Genial: Abmahnantworter schlägt Anwälte mit eigenen Waffen



Der Chaos Computer Club (CCC) und der Förderverein Freie Netzwerke (Freifunk) haben eine Webseite ( ) gestartet, über die sie unschuldigen Opfern von Abmahnanwälten standardisierte Antwortschreiben liefern wollen.



Wenn eine solche Abmahnung im eigenen Briefkasten landet, ist der Schreck meist groß: der Empfänger wird wegen mutmaßlich begangener Verletzung des Urheberrechts aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, obendrein werden zusätzlich noch Anwaltkosten in Rechnung gestellt.

Zahlreiche Rechtsanwaltskanzleien haben sich darauf spezialisiert, wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung zu verschicken. Das Geschäftsmodell ist sehr einträglich: es bringt bei relativ geringem Aufwand einen hohen Ertrag ein. Viele der Abgemahnten bezahlen die fällige Forderung, auch wenn sie gar nichts getan haben. Gleich mehrere Gründe können sie zu so einem Schritt veranlassen. Zum einen wissen sie oft nicht, wie sie sich wehren sollen, zum anderen fürchten sie einen Rechtsstreit und damit noch höhere Kosten, die theoretisch auf sie zukommen könnten.

Wer also von einer Abmahnkanzlei ein solches Schreiben bekommen hat und sich gleichzeitig ganz sicher ist, dass er den vorgeworfenen Verstoß nicht begangen hat, der kann den vom CCC und Freifunk erstellten Abmahnbeantworter zu Hilfe nehmen, um sich so aktiv gegen die Vorwürfe zu wehren. Der CCC schreibt in seiner : „Wenn sich auch nur ein Prozent der unberechtigt Abgemahnten auf diese Art wehren, besteht endlich wieder ein ernsthaftes Risiko für den Abmahner, wenn er nicht sorgfältig arbeitet. Das Externalisieren der Kosten auf Unschuldige, um ein Geschäftsmodell so profitabel wie möglich zu gestalten, sollte endlich unterbunden werden.“

Das Ausfüllen der Formulare ist sehr benutzerfreundlich gestaltet, wenige Klicks genügen, es müssen nur
insgesamt sechs Fragen vom Betroffenen beantwortet werden. Die erste und wichtigste Frage ist natürlich: „Sie sind sicher, diese angebliche Urheberrechtsverletzung nicht begangen zu haben?“ Nur dann kann die Seite wirklich helfen. Wer sich unsicher ist, der solle doch lieber einen Anwalt suchen, heißt es dort. Anschließend gibt es eine Weiterleitung zur Suche nach spezialisierten Kanzleien.
Wer sich jedoch zu 100% sicher ist, dass er zu Unrecht abgemahnt wurde, der kommt mit fünf weiteren kurzen Fragen zu einem standardisierten, fertigen Formbrief. Dieser beschreibt anhand der Antworten auf die Fragen kurz und bündig, warum der Betroffene die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben kann. Außerdem fordert er den Anwalt auf, seine Abmahnung zurückzunehmen. Der Brief muss nur noch ausgedruckt und an den abmahnenden Anwalt geschickt werden.

Fazit:

Mit dem Abmahnantworter will man einerseits einen Service liefern und andererseits auf eine nach wie vor überaus aktive und aggressive Abmahnindustrie hinweisen und ihr zugleich etwas entgegensetzen: „Die Abmahnkanzleien spielen mit der Angst vor Anwälten“, meint Beata Hubrig, die sich als Anwältin schon seit mehreren Jahren mit dem Phänomen auseinandersetzt. Sie gehört zu den Unterstützern des Abmahnbeantworters. „Wir wollen den Betroffenen damit eine einfache Hilfestellung bieten.[…]Konkrete Zahlen für Abmahnungen gibt es allerdings nicht. Schätzungen gehen von jährlich 50.000 bis 200.000 Fällen in Deutschland aus. Die geforderten Beträge lägen zwischen 800 und 1500 Euro.“, so sagte Hubrig weiter.

Dank des Abmahnbeantworters des Chaos Computer Clubs (CCC) und des Freifunk können Betroffene die Anwälte mit ihren eigenen Waffen schlagen – solange sie zu Unrecht abgemahnt wurden. Wenige Klicks genügen, alles ist rechtlich sauber und Zahlungen werden dafür auch nicht fällig. Der CCC äußert sich dazu wie folgt: „Der Abwehraufwand für zu Unrecht Abgemahnte sinkt, während der Aufwand für die automatisiert abmahnenden Kanzleien steigt – mit jedem Widerspruch, den sie erhalten.“




Autor: Antonia
 
Man sollte aber Bedenken, dass es an dem . Rechtsanwalt Markus Kompa gibt Bedenken an der angebotenen Dienstleistung die man auf jeden Fall erwähnen sollte.
 
@Buschfunk Bedenken, "die man auf jeden Fall erwähnen sollte"? Welche wären das denn?

Ich lese zwei Kritikpunkte aus dem Artikel heraus:

Kritikpunkt 1. Die Abmahner erfahren 'zu viel' über die Verteidigungsmöglichkeiten des Mandanten.
Zu viel erfährt der Abmahner durch das generische Schreiben definitiv nicht. Er erfährt, dass der Abgemahnte zu Unrecht abgemahnt wurde.
Dagegen kann er aber mit und ohne diese Information nichts tun. Beispielsweise wird nicht offen gelegt, welche Zeugen für eine Abwesenheit aus der Wohnung heran gezogen werden könnten (ein Familienangehöriger ist weniger glaubhaft, als etwa ein Arzt, bei dem man einen Termin hatte). Die Aussage stimmt so also überhaupt nicht.

Kritikpunkt 2. Er erhebt direkt eine neg. Feststellungsklage, was mit dem Schreiben nicht passiert.
Kann man machen, muss man aber nicht. Zunächst einmal bedeutet eine neg. Feststellungsklage aber a. ein höheres Risiko, dass ein Steinzeitrichter deiner Argumentation nicht folgt und b. ist es natürlich deutlich mehr Arbeit als ein generisches Schreiben. Im Fall des Abmahnbeantworters entfällt die Möglichkeit zur neg. Feststellungsklage allerdings auch nicht, sondern diese Option bleibt weiterhin bestehen. Man hat also überhaupt nichts verloren. Die Kritik, ist also vollkommen unsinnig.

Sonst kritisiert er noch, eine wohl missverständliche Aussage die in einer Pressemitteilung getroffen wurde. In einem konkreten Fall hätte diese Aussage, auch wenn man sie unbedingt falsch verstehen möchte, allerdings keinerlei Relevanz. Daher ist das vollkommen bedeutungslos.
Weitere ernst zu nehmende Kritikpunkte konnte ich dem Artikel nicht entnehmen.

Der Typ hat wohl eher Angst, dass ihm so ein 5-Klick-Generator sein Geschäft kaputt macht.
Schließlich sind es ja nicht nur die Abmahner, die gutes Geld mit den Abmahnungen machen, sondern auch die Vertreter der Abgemahnten, die mit einer 1-2 minütigen Arbeit und wenigen Mausklicks ihre Dienstleistung erfüllen und dafür dem Abmahnopfer noch schnell ein paar Kröten aus der Tasche leiern.

Normal werden solche Standardschreiben nicht mal von den Anwälten selbst verfasst. Da werden die Sekretärinnen einen Nachmittag eingewiesen, wie sie die Textbausteine aneinander reihen müssen..
 
Naja steht doch drin was er bemängelt.

1. Nicht unnötig mehr preisgeben als nötig. Zitat. "Wer sich ohne Not verteidigt, der klagt sich an. Kann man auf jeden Fall mal zur Kenntnis nehmen.

2. Im Blog des CCC steht das von ihm kritisierte Zitat, dass der Generator den ersten Schritt zur neg. Feststellungsklage ermöglicht. > Egal, weil kann man auch ohne machen.

3. Anmerkung dass die Liste der Abmahner aktueller sein könnte bzw. einer der Anwälte aus einer genannten Kanzlei (die nicht mehr abmahnt) ausgeschieden ist und sich jetzt auf Abmahnungen spezialisiert und auch konsequent vor Gericht zieht.

Sind alles Kritikpunkte, die man sich zumindest mal anhören kann und auch erwähnen sollte, was im Artikel aber fehlt. Deshalb hab ich das mal nachgereicht.
 
Wenn der Abmahner nur eine nackte Adresse hat, stochert er im Trüben und riskiert, dass er selbst nach einer gelungenen Klage bei einem Habenichts nicht vollstrecken kann. Daher kann es (in Filesharingfällen) durchaus eine erfolgreiche Strategie sein, gar nicht zu reagieren und die Abmahnung dem Altpapier zuzuführen.
Das wird so eigentlich von niemandem im Netz empfohlen. Angeblich muss man auf so eine Abmahnung immer zeitnah reagieren, das Vogel-Strauß-Verhalten mache "alles" nur noch schlimmer!?
 
Genial: Abmahnantworter schlägt Anwälte mit eigenen Waffen

Mit eigenen Mitteln? Die Anwälte werden doch nicht abgemahnt.

Und ob sie damit geschlagen werden darf man wohl auch bezweifeln.
 
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