Händler und deren Gebundenheit an Lieferzeiten?

P3rsona

Inventar
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Hallo zusammen,

Ich habe gestern über den Onlineshop eines Händlers etwas bestellt.
Zum Zeitpunkt der Bestellung, etwa gegen 15 Uhr, war die Lieferzeit mit 2 bis 4 Werktagen angegeben.

Heute so gegen 14 Uhr wurde die Lieferdauer der im Shop angebotenen Ware auf 2 bis 3 Wochen erhöht.

Mein Bestellstatus steht nach, gerade erfolgter Überprüfung, immernoch auf "in Bearbeitung".


Jetzt würde ich gerne wissen ob ich jetzt unter Umständen Pech haben kann und die neu angegebene Lieferzeit abwarten müsste oder ist die angegebene Lieferzeit zum Zeitpunkt meiner Bestellung, für den Händler, bindend?

Ich bestellte nicht oft Online und wenn dann ist mir diese Situation noch nie vorgekommen.


Wisst ihr wie es da aussieht?
 
was heißt bindend?
Wenn das Teil doch nicht so schnell lieferbar ist kannst du natürlich von deinem Kaufvertrag zurücktreten.
Du kannst aber natürlich nicht verlangen dass ein Händler sich einen Artikel der nicht mehr auf Lager ist innerhalb von nem Tag aus den Fingern saugt und dir dann schickt...

- was sagt denn der Händler den du sicherlich bereits PERSÖNLICH kontaktiert hast zur Sachlage/Lieferzeit?
- sicher dass du nicht einfach das letzte verfügbare Produkt gekauft hast und dieses auch sofort geliefert bekommst und die nun auf Nachschub warten? (auch das kann dir der Händler in einem persönlichen Gespräch via email oder Telefon sagen)
 
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  • #3
was heißt bindend?
Das die, zum Zeitpunkt der Bestellung, angegebene Lieferzeit eingehalten werden ?muss?

Wenn das Teil doch nicht so schnell lieferbar ist kannst du natürlich von deinem Kaufvertrag zurücktreten.
Das ist mir natürlich bewusst.

- was sagt denn der Händler den du sicherlich bereits PERSÖNLICH kontaktiert hast zur Sachlage/Lieferzeit?
Habe ich zumindest versucht.
Auf eine E-Mail wurde nicht reagiert.
Bei meinem ersten Anruf konnte mir die Dame keine Auskunft geben, warum auch immer, und versprach mir einen Rückruf.



Und nun wieder zurück zum Thema :p
Mir geht es im allgemeinen um vielleicht gesetzliche Bestimmungen oder ähnliches die so etwas regeln und nicht unbedingt speziell um meinen Fall.
 
Ich tippe mal darauf das du in einem kleinen Bestellshop bestellt hast.

Denn Amazon hält sich grundsätzlich immer an Lieferzeiten und bei eBay hat man als Verkäufer maximal 10 Tage Zeit um wie Ware zu verschicken da ansonsten ein Konflikt gemeldet wird dessen Folgen ziemlich ungemütlich werden können.

Generell sichern sich Onlineshops im AGB ab und in diesem kann die Lieferzeit auch 5 Jahre betragen, das spielt keine Rolle da es keine gesetzliche Grundlage für Lieferzeit nach Kauf gibt (korriegiert mich wenn ich mich irre - bin kein Jurist). Wenn die Firma/der Onlineshop sich nicht an ihre AGBs halten, dann kannst du diese auf Schadensersatz verklagen und ich denke mal so dumm sind die nicht.

Mal 'ne dumme Frage: Hast du die bestellte Ware denn schon bezahlt?
 
Na ja, man sollte bedenken, dass immer noch Ferienzeit und Urlaubszeit war und ist. Da dauert die Lieferung schon mal ein paar Tage länger. Aber mehr als 3 Wochen würd ich auch nicht warten wollen. War aber bei meiner letzten Nicht-Amazon Bestellung auch schon sehr geduldig und dann stocke sauer, als das zerlöchert ankam, was ich bestellt hatte.
 
Und nun wieder zurück zum Thema :p
Mir geht es im allgemeinen um vielleicht gesetzliche Bestimmungen oder ähnliches die so etwas regeln und nicht unbedingt speziell um meinen Fall.

wie gesagt, es steht dir doch frei vom Kaufvertrag zurück zu treten wenn dir die Lieferzeit dann zu lange ist.

Oder nimm dir einen Anwalt und klage auf Schadensersatz...
Was aber so auch nicht möglich sein wird, da der Kaufvertrag womöglich erst später zustande kommt und du nur ein "Angebot" erhalten hast und der Verkäufer natürlich in seinen AGBs das so geregelt hat dass er nicht von jedem gleich verklagt werden kann wenn er mal ein paar Tage nicht liefern kann.

Ist doch aber juck, vor Gericht wirst du nicht gehen und jemanden zwingen was zu liefern was er nicht hat wirst du nicht können.
Was erwartest du dann also für nen Tip außer dass du wo anders bestellen sollst?

Um was für einen Artikel geht es denn?
 
Hört sich nicht nach einem Fixkauf oder Terminkauf an, daher ist die Lieferzeit nicht bindend. Du kannst dem Verkäufer aber eine "angemessene" Frist setzen bis wann er den Artikel zu liefern hat oder Dich nach einer Vergütung erkundigen oder eben auch vom Kaufvertrag zurücktreten.
 
Bliebe zu klären, ob eine angegebene Lieferfrist bereits eine zugesicherte Eigenschaft ist. Ich meine, Lieferzeit ist bei mir persönlich oft mal Kaufgrund.
 
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  • #9
Also es ist schon so, dass es wirklich ein kleinerer Händler ist, also kein Amazon oder ähnliches.

Desweiteren ist eine lieferverzögerung um ein paar Tage natürlich kein Weltuntergang.
In meinem Fall beträgt nun aber die Differenz 2 bis 3 Wochen.
Was wenn ich mich auf die, bei Bestellung, angegebene Lieferzeit verlasse? Diese vielleicht sogar wichtig und / oder kaufentscheidend ist und der Händler diese nun weit nach hinten legt ohne mich zu informieren.

Das ich in so einem Fall vom KV zurück treten kann ist mir bewusst und auch nicht die Frage.

Der Artikel ist noch nicht bezahlt.
Zahlungsart ist Nachnahme.

Es geht um einen Rollstuhl der für ein Familienmitglied benötigt wird.
Und das definitiv bis nächsten Dienstag.


Momentan tapp ich ja noch im dunklem, da ich nicht weiß was Sache ist.
Lieferzeit verändert und status der Bestellung noch auf "in Arbeit".

Es ist halt so, dass ich bei Bestellung mit Einer Lieferung, Ende dieser oder spätestens Anfang nächster Woche gerechnet habe und die bestellte Ware bis dahin auch dringend benötige.
Gehen wir davon aus, dass ich mich darauf verlasse und den Bestellstatus unter Umständen nicht prüfe.
Nun rufe ich Montag dort an um zu fragen wo meine Ware bleibt und werde dann erst mit der Tatsache konfrontiert, dass es 2 bis 3 Wochen länger dauert. Und keine Zeit mehr eine Alternative zu suchen.


Aber wie gesagt ging es mir nur darum ob es eine Art gesetzliche Regelung dafür gibt und diese Frage scheint ja nun beantwortet zu sein.

Danke dafür :)
 
und wenn sie das ist?
Dann kannst du vom Kaufvertrag zurück treten, das könntest du sowieso.
Zudem, wie bereits erwähnt, sind die Angaben zur Lieferzeit womöglich gar nicht bindend. Näheres steht sicherlich in den AGBs des Händlers den wir nicht kennen.


edit:

wenn du das Teil dringend brauchst, dann informiere dich vorher persönlich über die Lieferzeit oder schreibe zumindest in den Anmerkungen zur Bestellung dass sie dich kontaktieren sollen wenn es länger dauert.
Gibt es das Teil nicht auch irgendwo bei dir in der Nähe zu kaufen?
Oder von einem verlässlichen Händler den man auch telefonisch erreichen kann?
 
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  • #11


Dann bin ich das nächste mal etwas schlauer.
Nur fragst du bei jeder online Bestellung persönlich noch nach ob die angegebene Frist eingehalten werden kann?

Wie oben erwähnt bestelle ich sehr sehr selten auf diesem Wege und bisher hatte ich diese Situation eben noch nicht, da bisher von mir bestellte Ware auch immer in der angegebenen Lieferzeit ankam.

Eine bisher eben völlig neue Situation für mich :unknown:
 
Nur fragst du bei jeder online Bestellung persönlich noch nach ob die angegebene Frist eingehalten werden kann?

ehrlich gesagt, wenn es um sowas wichtiges geht und ich das Teil wirklich zu einem bestimmten Zeitpunkt brauche frage ich natürlich nach.
Oder ich kaufe sowas dann lieber vor Ort zu einem höheren Preis.


Ich denke du solltest das Ding wo anders kaufen. Wenn du den Händler nie erreichst, dann ist der nicht seriös.
 
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  • #13
Das habe ich jetzt auch gemacht.
Sicher ist sicher :)
 
Zu den gesetzlichen Regelungen:



Interessant wäre die genaue Formulierung der Lieferzeit, stünde dort "ca. 2-4 WT" ist das zulässig, im Gegensatz dazu haben verschiedene Gerichte die Formulierung "voraussichtlich" oder "in der Regel" für unzulässige AGB-Regelungen erklärt.

Das du vom KV zurücktreten kannst ist unproblematisch, wurde ja auch schon ein paar mal gesagt.

Zum Schadensersatz: Den kannst du gem. §§ 280 I,II, 286 BGB geltend machen, allerdings muss dir dafür ein bezifferbarer Schaden entstanden sein. Das ist wohl eher nicht der Fall.
 
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  • #15
Die Lieferzeit wurde wie folgt angegeben:

Zum Zeitpunkt der Bestellung:
"Artikel lagernd - Lieferzeit 2 - 4 Werktage"

Danach:
"Lieferzeit 2 - 3 Wochen"

Danke für den Link.
 
die Angabe ist so ok und völlig "abmahnkonform".
Nur darum geht es nämlich, bei einer vagen Angabe besteht die Möglichkeit der Abmahnung durch einen Mitbewerber.

Ob der Käufer jetzt wegen Schadensersatz klagen kann hängt wie gesagt davon ab ob bei Bestellung bereits ein rechtsverbindlicher Vertrag abgeschlossen wurde (was denke ich nicht der Fall ist, jeder Onlinehändler schützt sich dagegen) und ob dem Kunden tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
 
Warum sollte der nicht geschlossen worden sein? So wie ich das sehe hat der TS ein angebot abgegeben was von dem online shop angenommen wurde.
 
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  • #18
elgitarre hat da nicht unrecht.
Habe eben in den AGB´s mal nachgeschlagen und folgendes entdeckt:
Der Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme des Angebotes zu Stande.

Die in unserem Online-Shop dargestellten Artikel stellen noch kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Es handelt sich dabei vielmehr um eine Einladung an Sie, ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben. Angebote können über unser Online-Bestellformular (Warenkorb), per Fax, Brief oder Telefon abgegeben werden.

Sofern Sie unser Online-Bestellformular nutzen, geben Sie Ihr Angebot wie folgt ab: Durch anklicken des Buttons "Zahlungsplichtig Bestellen" geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb befindlichen Artikel ab. Die Annahme Ihres Angebotes erfolgt entweder durch eine separate Annahmeerklärung oder durch Absendung der Ware an Sie. Wir haben die Möglichkeit, Ihr Angebot innerhalb von 5 Werktagen anzunehmen.

Nach Eingang der Bestellung bei uns erhalten Sie eine Email, in der die Daten des Angebots noch einmal zusammengefasst werden. Diese Email bestätigt nur den Eingang des Angebot und stellt noch keine Annahme unsererseits dar.

Demzufolge hatte ich zum Zeitpunkt des Kaufes auch noch keinen Verbindlichen Kaufvertrag in diesem Shop.
Ja so kanns kommen.



Nachtrag noch zu meinem Fall.

Habe den Artikel nun woanders bestellt und, wie RexDildo es geraten hat, mich vorher mit diesem Shop per Mail in Verbindung gesetzt, die Dringlichkeit erklärt und mir per Mail eine Bestätigung schicken lassen, das der bestellte Artikel spätestens am nächsten Morgen das Lager verlässt, sofern ich noch am selben Tag bestelle und per PayPal zahle.
Morgen kommt nun auch der Stuhl.
 
Invitatio ad offerendum, ja aber ob diese agbs zulässig sind?

Wie auch immer, hat sich in deinem fall ja erledigt hast du auch dein angebot widerrufen?

Edit: kurz mal nachgeschaut, die rspr. hält ein annahmevorbehalt von mehr als 2 tagen für unzulässig gem. 308 nr. 1 bgb.
 
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  • #20
Ja, das habe ich natürlich.

Ob das Zulässig ist, kann ich nicht einschätzen.
Möchte ich auch garnicht.
Der Händler hat sich damit ja auch keinen gefallen getan, da er ja nun durch mich keinen Umsatz gemacht hat und in Zukunft auch nicht machen wird.
Das Witzige ist, das ich die möglichkeit hatte, zur Stornierung auch eine Begründung abzugeben, was ich auch tat.
Eine Antwort folgte keine 20 Minuten später.
Auf meine erste E-Mail wurde bis jetzt nicht reagiert :m
 
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