Eine Verordnung vom 6.2.2015 verpflichtet französische Provider zur Durchführung von Netzsperren. Demnach kann das französische Innenministerium ohne richterlichen Beschluss die Sperre von einzelnen Websites anordnen. Auf blockierten Websites sollen für Besucher die Gründe für die Sperrung genannt werden.
Laut Informationen von Ars Technica haben Serviceprovider innerhalb von 24 Stunden auf Sperransuchen des Ministeriums zu reagieren. Gesperrte Seiten werden einmal pro Quartal auf korrigierte Inhalte geprüft und danach wieder freigegeben. Die Zusatzkosten für die Implementierung von Netzsperren sollen Provider vom Ministerium zurückfordern können.
Die Vorschläge für das nun erlassene Gesetz sind nicht neu, scheiterten bisher jedoch aufgrund des Widerstands seitens Politik und Öffentlichkeit. Nach den jüngsten Anschlägen in Paris fand die Verordnung jedoch eine Mehrheit und konnte verabschiedet werden. Sie vereint ein Anti-Terror Gesetz aus dem Jahr 2014, sowie einen Gesetzesvorschlag von 2011, der die Verfolgung von Kinderpornographie im Internet erleichtern sollte. Der zweite, unter dem Namen Loppsi Act bekannt gewordene, Vorschlag wurde bereits 2010 von der Sozialistischen Partei, der Opposition und von der Bürgerrechtsorganisation "La Quadrature du Net" heftig kritisiert.
Gegner des neuen Gesetzes kritisieren vor Allem, dass durch das Umgehen eines Richters die Demokratie und das "Recht auf freie Meinungsäußerung" besonders gefährdet sei. Die technischen Sperrmassnahmen seien ohnehin meist Wirkungslos, wie die jüngsten Blockaden gegen die Pirate Bay oder die Streaming Seite Kino.to zeigten.
Beobachtet man die Entwicklung ähnlicher Systeme der vergangenen Jahre, erkennt man, dass diese immer neue Begehrlichkeiten für Sperren wecken. Die britische Porn-Wall wurde usprünglich zum Schutz von Jugendlichen gegen Pornographie im Internet eingerichtet. Heute blockiert sie laut Golem.de: "Pornografie, Gewaltdarstellungen, extremistische und terroristische politische Inhalte, Webseiten zu Magersucht und Essstörung, Suizid-Webseiten, Alkohol, Rauchen, Webforen, esoterisches Material und Umgehungstools für Netzsperren."
Jegliche Möglichkeit zur Sperrung von Inhalten ohne richterlichen Beschluss birgen ein hohes Risiko für Missbrauch.
Quellen:
Laut Informationen von Ars Technica haben Serviceprovider innerhalb von 24 Stunden auf Sperransuchen des Ministeriums zu reagieren. Gesperrte Seiten werden einmal pro Quartal auf korrigierte Inhalte geprüft und danach wieder freigegeben. Die Zusatzkosten für die Implementierung von Netzsperren sollen Provider vom Ministerium zurückfordern können.
Die Vorschläge für das nun erlassene Gesetz sind nicht neu, scheiterten bisher jedoch aufgrund des Widerstands seitens Politik und Öffentlichkeit. Nach den jüngsten Anschlägen in Paris fand die Verordnung jedoch eine Mehrheit und konnte verabschiedet werden. Sie vereint ein Anti-Terror Gesetz aus dem Jahr 2014, sowie einen Gesetzesvorschlag von 2011, der die Verfolgung von Kinderpornographie im Internet erleichtern sollte. Der zweite, unter dem Namen Loppsi Act bekannt gewordene, Vorschlag wurde bereits 2010 von der Sozialistischen Partei, der Opposition und von der Bürgerrechtsorganisation "La Quadrature du Net" heftig kritisiert.
Gegner des neuen Gesetzes kritisieren vor Allem, dass durch das Umgehen eines Richters die Demokratie und das "Recht auf freie Meinungsäußerung" besonders gefährdet sei. Die technischen Sperrmassnahmen seien ohnehin meist Wirkungslos, wie die jüngsten Blockaden gegen die Pirate Bay oder die Streaming Seite Kino.to zeigten.
Beobachtet man die Entwicklung ähnlicher Systeme der vergangenen Jahre, erkennt man, dass diese immer neue Begehrlichkeiten für Sperren wecken. Die britische Porn-Wall wurde usprünglich zum Schutz von Jugendlichen gegen Pornographie im Internet eingerichtet. Heute blockiert sie laut Golem.de: "Pornografie, Gewaltdarstellungen, extremistische und terroristische politische Inhalte, Webseiten zu Magersucht und Essstörung, Suizid-Webseiten, Alkohol, Rauchen, Webforen, esoterisches Material und Umgehungstools für Netzsperren."
Jegliche Möglichkeit zur Sperrung von Inhalten ohne richterlichen Beschluss birgen ein hohes Risiko für Missbrauch.
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