Anhang anzeigen 38816Google muss seinen Maildienst "Gmail" als Telekommunikationsdienst im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetzes bei der Bundesnetzagentur anmelden. Das geht aus der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 11. November hervor.
Vorausgegangen war eine Klage von Google gegen die Bundesnetzagentur, die Google bereits im Jahr 2012 per Bescheid zur Anmeldung aufforderte und auch mit Zwangsgeld drohte. Googles Argumentation war, das sie nicht die Signalwege über das Internet kontrollieren könnten, und demnach nicht als Telekommunikationsdienstleister gelten.
Das Kölner Gericht lehnte diese Ansicht ab: "Auch wenn Google für die Signalübertragung keine eigenen Telekommunikationsnetze, sondern das offene Internet nutze, sei bei einer wertend-funktionalen Betrachtung die Signalübertragung gleichwohl überwiegend ihrem Email-Dienst zuzurechnen".
Aus dieser Einordnung heraus könnten sich neue Anforderungen an den Datenschutz oder Überwachungs-Schnittstellen für deutsche Behörden ergeben. Laut Branchenkennern ist davon auszugehen, dass Google gegen diese Entscheidung in Berufung geht.
Quelle: vg-koeln.nrw.de, heise.de, faz.net
Bildquelle: Alan Dean via flickr (CC BY 2.0)
Vorausgegangen war eine Klage von Google gegen die Bundesnetzagentur, die Google bereits im Jahr 2012 per Bescheid zur Anmeldung aufforderte und auch mit Zwangsgeld drohte. Googles Argumentation war, das sie nicht die Signalwege über das Internet kontrollieren könnten, und demnach nicht als Telekommunikationsdienstleister gelten.
Das Kölner Gericht lehnte diese Ansicht ab: "Auch wenn Google für die Signalübertragung keine eigenen Telekommunikationsnetze, sondern das offene Internet nutze, sei bei einer wertend-funktionalen Betrachtung die Signalübertragung gleichwohl überwiegend ihrem Email-Dienst zuzurechnen".
Aus dieser Einordnung heraus könnten sich neue Anforderungen an den Datenschutz oder Überwachungs-Schnittstellen für deutsche Behörden ergeben. Laut Branchenkennern ist davon auszugehen, dass Google gegen diese Entscheidung in Berufung geht.
Quelle: vg-koeln.nrw.de, heise.de, faz.net
Bildquelle: Alan Dean via flickr (CC BY 2.0)