Freiwillige Selbstkontrolle bei digitalen Büchern
Am 29. April 2015 traf sich der Verleger-Ausschuss in Frankfurt. Diese Sitzungen finden regelmäßig statt, getagt wurde unter anderem über das Urheberrecht, Lobby-Arbeit, die VLB-Produktfamilie und der freiwilligen Selbstkontrolle (Jugendschutz) bei digitalen Büchern (e-Books).
E-Books werden im Gegensatz zu ihren analogen Ausgaben, als Telemedium eingestuft. Durch eben jene Einstufung fallen sie aber auch unter den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - was eben bedeutet, dass härtere Jugendschutzvorschriften gelten. Bis 2017 soll jeder Verlag über einen Jugendschutzbeauftragten verfügen, welcher dann bei einer Meldung an das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) eine entsprechende FSK (0, 6, 12, 16, 18) angeben muss.
Pikant ist diese Regelung für e-Books mit eindeutig pornografischem Inhalt: Jene dürfen nur noch in geschlossenen Kreisen vertrieben werden.
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