GEMA gewinnt vor LG Hamburg gegen UseNeXT

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Die GEMA gewann kürzlich vor dem Landgericht Hamburg gegen den Usenet-Provider , bzw. gegen dessen Betreibergesellschaft, die Aviteo Ltd. Die Richter bestätigen die Schadensersatzpflicht von Zugangsdiensten, wenn diese das Hochladen und die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten durch ihr Geschäftsmodell fördern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aviteo kann noch Rechtsmittel dagegen einlegen.

Das Landgericht Hamburg hat am 22. Juni 2018 (AZ 308 O 314/16) verkündet, dass sich Zugangsdienste, deren Geschäftsmodell auf der illegalen Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken beruht, schadensersatzpflichtig machen können. Im konkreten Fall haftet der Zugangsanbieter Aviteo Ltd. der GEMA als Täter einer Urheberrechtsverletzung auf Schadensersatz.

Die Vereinigung ihren überfälligen Erfolg natürlich: „Das Urteil bedeutet für alle Urheber einen wegweisenden Erfolg“, bestätigt Dr. Tobias Holzmüller, Justiziar der GEMA. „Onlinedienste wie UseNeXT sind primär verantwortlich und können sich nicht hinter gesetzlichen Privilegierungen verstecken. Die Richter des LG Hamburg haben mit ihrem Urteil einen wichtigen Präzedenzfall für Schadensersatzansprüche im Bereich der Internetpiraterie geschaffen.


GEMA: derartige Online-Dienste dürfen sich nicht hinter gesetzlichen Privilegien verstecken


Die Zugangssoftware von derartigen Usenet-Providern ist nach Ansicht der GEMA häufig so konzipiert, dass Inhalte wie Musik oder Filme mit einer speziellen Software gezielt aufgefunden werden können. Das Angebot sei dabei insgesamt klar auf den Download urheberrechtlich geschützter Werke ausgerichtet. Dies macht die Dienste für ihre Betreiber so lukrativ. Die Richter des LG Hamburg stellten in ihrer Urteilsverkündung deutlich heraus, dass Dienste, deren Geschäftsmodell auf dem illegalen Download geschützter Werke basiert, den Rechteinhabern gegenüber in der Pflicht stehen. Das Usenet bietet die Möglichkeit, Dateien und Inhalte so zum Abruf bereitzustellen, damit diese über zahlreiche Server weltweit verteilt sind, zu denen Usenet-Anbieter kostenpflichtige Zugänge vermitteln.

Viele Anbieter nutzen dabei nach Ansicht des Klägers gezielt aus, dass darüber auch urheberrechtlich geschützte Inhalte, wie beispielsweise Werke aus dem GEMA-Repertoire, illegal heruntergeladen werden können. Zuletzt hatte die GEMA mit Urteil vom 14.6.2018 (AZ 5 U 30/16) vor dem OLG Hamburg Unterlassungsansprüche gegen Aviteo Ltd., den Anbieter des Usenet-Zugangsdienstes Usenext, durchgesetzt.

Hintergrund. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 72.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichter und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.



Beitragsbild: Foto von der GEMA-Niederlassung in Berlin. Bild: Lars Sobiraj.




Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
 
Sagt UseNeXT denn explizit, dass sie illegalen Download unterstützen!? Kommt die "spezielle Software" denn von UseNeXT oder der Aviteo Ltd? Wurden auch User herangezogen?

Wenn NEIN dann hat das LG mehr als nur scheisse gebaut in ihrer Rechtssprechung. Dann sollte das LG direkt mal Waffen- und Autohersteller verklagen und bei jedem Vorfall zur Rechenschaft ziehen.

Und mal unter uns, liebes LG HH: Macht ihr einen Anbieter "dicht", kommen fünf neue daher und machen fröhlich weiter....ihr lernt es nicht, oder?
 
Prima ... da werden sich die Internet Anbieter aber freuen :)

Sollten dann wohl die nächsten sein ... die mit so einem Schwachsin abgewatscht werden ...
 
Solange keine strafrechtlich relevanten Vorwürfe im Raum stehen, sind solche Urteile in Zivilverfahren nur dazu gut, um Firmensitze ins Ausland auszulagern.
 
Naja UseNeXT hatte schon sehr offensiv geworben, mittlerweile auf den ersten Blick dezenter.
Dem Laden gönne ich das Schlechteste wegen den Abofallen etc da bin ich emotionalisiert parteeisch und würde sagen dass die Argumentation der GEMA hier schon greift, va mit Bezug auf die frühere Werbung:

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Ein Sieg für die Gema ist aus Prinzip eine Niederlage für alle anderen Menschen.
 
Usenext ist doch sowieso scheisse.
Abofallen, offensichtliche Werbung für Filme/Musik und generell hauptsächlich durch nervige Banner und Weiterleitungen auf Zwielichten Seiten bekannt.
 
@Seedy: Es sei denn, man wird auch durch die GEMA vertreten oder kann aus der eigenen Berufspraxis gut nachvollziehen, dass manche Leute sich von der GEMA vertreten lassen.
 
Jaja, die liebe Gema.
Mein FPS-Clan hatte mal eine Musikspende von Cappuccino . Hab daraus ein Video gebastelt, sein Sound im Hintergrund.
Zuerst wurde das Video auf YT mal gesperrt, dann wieder freigegeben, dann hat sich die GEMA mit mir in Verbindung gesetzt (hatte das Video auch zum DL auf unserer Homepage verlinkt).
War eine ganz schöne Rödellei bis ich die losgeworden bin ohne zu zahlen. (Cappu war nicht Gemaisiert)
 
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