wenn das aber nun dazu führt das so eine Person verurteilt wird?
Wäre das dann nicht ok?
Oder ist für dich alles was aus der Richtung kommt nicht so schlimm?
Inwiefern würde sich denn die Statistik verändern wenn da die "normale" Polizei/Staatsanwaltschaft ermitteln würde?
Bliebe es denn dann nicht trotzdem womöglich eine fremdenfeindliche Tat?
Und regst du dich auch auf, wenn dir ne Politesse ein Knöllchen verpasst weil das ja auch die Polizei machen könnte?
Wenn es halt die Aufgabe des Staatsschutzes ist sowas zu ermitteln?
Wobei, da ja keiner von uns dabei war und keiner weiß wie das abgelaufen ist, ist eine Tat aus Fremdenhass nur reine Spekulation.
Mir fallen genug Szenarien ein in denen jemand fremdenfeindlich beschimpft wird und der Täter keineswegs fremdenfeindlich ist, sondern nur im Affekt ausgetickt ist und halt das als Beleidigung benutzt hat was er gerade gesehen hat.
Um es mal auf den aktuellen Fall runterzubrechen.
Die Dame ist angepisst weil sie denkt die Jugendlichen hätten die Rolltreppe angehalten.
Sie sieht das es sich wohl um Moslems handelt.
Sie tickt aus, und schreit denen was in der Art von "Scheiß Moslems" oder so hinterher und reißt dem Mädchen das Kopftuch runter.
Das ist dann assozial, unbeherrscht, zeugt von einem schlechten Charakter und gehört auch bestraft, aber fremdenfeindlich muss das nicht sein.
Aber das ist wohl Definitionssache.
Allerdings ist es natürlich so, dass es schon schwerer betraft gehört einer gläubigen Muslima das Kopftuch runterzureißen als einer alten Dame das Kopftuch runterzureißen.
Und das egal warum es geschehen ist.
Aber ob das unser Strafrecht hergibt?