Hallo liebe Userinnen und User,
nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.
Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.
Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.
Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.
Alles falsch.Mit gezückter Kanrre konfrontiert er den Jugendlichen.
Das Ganze wurde nun mit "Stand your ground" begründet (unter anderem).
Gleichzeitig wurde eine schwarze Frau, die Warnschüsse (!) in die Luft abgegeben hat, um ihren Ex, der sie anscheinend bedrängte/bedrohte, zu mehreren Jahren Haftt verurteilt.
Da muss man doch dann schon sich so seine Gedanken machen.
Florida, worst state ever.
So ähnlich hatte ich es bei meinen oberflächlichen "Recherchen" auch gelesen, sogar noch mal etwas günstiger für Zimmerman. Danach soll er seine Waffe gar nicht gezogen haben, sondern aus dem Holster heraus unter Martin liegend abgedrückt haben.Zimmerman hat (nach eigener Aussage) seine Waffe erst gezogen als Martin auf ihm saß, ihm ein paar verpasst hat und sich am Holster zu schaffen gemacht hat.
Noch günstiger FÜR ihn???So ähnlich hatte ich es bei meinen oberflächlichen "Recherchen" auch gelesen, sogar noch mal etwas günstiger für Zimmerman. Danach soll er seine Waffe gar nicht gezogen haben, sondern aus dem Holster heraus unter Martin liegend abgedrückt haben.
Und angeblich sollen die Untersuchungen ergeben haben, dass die Geschichte stimmen könnte.
Was für eine Belästigung?Wann er die Waffe gezogen hat ist eigentlich auch egal. Die Belästigung ging eindeutig von ihm aus, so das Martin derjenige ist, der sich bedroht fühlen mußte und möglicherweise verteidigen mußte.
Was für eine Belästigung?
Prügelst du auch auf Leute ein, die es wagen durch die selbe Nachbarschaft zu gehen?
Ich würde jemanden der bei mir Einbricht auch stoppen, mit der Faust, mit einem Messer oder dem Schürhaken oder wenn ich hätte mit einer Waffe. Wenn er dabei stirbt nenn ich das mal Berufsrisiko, habe ich auch kein Mitleid, kein bisschen.
Ernsthaft? Du bist gestört, wenn du denkt, so ein bisschen prügeln ist doch nichts weiter.Zimmermann ist aus dem Auto ausgestiegen und auf Martin zu gegangen. Das verknüpft mit "da läuft einer durch unsere Gegend" "er ist schwarz" und "die kommen sonst immer davon" lässt darauf schliessen das er wohl nicht allzu freundlich und höfflich gefragt hat was Martin hier macht. Würde ich schon als Belästigung sehen.
Wenn ich dich in der Öffentlichkeit anspreche, riskiere ich, dass du mich angreifst? Cool.
Aber hier ist das Problem nicht wer wie angefangen hat. Sondern mMn ist das Ganze nur passiert weil er überhaupt eine Waffe dabei hatte.
In eurer Gegend wir häufiger eingebrochen, ihr seht jemanden der, eurer Meinung nach, nach Einbrecher aussieht. Nun fragt ihr was die Person hier will, die Person fühlt sich gestört wegen dem Vorurteil
Du bist gestört. Weil Jemand mir mit einem Vorurteil begegnet, darf ich ihm ein paar verpasssen?
und reagiert auch nicht perfekt. Es kommt zum Streit, ihr Prügelt euch ein wenig und gut ist. Ein paar gebrochene Knochen, vielleicht Platzwunden aber wenn niemand vor hat den anderen zu töten sollte es das eigentlich gewesen sein. Wenn man eine Waffe dabei hat kommt einem eher die Idee diese zu verwenden, auch wenn es nur aus dem Grund "ich verletz ihn damit er aufhört" ist.
Ich schätze, das kannst du auch in irgendeiner Form belegen. Einfach nur keine Ahnung von garnichts.@lumix:
In dubio pro reo gilt nur wenn die berechtigen Zweifel überwiegen, in Deutschland wäre es niemals zu so einem Freispruch gekommen.
Google doch mal "Hells Angel erschießt Polizist"
In Florida und weiteren Staaten, größtenteils Südstaaten, besteht das "Stand your Ground" Prinzip und berechtigt jeglichen Gewalteinsatz um eine Gefahr abzuwehren, worauf auch der Freispruch basiert.
Schwachsinn. SYG kam in diesem Fall nicht zur Anwendung. Notwehr legitimiert auch in Deutschland "jeglichen Gewalteinsatz".
Solche Gesetzt bzw. Rechtsprinzipien fördern genau solche "Straftaten" , daher sollte es ganz schnell wieder abgeschafft werden oder anderweitig reguliert werden, weil es nicht sein kann das man einem tätlichen Angriff ohne Waffen, ob dies so geschehen ist ja überhaupt fraglich, mit tödlicher Gewalt bzw. Waffeneinsatz begegnen darf!
Ernsthaft? Du bist gestört, wenn du denkt, so ein bisschen prügeln ist doch nichts weiter.
Ich schätze, das kannst du auch in irgendeiner Form belegen. Einfach nur keine Ahnung von garnichts.
Meinst du ernsthaft, man müsste sich erst totschlagen lassen, bevor man eine Waffe einsetzen darf?
Hier wurde der Hells Angel, wegen putativ Notwehr freigesprochen, da er glaubte von einem Bandido angegriffen zu werden.Google doch mal "Hells Angel erschießt Polizist"
Daher ist er weder des Totschlags noch der fahrlässigen Tötung schuldigWeil dieser seinen Irrtum auch nicht fahrlässig verursacht hatte, konnte er auch wegen fahrlässiger Tötung nicht verurteilt werden
Die Verteidigung hat sich nicht direkt darauf berufen, das stimmt, aber es muss wohl, soweit ich das gehört und gelesen habe, auch eine entscheidende Rolle bei diesem Urteil gespielt haben.NecroniX soweit ich das mitbekommen habe zählt in diesem Fall eben nicht Stand-your-ground.
Bsp.: Das Argument "Und du bist ein Weichei, wenn du denkst, so ein bisschen prügeln ist schlimm" würde keinen weiter bringen deshalb spar ich es mir.
Auf den Punkt:Es kommt zum Streit, ihr Prügelt euch ein wenig und gut ist. Ein paar gebrochene Knochen, vielleicht Platzwunden aber wenn niemand vor hat den anderen zu töten sollte es das eigentlich gewesen sein.
Äh nein. Und im Prinzip gilt SYG auch in Deutschland. "Recht braucht Unrecht nicht zu weichen."Eine Prügelei mit Waffengewalt zu entgegnen, wenn man nicht in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, ist unverhältnismäßig und daher nicht erforderlich, ein Faustschlag wäre daher das legale Mittel. Statt Andere mit deiner Inkompetenz zu belästigen, informiere dich erst einmal.
Wenn einem Jemand auf der Brust sitzt und deinen Kopf auf den Asphalt donnert, würden die Meisten das als Lebensgefahr interpretieren.
Lies doch nochmal nach was "erforderlich" heißt.
Die Verteidigung hat sich nicht direkt darauf berufen, das stimmt, aber es muss wohl, soweit ich das gehört und gelesen habe, auch eine entscheidende Rolle bei diesem Urteil gespielt haben.
vgl.Wenn einem Jemand auf der Brust sitzt und deinen Kopf auf den Asphalt donnert, würden die Meisten das als Lebensgefahr interpretieren.
Eine Prügelei mit Waffengewalt zu entgegnen, wenn man nicht in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, ist unverhältnismäßig und daher nicht erforderlich, ein Faustschlag wäre daher das legale Mittel.
Eine Pflicht zum Zurückweichen existiert in aller Regel nicht („Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen“). An der Gebotenheit fehlt es jedenfalls dann, wenn die Rechtsordnung mit diesem scharfen Schwert nicht verteidigt werden will. So gilt das Notwehrrecht in vielen Fällen nur eingeschränkt, zum Beispiel, wenn der Angreifer ein Kind oder ein Geisteskranker ist und ein Ausweichen gefahrlos möglich ist.[7] Wer jemanden absichtlich zu einem Angriff provoziert, nur um ihn dann im Wege der „Verteidigung“ zu verletzen, kann sich nach der geltenden Rechtsprechung nicht auf das Notwehrrecht berufen
An der Gebotenheit fehlt es jedenfalls dann, wenn die Rechtsordnung mit diesem scharfen Schwert nicht verteidigt werden will. So gilt das Notwehrrecht in vielen Fällen nur eingeschränkt, zum Beispiel, wenn der Angreifer ein Kind oder ein Geisteskranker ist und ein Ausweichen gefahrlos möglich ist.
Das ist ja das Problem, daß bei diesen Geschichten die andere Seite ihre Version nicht mal zur Aussage bringen können, weil sie tot ist.