• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] Frau reißt 13-jährigem Mädchen Kopftuch herunter

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[img=left]https://www.picflash.org/viewer.php?img=euxi58p966qm2l8.jpg[/img]Auf einer Rolltreppe des U-Bahnhofs Haselhorst in Berlin-Spandau hat eine Frau einer 13-Jährigen das Kopftuch heruntergerissen, nachdem sie diese zuvor fremdenfeindlich beschimpft hatte.

Wie die Polizei mitteilte, ging die unbekannte Frau fälschlicherweise davon aus, dass Mädchen zusammen mit ihrer Begleiterung daran schuld waren, dass die Rolltreppe stehen blieb. Nach dem Vorfall verließ die Frau den U-Bahnhof. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.


Bild: Symbolbild, via Pixabay
Quelle: Focus Online
 

Trabant

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Und dort sitzen popeliche Kriminalbeamte die nichts mit Verfassungsschutz, MAD bzw BND am Hut haben wie ich in mein Beitrag schon geschrieben hatte wo du dein Einspruch erhoben hast.

Stelle dich doch bitte nicht dümmer hin als du bist bzw ich dich einschätze.
 

KaPiTN

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In dem einen Fall entfernt man der Oma ein modisches Accessoire.
Im anderen Fall demütigt man jemanden der aus Gründen seines Glaubens ein Kopftuch trägt.

Nein. Gegen wen man eine Straftat durchführt ist erst einmal unerheblich. In dem Fall müßte für eine Unterscheidung, falls man das als Beleidigung ansehen möchte, nachweisen, daß das Kopftuch explizit entfernt wurde, weil es sich um eine Muslima gehandelt hat und diese Handlung bei ein Pöbelei gegen eine Nichtmuslima man diese Handlung unterlassen hätte. Allenfalls dann ist eine unterschiedliche Wertung vielleicht theoretisch denkbar, aber wegen fehlender Beweismöglichkeit praktisch nicht zu erwarten.

Und dort sitzen popeliche Kriminalbeamte

Es wird nicht einfach die Kripo ermitteln, wie Du geschrieben hast, sondern es gibt dafür eine eigene Abteilung. Die "popeliche "n Kriminalbeamten kommen nicht zu Dir, wenn bei Dir eingebrochen wurde.
 

keinbenutzername

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...In dem Fall müßte für eine Unterscheidung, falls man das als Beleidigung ansehen möchte, nachweisen, daß das Kopftuch explizit entfernt wurde, weil es sich um eine Muslima gehandelt hat und diese Handlung bei ein Pöbelei gegen eine Nichtmuslima man diese Handlung unterlassen hätte. Allenfalls dann ist eine unterschiedliche Wertung vielleicht theoretisch denkbar, aber wegen fehlender Beweismöglichkeit praktisch nicht zu erwarten.....

äh ja.


ich sagte:

"Allerdings ist es natürlich so, dass es schon schwerer betraft gehört einer gläubigen Muslima das Kopftuch runterzureißen als einer alten Dame das Kopftuch runterzureißen."

du fragst warum

Ich antworte, weil die Entfernung eines Kopftuches die gläubige Frau deutlich schlimmer trifft als die Oma, du antwortest mit Strafrecht?
Ich glaube du hast da den Unterschied zwischen eigener Meinung und das was im Gesetz steht nicht ganz erkannt.

Wie ist denn deine Meinung zu dem Thema?
Warum findest du denn das beides gleich schlimm ist?
 

KaPiTN

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Ok. Du würdest also abweichend vom Gesetzgeber anders urteilen. Respektiere ich.

Ich sehe das Vergehen als solches, welches ungeachtet der Person ist, die zum Opfer wurde.
 

Trabant

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Es wird nicht einfach die Kripo ermitteln, wie Du geschrieben hast, sondern es gibt dafür eine eigene Abteilung. Die "popeliche "n Kriminalbeamten kommen nicht zu Dir, wenn bei Dir eingebrochen wurde.


Gut dann doch:

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Kriminalpolizei (umgangssprachlich: „Kripo“) jener Teil der Polizei (und damit der Innenverwaltung), der sich – im Gegensatz zur Schutzpolizei – grundsätzlich mit der Verfolgung von Straftaten und ihrer Verhütung beschäftigt. Ihre Angehörigen versehen ihren Dienst meist in Zivilkleidung.

Die voranschreitende Spezialisierung in der Kriminalpolizei machte es erforderlich, die Bandbreite der Einsatzfelder weiter zu untergliedern.

Hierzu gehören folgende Deliktsfelder:

Kapitaldelikte (Tötungsdelikte, Brandermittlungen, Raub und Erpressung)

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Vermisstensachbearbeitung

Bandendelikte (Betäubungsmittel, Glücksspiel, organisierte Kriminalität, Falschgelddelikte)

Delikte von und zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen

Wirtschaftsdelikte (Wirtschaftskriminalität, Betrug, Computerkriminalität, Korruption)

Eigentumsdelikte (Diebstahl/Einbruch) (dieses Deliktsfeld ist stellenweise auf die Schutzpolizei übertragen worden, z. B. in Baden-Württemberg)

Staatsschutzdelikte


Das sind popeliche Kripo Beamte und bleiben popeliche Kripo Beamte. Und dein Vergleich hinkt denn wenn bei mir eingebrochen wird kommt auch keine Mordkommission zum ermitteln. Und ja die Mordkommission sind auch nur popeliche Kripo Beamte.

Eine Frage noch am Rande: woher weißt du eigentlich das Dezernat 53 des LKA Berlin hier ermittelt?




Quelle Kripo: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kriminalpolizei_(Deutschland)
 

KaPiTN

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Sicher sind das Kriminale, aber halt vom Staatsschutz.
Wäre das ein Bandido und ein Hells'Angel, oder ein Lude und sein Luder, dann wäre das Dezernat 53 nicht daran interessiert. Die sind für Politisch motivierte Kriminalität Rechts verantwortlich, also wenn vermutet wird, daß es um politische Ausländerfeindlichkeit gehe könnte
 

Renegade

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@Trabant: @KaPiTN: Warum streitet Ihr Euch um so Kleinigkeiten, wo die Faktenlage noch so ungenau ist? Ich habe mir zwar nicht alle Links angesehen, aber ich denke, ich konnte mir doch ein Bild machen (zumindest nach derzeitiger Faktenlage).
Für mich stellt es sich so dar, das das "herunterreissen" des Kopftuches zumindest eine Beleidigung (da offensichtlich Moslem), wenn nicht sogar eine Körperverletzung darstellt, da zumindest weitere Verletzungen in kauf genommen worden. Das sehe ich als Fackt an! Alle weiteren Vermutungen in Sachen Ausländerfeindlichkeit, müssten erstmal überprüft werden.
Ich würde es vorziehen, wenn erstmal in alle Richtungen ermittelt wird, und nicht gleich wieder die rechte Keule aus dem Schrank kommt.
Doch, sollte diese Tat wirklich einen Frendenfeindlichen Hintergrund haben, bin ich für ein hartes aber gerechtes Urteil......
 

Trabant

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Jepp Kripo halt mehr nicht. Nur das sich Staatsschutz besser macht in den Medien und dem Volk gegenüber, klingt nach wir tun ganz viel und so. Dabei ermittelt nur ein einfacher Beamter mit 20 jähriger Diensterfahrung der dorthin versetzt wurde und das war es mit den ganzen Zauber vom Staatsschutz. Ich wollte das auch nur so betonen weil viele hier sich geäußert haben wie "haben die nichts besseres zu tun". Nein haben sie nicht da es einfach normale kriminalistische Ermittlungen sind.

Du hast aber meine frage nicht beantwortet :

Eine Frage noch am Rande: woher weißt du eigentlich das Dezernat 53 des LKA Berlin hier ermittelt?


@Edagener siehe jetzigen Beitrag
 

keinbenutzername

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Ich sehe das Vergehen als solches, welches ungeachtet der Person ist, die zum Opfer wurde.

hmm, du findest also persönlich das abziehen eines modischen Accessoires genauso schlimm wie das entreißen eines religiösen Symbols das die gläubige Person selbst sicher als Beschmutzung und schlimme Bloßstellung sieht?

Ich weiß ja nicht ob man das wirklich gleichwertig sehen kann...
Zumindest würde ich das gewaltsame Abziehen des Kopftuchs einer gläubigen Person eher als Beleidigung/Verletzung der religiösen Gefühle.

Auch wenn das ein Heidenkind vielleicht nicht nachvollziehen kann, ich halte es für schlimmer.

Wie siehst du es denn wenn man einer Muslima die Burkha runterreißt?
Klar hat sie darunter dann normale Klamotten.
Ist das für dich genau das gleiche wie wenn jemand einer anderen Frau den Poncho abzieht?

Nein, für mich nicht.
Das eine ist ein extremer Eingriff in die Grundrechte einer Person.
Qualitativ deutlich höher als die simple Unterschlagung eines Kleidungsstücks.
 

KaPiTN

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Weil auf dem Berliner Webauftritt die Gliederung des Staatsschutzabteilung des LKA Berlin zu finden ist und dort steht, daß das
Dezernat 53 für politisch motivierte Kriminalität Rechts zuständig ist.




@ngb Aber sicher. Religiöse haben nicht mehr Recht beleidigt zu sein, als Heiden.
 

keinbenutzername

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@ngb Aber sicher. Religiöse haben nicht mehr Recht beleidigt zu sein, als Heiden.

da liegst du ein Glück falsch und ein Glück sieht das auch unser StGB so.
Durchaus gibt es da einen besonderen Schutz der Religionsausübung.

Du sprichst also gläubigen Menschen ihre Religionsfreiheit ab?
Zur Religionsfreiheit gehört halt auch, das es gewisse Dinge gibt die man macht oder nicht macht.
Und wenn man dann zwanghaft einer Handlung gezwungen wird die man normalerweise niemals machen würde, dann finde ich das schon schlimm und bestrafenswert.

Z.B.
Ausziehen von Kopftuch oder Burka, Essen von Speisen die man nicht essen darf usw.

Sicherlich leuchtet dir doch schon ein, dass die Schwere und die Art einer Tat durchaus etwas damit zu tun haben kann wie es dem Opfer damit geht, oder?

Es geht nicht um das Recht beleidigter zu sein als andere.
Es geht darum wie sehr einen eine Tat betrifft. Nötigung, Beleidigung usw.
Alles durchaus eine Frage wie es das Opfer erlebt hat und wie sehr das Opfer durch die Tat geschädigt wird.

Und genau das ist doch der Punkt.
Oder willst du verneinen das eine gläubige Person mehr durch das Abziehen ihres religiösen Symbols geschädigt wird als die Oma die das zum Spaß trägt?
 

KaPiTN

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Sicherlich leuchtet dir doch schon ein, dass die Schwere und die Art einer Tat durchaus etwas damit zu tun haben kann wie es dem Opfer damit geht, oder?

Überhaupt nicht. Man kann doch nicht subjektives Empfinden zur Grundlage der Rechtsprechung machen.

Stell Dir mal vor ein Mensch wird ausgezogen und verspottet. Sollte es sich dabei um eine geistig behinderte Person handeln, die dabei sogar noch mitlacht, dann wird ja auch keiner sagen, es wäre nichts passiert, weil das Opfer sich nicht als solches empfindet.
 

Grimwald

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Zensur.
Und wenn meine Religion die "Hutreligion" ist und ich mich stark entblößt und beleidigt fühle wenn mein Hut abgezogen wird? Schwachsinn...

Also doch nicht gleiches Recht für alle. Religiöse Menschen haben mehr rechte auf Zipperlein oder was?
 

keinbenutzername

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@kapitän
natürlich wird man immer Fälle finden in denen das nicht so angewendet werden kann.
Genauso wirst du Fälle finden in denen das Strafmaß und die Schwere der Tat sehr wohl davon abhängt wie schwer das Opfer geschädigt wurde...

Im aktuellen Fall geht es aber weder um eine Hutreligion noch um geistig Behinderte.

Es geht um eine junge Frau die womöglich in der Ausübung ihrer Religion auf unzulässige Weise behindert wurde.

Zudem auch mal https://dejure.org/gesetze/StGB/166.html lesen.
 

keinbenutzername

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dann verstehst du nicht um was es geht.

Es geht darum, dass man die Schwere einer Tat an der Art und Höhe der Schädigung eines Opfers festmacht.
Das wird so gemacht.
 

Earl Hickey

Karmabeauftragter

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@U.S.C.H.:

. . . bei einer Straftat wird aber die Motivation des Täters unterschieden:

Sexuell-/politisch-/fremdenfeindlich-/ usw.

Somit wird die Gleichheit vor Gericht alleine schon durch diese Tatsache unterschieden.

Auch ein Unterschied macht es ob es sich beim Opfer um eine Zufallsbekanntschaft handelt, einem Schutzbefohlenen oder, oder, oder . . . .
 
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