Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz geht in die Verlängerung

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Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat am Freitag (15.12.2017) bekannt gegeben, dass der Test zur umstrittene Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz um weitere sechs Monate verlängert wird, . Eigentlich sollte das Pilotprojekt bereits im Januar enden.



Mit einer bisher positiven Bilanz wurde das am Bahnhof Südkreuz verlängert. So lobte Bundesinnenminister Thomas de Maizière die Zwischenergebnisse: „Bei 70 Prozent und mehr haben wir eine positive Erkennung der Gesuchten – das ist ein sehr guter Wert […] Das ist besser als ich erwartet habe und die meisten Kritiker auch”, sagte de Maiziere am Freitag bei einem Vor-Ort-Besuch. Nun solle der Test modifiziert und noch praxisnaher gestaltet werden, nämlich mit Vergleichsbildern schlechterer Qualität für den Abgleich mit der Datenbank. „Erst dann kann man wirklich präzise einschätzen, wie wirksam ein solches Fahndungsinstrument ist“, meinte de Maizière.



Seit dem 1. August 2017 sind mehrere Kameras in drei Bereichen des Umsteigebahnhofs Südkreuz – je eine an einem Ein- und Ausgang sowie an einer Rolltreppe im Einsatz – für Computerprogramme zur Gesichtserkennung. 300 Testpersonen beteiligen sich freiwillig an dem Projekt. Die Sicherheitsbehörden begründen ihr Vorhaben auch damit, dass mögliche Gefährder vor einem Anschlag erkannt werden könnten.

Datenschützer kritisieren hingegen eine solche Überwachung mit Argumenten, wie: durch diese Technik würden die Persönlichkeitsrechte von Menschen verletzt, der Überwachungsstaat weite sich aus. Der Deutsche Anwaltverein bemängelte am Freitag erneut das Fehlen einer Rechtsgrundlage. “Wenn massenhaft Gesichter von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern an Bahnhöfen gescannt werden, dann greift der Staat schwerwiegend in Grundrechte ein”, kritisierte der Verein. Zum Start des Testlaufs hatte sich auch Deutschlands oberste Datenschützerin Andrea Voßhoff ablehnend geäußert: “Sollten derartige Systeme einmal in Echtbetrieb gehen, wäre dies ein erheblicher Grundrechtseingriff.”

Die Zwischenergebnisse versprechen nach Ansicht des Bundesinnenministers: „einen erheblichen Mehrwert für die Fahndung nach Terroristen und Schwerverbrechern“. Im Polizeialltag seien die Fahndungsfotos aber in der Regel deutlich unschärfer als diese Porträts, gibt de Maizière zu bedenken. Deswegen werde nun in der zweiten Phase getestet, wie gut das automatisierte Verfahren mit qualitativ minderwertigen Fotos funktioniert. Wurden bisher die Gesichter der Bahnhofsbesucher, die sich zuvor für den Test angemeldet hatten, mit qualitativ hochwertigen Fotos der Testpersonen abgeglichen, so sollen in dem nun zusätzlichen halben Jahr ab Februar schlechtere Fotos als Grundlage des Abgleichs dienen.

De Maiziere erklärtes Ziel ist es, abhängig von den Ergebnissen beim Berliner Pilotprojekt, : “mindestens im Bereich des Innenministeriums – also bei Bahnhöfen und Flughäfen.” Er sei aber zudem bereit, mit den Ländern über die Einführung im Personennahverkehr zu sprechen. Datenschutzrechtliche Bedenken sind nach seiner Überzeugung “ausgeräumt”. Verfassungsrechtliche Bedenken könne er sich schlecht vorstellen, wenn man nach Terroristen und Schwerverbrechern fahnde: “Die Bedenken würden dann höher, wenn man nach jedem Ladendieb fahndet.” Die Verhältnismäßigkeit müsse bei der Überwachung stets geprüft werden.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)






Autor: Antonia
 
Der Beitrag ist von 16 Uhr, und bisher hat noch niemand bedenken geäußert, wenn so ein System erst einmal eingeführt ist - auch wenn es nicht komplett "flächendeckend" - an allen öffentlichen Orten - eingesetzt wird, sondern nur an Ballungspunkten wie Bahnhöfen oder Flughäfen und "natürlich" gesagt wird, es zielt ja nur auf Terroristen und Schwerbrecher ab, dass es eigentlich dann nur noch ein kleiner Schritt ist das System um zu funktionieren, nachdem die Infrastruktur dafür vorhanden ist und man von einer, sich nährenden, grundlegenden Überwachung sprechen kann? Im schlimmsten Fall?

Und wie sieht es aus mit Erfolgsquoten? Bzw. von 100.000 gescannten täglich, wie viel Fahndungserfolg hat das wenn 30.000 nicht erkannt werden?
Selbst bei "gut aufgelöstem Quellmaterial" - glaubt man, wenn man die Qualität der Bilder bzw. Datenvolumen reduziert, das schneller oder besser erkannt wird?

Und wenn jetzt jemand eben nicht jemand per Flugzeug und Zug anreist, der wirklich in das Raster passt und nach dem Gefahndet wird, könnten diejenigen auch mit einem Auto anreisen, da wäre die ganze Technik zwar schön abschreckend nicht diese Verkehrswege zu nutzen, aber verhindern würde es ja dann dennoch nichts.
 
Der Beitrag ist von 16 Uhr, und bisher hat noch niemand bedenken geäußert, wenn so ein System erst einmal eingeführt ist - auch wenn es nicht komplett "flächendeckend" - an allen öffentlichen Orten - eingesetzt wird, sondern nur an Ballungspunkten wie Bahnhöfen oder Flughäfen und "natürlich" gesagt wird, es zielt ja nur auf Terroristen und Schwerbrecher ab, dass es eigentlich dann nur noch ein kleiner Schritt ist das System um zu funktionieren, nachdem die Infrastruktur dafür vorhanden ist und man von einer, sich nährenden, grundlegenden Überwachung sprechen kann?

Wurde doch alles schon oft genug erwähnt. Interessiert die Verantwortlichen nur leider nicht.
Da müsste erst das BVerfG ein Machtwort sprechen...
 
Der Beitrag ist von 16 Uhr, und bisher hat noch niemand bedenken geäußert
Wat? Wir sollen uns auch noch bedanken wenn unsere Privatssphäre angegriffen wird?

.. oh warte da steht "Bedenken" :D

Wie Snake Pilsken schon sagt:
Irgendwie setzt da Routine ein.

Im Namen der "Sicherheit" wird systematisch die Bevölkerung angegriffen.
Im Namen der "Sicherheit" wird systematisch ausgespäht und überwacht.

Sicherer fühle ich mich dadurch nicht.
Aber vielleicht bin ich auch einfach nur paranoid.

Der Überwachungsstaat wird implementiert.
Brave new World und 1984 als Handbücher.

Alles schon so ausgelutscht.
Vor ein paar Jahren riefen sie noch "VTler".
Heute sagen sie "Ja das wissen wir doch alles schon".

Schön.

Was tun?

Konstruktive Vorschläge?

Demonstrationen?
Petitionen?
Neue Parteien?
Verfassungsbeschwerde?

Alles schon versucht.

Die Masse steht hinter dem Innenminister.
Geht doch um Schwerversprecher und Teletouristen im Dunkelnetz.
Wer kann da schon was dagegen haben?

Niemand hat vor einen zu errichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verfassungsrechtliche Bedenken könne er sich schlecht vorstellen, wenn man nach Terroristen und Schwerverbrechern fahnde: “Die Bedenken würden dann höher, wenn man nach jedem Ladendieb fahndet.” Die Verhältnismäßigkeit müsse bei der Überwachung stets geprüft werden.

Ich habe Schmerzen zwischen den Ohren.
Wenn es jedes Jahr statistisch eine 6-stellige Anzahl von Ladendieben gibt, dann wäre ein solcher Überwachungsaufwand unverhältnismäßig, aber bei einer statistischen Anzahl von Terroristen <1 , ist das ganze verhältnismäßig?

Es geht um die Anzahl von vermeidbaren Toten? Dann sollte man das Geld und den Aufwand vielleicht in Verkehrssicherheit Gesundheitsvorsorge/-aufklärung u.a. stecken?
 
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