[img=left]https://www.picflash.org/viewer.php?img=mobile-phone-1573275_960_720AN8LR9.jpg[/img] Bis Mai 2014 kostete die Benutzung des Smartphones während der Autofahrt ohne Freisprecheinrichtung noch 40,- € zzgl. eines Punktes. Seither wurde solch ein Vergehen mit 60,- € und einem Punkt in Flensburg honoriert.
Zur Zeit liegt dem Bundesverkehrsministerium bereits ein Verordnungsentwurf von Alexander Dobrindt (CSU) vor, der die Strafen künftig weiter erhöhen soll. Demnach sollen künftig Bußgelder von 100,- € bei entsprechendem Fehlverhalten fällig werden. Radfahrer dürfen mit einem Bußgeld von 55,- € rechnen. Aktuell sind es hier noch 25,- €. Ferner soll bei Gefährdung Dritter zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden dürfen. Die Punkteregelung bleibt unangetastet. Die Offizielle Begründung für diese Anpassung des Bußgeldkataloges ist, dass die Strafen aktuell "nicht ernst genommen" würden.
Im Zuge dessen solle auch noch ein "Vermummungsverbot" am Steuer eingeführt werden. Zuwiderhandlungen sollen dann mit 60,- € gewürdigt werden. Durch das Verbot des Verdeckens/Verhüllens der Gesichtspartie sollen Fahrzeugführer künftig bei Verstößen im Straßenverkehr leichter identifiziert werden können.
Wann ist das Bedienen ohne Freisprecheinrichtung erlaubt? Das Fahrzeug muss nicht nur stehen, vielmehr muss der Motor ausgeschaltet sein.
CC0 Public Domain - Thx @ TheDigitalWay
Quelle
Zur Zeit liegt dem Bundesverkehrsministerium bereits ein Verordnungsentwurf von Alexander Dobrindt (CSU) vor, der die Strafen künftig weiter erhöhen soll. Demnach sollen künftig Bußgelder von 100,- € bei entsprechendem Fehlverhalten fällig werden. Radfahrer dürfen mit einem Bußgeld von 55,- € rechnen. Aktuell sind es hier noch 25,- €. Ferner soll bei Gefährdung Dritter zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden dürfen. Die Punkteregelung bleibt unangetastet. Die Offizielle Begründung für diese Anpassung des Bußgeldkataloges ist, dass die Strafen aktuell "nicht ernst genommen" würden.
Im Zuge dessen solle auch noch ein "Vermummungsverbot" am Steuer eingeführt werden. Zuwiderhandlungen sollen dann mit 60,- € gewürdigt werden. Durch das Verbot des Verdeckens/Verhüllens der Gesichtspartie sollen Fahrzeugführer künftig bei Verstößen im Straßenverkehr leichter identifiziert werden können.
Wann ist das Bedienen ohne Freisprecheinrichtung erlaubt? Das Fahrzeug muss nicht nur stehen, vielmehr muss der Motor ausgeschaltet sein.
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