Im Gegensatz zum AG halte ich den Begriff "kaufen" allerdings schon für dahingehend allgemeingültig, dass damit ein Kauf gegen Bezahlung gemeint ist.
1. Zunächst ist das schlicht falsch, kaufen bedeutet nicht immer, dass eine Zahlungs
pflicht daraus resultiert. In 2 kannst du nachlesen, was das "nicht immer" zur Folge hat. Bitte beachte auch, dass
gegen eine Bezahlung nicht unbedingt bedeutet, dass eine
Zahlungspflicht entstanden ist/ entsteht/ entstehen wird. In diesem Zusammenhang ist vielleicht auch das Abstraktionsprinzip interessant. (schuldrechtlich und sachenrechtlich)
2. Kaufen heißt nicht immer, dass es zahlungspflichtig sein muss. Wie erwähnt, gibt es beispielsweise den "Kauf auf Probe". Allein die Möglichkeit, dass ein Kauf nicht immer zahlungspflichtig sein muss, macht den Begriff uneindeutig. Die Buttonlösung wurde jedoch genau dazu konstruiert, um Eindeutigkeit zu erzwingen. Das Gesetz würde ad absurdum geführt, würde man nun wieder einen breit gefächerten Interpretationsfreiraum lassen. In so weit ist das Urteil des AG vollkommen verständlich.
3. Subjektiv ("halte
ich") und
allgemein gültig, das passt überhaupt nicht zusammen. Klar, oder?
Als Beispiel kann man die Korrektheit zweier Aussagen betrachten:
"1+1=2" ist objektiv korrekt, es gibt (in unserem mathematischen System) keinen Spekulationsfreiraum über die Korrektheit der Aussage. Jeder wird anerkennen müssen, dass die Aussage korrekt ist, sie ist schlicht allgemein gültig.
"Ich halte x für eine angenehme Person." ist subjektiv. Ich persönlich halte die Aussage für korrekt, weil mir x sympatisch erscheint. Jeder andere kann meiner Meinung wahlweise zustimmen oder nicht. Es gibt stets nur eine subjektive Korrektheit. Eine allgemein gültige, objektive Wahrheit gibt es nicht.
Übersetzt in die Buttonlösung ist die erste Aussage eindeutig, während es die zweite nicht ist.
4. Umgangssprachlich widerspricht dem Grundgedanken der Buttonlösung
Siehe auch Duden: "(umgangssprachlich) etwas gegen Bezahlung erwerben"
Das mag so im Duden stehen und mag auch korrekt sein, beachte jedoch den Zusatz
umgangssprachlich. Damit wird bereits gesagt, dass das nicht die exakte Wortbedeutung ist, sondern nur in der Umgangssprache häufig als äquivalent angesehen wird. Damit wären wir wieder bei dem Punkt, dass es eben nicht eindeutig ist, sondern ein Interpretationsfreiraum gelassen wird und das ist, wie in 2 erwähnt, wider dem Grundgedanken der Buttonlösung.