Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil entschieden hat, ist der Weiterverkauf gebrauchter E-Books rechtswidrig. Wie seitens des Gerichts erklärt wurde, handelt es sich hierbei um eine "öffentliche Wiedergabe". Diese muss jedoch vom Autor des E-Books genehmigt werden.Ein niederländisches Unternehmen betrieb einen Online-Marktplatz für gebrauchte E-Books. Dort sollten Kunden die E-Books nach dem Lesen an die Firma zurück verkaufen. Dies ist nun nach EU-Recht nicht mehr möglich.
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