• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Freiberufler neben dem Arbeitsverhältnis

godlike

Warp drölf
Veteran

Registriert
13 Juli 2013
Beiträge
14.327
Ort
Topkekistan
Nun ja, dann bist du ja quasi wieder Angestellter (in deinem Zweitjob). Da brauchst du dann kein Gewerbe. Die Rechnungen usw. schreibst dann ja nicht du.
 

Baer

Ottonormalverbrecher
Veteran

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
3.629
Nach Katalogberufe fallen regelmäßig auch Informatiker unter Freiberufler. Die prinzipielle Einordnung in eine mögliche freiberufliche Tätigkeit ist damit gegeben.
Autsch! Technisch magst du ja versiert sein, aber dann lasse doch bitte solche gefährlichen steuerrelevanten Falschaussagen...


Freiberufler ist, wer

  • selbstständig und eigenverantwortlich tätig ist
  • und eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübt.

Einen einheitlichen Oberbegriff der freien Berufe gibt es nicht, so dass der in § 18 Abs.1 Nr.1 EStG aufgeführte Katalog freier Berufe (selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnliche Berufe) nicht abschließend ist.

https://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/steuerexi_ordner/freieBerufeGewerbe/1157144



Als Selbständiger in der IT haben Sie zwei Möglichkeiten, als Freiberufler eingestuft zu werden: Entweder als Ingenieur oder als beratender Betriebswirt.

In beiden Fällen haben Sie zwei Hürden zu überwinden: Sie müssen einen dem Beruf entsprechenden Abschluss vorweisen oder vergleichbare Kenntnisse glaubhaft machen können und Sie müssen in einem dem Beruf entsprechenden Bereich tätig sein. Hier hilft es, dass durch die Rechtsprechung dem Ingenieur der Diplom-Informatiker(FH) bzw. dessen Kenntnisse gleichgestellt wird. Somit kann auch ein Selbständiger als Informatiker ohne Studium sehr wohl als Freiberufler anerkannt werden, wenn es ihm gelingt, sein Wissen, das er sich auf andere Art und Weise angeeignet hat, plausibel darzustellen.
Die Tätigkeit dieses Selbständigen muss „ingenieurmäßig“ sein. Der BFH (Bundesfinanzhof) hat dies Folgendermaßen konkretisiert: „Kernbereiche des Ingenieurberufs sind Forschung und Lehre, Entwicklung, Konstruktion, Planung, Fertigung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung, Vertrieb, Beratung, Versuchs- und Prüfungswesen, technische Verwaltung und Betriebsführung, Produktions- und Prozesssteuerung, Sicherheit, Patent- und Normenwesen.
Auf dem Gebiet der EDV und der Informationstechnik gehören zu den Tätigkeiten von Ingenieuren nicht nur die Entwicklung und Konstruktion von Hard- und Software. Die Tätigkeit eines Ingenieurs umfasst auch die Entwicklung von Betriebssystemen und ihre Anpassung an die Bedürfnisse des Kunden, die rechnergestützte Steuerung, Überwachung und Optimierung industrieller Abläufe, den Aufbau, die Betreuung und Verwaltung von Firmennetzwerken und -servern, die Anpassung vorhandener Systeme an spezielle Produktionsbedingungen und Organisationsstrukturen sowie die Bereitstellung qualifizierter Dienstleistungen, wie etwa Benutzerservice und Schulung. Informatik-Ingenieure arbeiten u.a. auch in der Netz- und Systemadministration, sie beurteilen die Leistungsfähigkeit von Rechnernetzen oder bewerten die Energieeffizienz bestehender Systeme“ (BFH, Urteil vom 22.09.2009, Az. VIII R 63/06).

http://www.informatik-aktuell.de/ma...ige-freiberufler-oder-gewerbetreibender.html#

Gruß
Baer
 

BurnerR

Bot #0384479

Registriert
20 Juli 2013
Beiträge
5.507
Ok, wo wir gerade dabei sind :D.
Ich habe letztes Jahr ein Lernprodukt gebaut, in dem ich Fachwissen vermittle, in dem Fachbereich, in dem ich auch einen akademischen Grad besitze. Dies geschieht vor allem über Videos und im Dialog mit den Käufern, die in einem Forum bzw. internen facebook Gruppe (also nur für diese Käufer) Fragen stellen können, die ich dann beantworte. [Das ganze geht demnächst an den Start.] Das fällt dann ja auch unter die freiberuflichen Tätigkeiten, nicht wahr?
Gilt dies auch noch, wenn der Umsatz (aktuell komplett) über einen 'Publisher' generiert werden, also einem Unternehmen, der eine Lizens von mir hat, zum Vertrieb des Produktes?
 

Philipus II

gesperrt

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
532
Ich bin neben dem Hauptberuf als Freiberufler tätig. Beim (Technik-) Journalisten ist das aber aufgrund des Katalogs an freien Berufen einfach. Zudem hatte ich den vergangenen Jahren trotz eher überschaubarem Umsatz von nur 400 Euro pro Monat zwei, zeitweise drei Auftraggeber. Realistisch gesehen handelt es sich um ein (gut bezahltes) Hobby. Praktisch wurde ich vom örtlichen Finanzamt immer gut betreut.
 

virtus

Gehasst

Registriert
24 Apr. 2015
Beiträge
1.689
Ort
AUF DEM MOND
Bin ich eigenverantwortlich, wenn mir die besagt Kontaktperson die Namen der Kunden und die vermittelt und die Rechnung stellt? Dann bekomme ich am Ende des Monats ja das Geld von ihm, so richtig Selbstständig und Eigenverantwortlich hört sich das für mich leider nicht an.
Am Ende eines jeden Monats stelle ich eine Rechnung an ihn für meine geleistet arbeit und er überweist mir meinen Stundenlohn + Fahrtkosten.
Was nun? - Du arbeitest selbstständig für ihn, er wiederum arbeitet für den Kunden. (Vergleichbar ist das, wenn die Telekomiker dir einen Mitarbeiter aus einem Subunternehmen vorbei schicken. Du als Kunde hast letztlich die Telekom als Vertragspartner, diese wiederum das Subunternehmen. Der Mitarbeiter des Subunternehmens arbeitet für das Subunternehmen, nicht für die Telekom.

Wenn ich ganz normal auf 400€ Basis angestellt würde muss ich dann auch noch ein Gewerbe anmelden oder ist das wieder etwas anderes?
Als Angestellter musst du kein Gewerbe anmelden.

Autsch! Technisch magst du ja versiert sein, aber dann lasse doch bitte solche gefährlichen steuerrelevanten Falschaussagen...
In wie fern sollte das nun meiner Aussage widersprechen oder in wie fern sollte durch dein Zitat meine Aussage als falsch dargelegt werden? Ich sehe das eher als Untermauerung dessen, was ich bereits geschrieben haben. Vielleicht solltest du nicht nur mit den Augen über einen Text fliegen, sondern auch mit Verstand lesen. Ich weiß, das ist eines der größten Probleme, in der deutschen Bildungsgeschichte. Die Leute lesen einen Text und haben 0 davon verstanden, aber ich bin überzeugt, dass du es schaffst, meine Aussage zu verstehen, wenn du dich nur ein bisschen anstrengst. Kleiner Wink mit dem Zaunpfahl: Beachte bitte meine genaue Formulierung! :rolleyes:
 

Baer

Ottonormalverbrecher
Veteran

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
3.629
Schnuggi, deine Formulierung macht es nicht wirklich besser, denn du hast es nicht begriffen. Du meinst also ernsthaft alle IT-ler sind freiberuflich tätig? Eines ist sicher: du bist freiberuflich, da Künstler. :D
 

drfuture

Zeitreisender
Teammitglied

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
8.754
Ort
in der Zukunft
Also das was der dir da anbietet ist Scheinselbstständigkeit .... Und er mögchte damit vermutlich nur Abgaben sparen. Darauf solltest du so nicht eingehen.
Du kannst ihn ja mal interesse halber fragen was er eben von einer Anstellung als Mini-Job hällt ... Seite Aussage wäre dann interessant.
Beim anvisierten "verdienst" wäre das für dich jedenfalls mit 1000% weniger Aufwand verbunden und dazu noch legal.
 

War-10-ck

střelec
Veteran

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.952
Ort
Schießstand
  • Thread Starter Thread Starter
  • #29
Er hat mir ja (wie irgendwo schonmal geschrieben) bereits angeboten dass er mich auch auf 400€ Basis einstellen würde. Ohne vorher recherchiert zu haben hab ich aber mehr oder weniger gesagt, dass mir eine Selbstständigkeit auch passen würde, da weniger Nebenkosten. Er hat mir aber Zeit gegeben um mich selber nochmal schlau zu machen und dann soll ich mich melden.

Ich versuche seit Gestern meinen Personaler aufzutreiben, damit der mir sein okay gibt auch ein zweites Angestelltenverhältnis einzugehen, dann würde ich mich bei dem anderen nochmal melden und ihn bitten das als Mini-Job zu machen. Spart mir einfach Stress und wenns am Ende des Tages ein bischen weniger Geld gibt ist auch kein Weltuntergang.
 
Oben