Guten Nachmittag,
wie wir ja alle wissen, wurde die GEZ-Gebühr mit 1.1.2013 in eine Steuer (meinetwegen auch Beitrag) umgewandelt. Hier kamen ja schon die üblichen Argumente.
Auf jeden Fall gehöre ich zu den Leuten, die erst mal abgewartet haben. Heute kam der Brief schileßlich bei mir reingeflattert. U.a. steht da in dem Briefchen:
Dass ich ab dem Stichtag des Briefeingangs zahlen werde, darauf hab ich mich schon in den vorherigen Monaten seelisch und moralisch vorbereitet. Allerdings würde ich nur sehr ungern rückwirkend ab 01.01.2013 zahlen. Logisch, dass ich die Beiträge per Dauerauftrag bezahl und der GEZ selbstverständlich keine Einzugsermächtigung geb.
Aber wie komm ich jetzt am gefahrlosesten in den Zustand, der GEZ erst ab Oktober oder November die Kohle in den Rachen werfen zu müssen? Eine Teilnehmernummer hab ich noch nicht, zumindest weiß ich nichts davon. Ist gefahrlos, beim Bezugsdatum den Oktober 2013 anzugeben, oder bohren die dann nach?
Update:
Hab mich grad mal durch das Online-Anmelde-Formular geklickt. Da wird nur gefragt, ab wann man sich anmelden will und nicht, seit wann man in der Wohnung wohnt. Ich glaub, das werd ich dann ab November machen.
wie wir ja alle wissen, wurde die GEZ-Gebühr mit 1.1.2013 in eine Steuer (meinetwegen auch Beitrag) umgewandelt. Hier kamen ja schon die üblichen Argumente.
Auf jeden Fall gehöre ich zu den Leuten, die erst mal abgewartet haben. Heute kam der Brief schileßlich bei mir reingeflattert. U.a. steht da in dem Briefchen:
Dem Schreiben liegt auch noch der Antwortbogen bei. Da soll man auf der Rückseite auch angeben:GEZ schrieb:Wann beginnt die Beitragspflicht?
Die Beitragspflicht beginn mit dem Ersten des Monats, in dem der Beitragsschuldner die Wohnung erstmals innehat. Für Wohnungen, die vor dem 1. Januar 2013 bezogen wurden, beginnt die Beitragspflicht ab Januar 2013.
GEZ-Antwortbogen schrieb:[ ] Meine Wohnung ist bisher noch nicht angemeldet. Da ich schon vor Januar 2013 in der Wohnung gewohnt habe, melde ich die Wohnung ab dem 01.01.2013 an.
[ ] Meine Wohnung ist bisher noch nicht angemeldet. Ich habe die Wohnung erst nach dem 01.01.2013 bezogen und melde sie daher an zu: [ ][ ][2][0][ ][ ] (MMJJJJ)
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Dass ich ab dem Stichtag des Briefeingangs zahlen werde, darauf hab ich mich schon in den vorherigen Monaten seelisch und moralisch vorbereitet. Allerdings würde ich nur sehr ungern rückwirkend ab 01.01.2013 zahlen. Logisch, dass ich die Beiträge per Dauerauftrag bezahl und der GEZ selbstverständlich keine Einzugsermächtigung geb.
Aber wie komm ich jetzt am gefahrlosesten in den Zustand, der GEZ erst ab Oktober oder November die Kohle in den Rachen werfen zu müssen? Eine Teilnehmernummer hab ich noch nicht, zumindest weiß ich nichts davon. Ist gefahrlos, beim Bezugsdatum den Oktober 2013 anzugeben, oder bohren die dann nach?
Update:
Hab mich grad mal durch das Online-Anmelde-Formular geklickt. Da wird nur gefragt, ab wann man sich anmelden will und nicht, seit wann man in der Wohnung wohnt. Ich glaub, das werd ich dann ab November machen.
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