :D

Zum Thema dauerhafte Gesichtserkennung - Üüüüüberrraschung, die echt absolut keiner hätte ahnen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Polizeibekannt bedeutet, dass er die Prozedur schon öfter durchgemacht hat, es aber für ihn keine ernsthaften Konsequenzen gab. Bevor wir hier die Überwachung und den Polizeistaat weiter ausbauen, wäre es ja vielleicht hilfreich, wir würden uns erstmal mit den schon bekannten Subjekten befassen, um sie von zukünftigen Straftaten abzuhalten.
 
@Dummkopf: Nein, polizeibekannt heißt, dass er schon öfter wegen kriminellen Handlungen aufgefallen ist - das KÖNNEN derartige Geschichten sein, aber auch zum Beispiel Ladendiebstahl, Pöbeleien auf der Straße oder Verkehrsdelikte. Es muss eine Akte von ihm existieren, dann ist er bekannt. Was da drin steht, ist erstmal völlig egal.
 
@Metal_Warrior
Richtig.
Auch kann man schon "polizeibekannt" sein, wenn man überhaupt keine Straftat begangen hat. Anzeige - Einstellung, weil nichts dran ist und man bleibt trotzdem in deren Datenbank wegen der Anzeige.Ist meist illegal, aber das ist schei...egal. Sogar Journalisten wurden zB beim G20 Gipfel keine Akkreditierung zugestanden, weil polizeiliche Datenbanken falsche Einträge aufwiesen.
Mehr Infos gibts hier:
 
Zuletzt bearbeitet:
@TBow: Ich bin mir nicht sicher, ob man als aktiver Part einer Anzeige tatsächlich schon als polizeibekannt gilt, aber im Prinzip hast du recht - ne Akte existiert dann.
 
Ich meinte auch als zu unrecht Beschuldigter.

Ich meine damit in etwa solche Vorgänge...

Auch der Online-Journalist Alfred Denzinger ist in der Datenbank. Ihn hatte ein Rechtsradikaler wegen Beleidigung angezeigt. Dieser ließ die Anzeige später fallen – in der Datenbank des BKA blieb der Eintrag dennoch bestehen. In einem anderen Fall hatte der Journalist Polizisten fotografiert und wurde deswegen von diesen kontrolliert. Obwohl es nie zur Anklage kam, steht der Vorfall weiter in der Datenbank.

 
Das ist ja jetzt keine Maßnahme zu zusätzlicher Überwachung. Ermittler werten ja nach Straftaten vorhandenes Bildmaterial aus. Überall wird versucht arbeit- und personalintesive Prozesse zu automatisieren.
 
@Codi
Das sind 2 paar Schuhe. Einmal wird präventiv gearbeitet, das andere mal im Nachhinein, bei einem konkreten Vorfall.
 
Die Software ist für das 2. Paar Schuhe eingesetzt worden und soll es weiter. Wo steht da was vom 1. Paar?
 
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