Forderungsverkauf an Inkassounternehmen

klausimator

böses dickes Kind
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14 Juli 2013
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Moin,

hat jemand von euch Erfahrung mit dem oben genannten Thema?

Eine Kundin hat bei mir aktuell eine offene Rechnung von etwas über 8000€ (ich gewerblich, sie Endverbraucher).

Es handelt sich hierbei um eine Provision aus einem Immobilienverkauf, ich bin der Makler. Die Provision ist durch ihre Anfrage bei Immobilienscout24 und eine entsprechende Klausel in dem notariell beurkundeten Kaufvertrag abgesichert. Die Dame ist Staatsbedienstete und ihr gehört zudem bereits eine Immobilie, das verkaufte Objekt ist lediglich ein Ferienhaus für sie. Die Provision im Zweifelsfall einzutreiben sollte somit kein Problem darstellen, allerdings benötige ich in meiner jetzigen Situation bis zum Monatsende das Geld um meinerseits wichtige Rechnungen begleichen zu können.

Die Zahlungsfrist lief gestern aus, die Kundin befindet sich somit bereits im Verzug. Ich bin jetzt seit zwei Jahren selbstständig und alle meine Rechnungen wurden immer fristgerecht bezahlt, daher ist es besonders ärgerlich, dass dieser Umstand ausgerechnet jetzt eintritt. Normalerweise wäre ich recht entspannt bei dem Thema und würde die Forderung im Zweifelsfall auch selber eintreiben, aber ich benötige dieses Geld wirklich zwingend bis Ende des Monats.

Auf einen Anrufversuch und eine SMS meinerseits wurde bis dato nicht reagiert. Zum jetzigen Zeitpunkt geht es mir erst mal darum meine Optionen zu kennen. Sollte sie sich bis Montag allerdings auch nicht bei mir melden muss ich entsprechend tätig werden.

Augenscheinlich zahlt man den Inkassobüros einen Risikoabschlag bei einem Forderungsverkauf, dieser richtet sich natürlich nach dem Risiko inwieweit die Forderung eintreibbar ist. Ich werde am Montag konkrete Angebote einholen, aber vielleicht kann mir jemand sagen in welchem Rahmen sich diese Abschläge ungefähr bewegen und worauf man generell achten sollte.

Persönlich finde ich die Situation zum Kotzen, allein, dass ich mir jetzt schon Gedanken darüber machen muss. Ich würde gerne mal die Reaktion von Menschen sehen, wenn der Staat oder der Arbeitgeber einfach mal so das Gehalt nicht überweist und sich dann tot stellt, aber mit den Selbstständigen kann man es ja machen.

Besten Dank im Vorwege für jeden Ratschlag.

mfg JP
 
Wie viel von den 8000 € brauchst du denn? Ich kann mir vorstellen, dass der entsprechende Abschlag bei Inkassounternehmen bei > 30% liegt. Ist es daher nicht sinnvoller, das Geld bei einer Bank (deiner Hausbank) zu holen, da selbst die Dispozinsen nicht so hoch liegen?
 
Also so sms-Geschichten würde ich ja lassen. Das ist nicht sonderlich haltbar, und auch nciht seriös für einen Geschäftsmann ;)

Ich würde auch eher ein ehrliches Wort mit meiner Hausbank sprechen als so Inkassoleute zu beauftragen.
Denn Du scheinst ja mit Summen umzugehen, die Dich zu einem guten Kunden der Bank machen.

Je nachdem wer den beurkundenden Notar beauftragt hat, könntest Du den einschalten. Als Anwalt.
Ich habe vor ein paar Tagen für die Einschaltung eines Notars und Anwalts gerade mal 98 € bezahlt.
Das war eine gute Investition, alleine würde ich in der Angelegenheit als Privatfrau immer noch wegen der Angelegenheit rumkaspern :rolleyes:
 
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  • #4
Moin,

die SMS galt lediglich als freundlicher Reminder mit der Bitte um Rückruf, dass die Sache juristisch gesehen gegenstandlos ist, ist mir durchaus bewusst. Normalerweise würde ich jetzt eine Mahnung mit einer Frist von einer Woche via Einschreiben rausschicken, danach gerichtlicher Mahnbescheid, die Zeit für solche Spielchen habe ich leider nicht.

Mit der Hausbank zu reden und einen kurzfristigen Kredit zu beantragen ist natürlich eine Option. Ich habe und hatte noch nie einen Kredit, sollte an sich passen. Wird letztendlich eine wirtschaftliche Entscheidung was mir mehr Kosten verursacht, der Kredit oder der Abschlag bei dem Forderungsverkauf.

Den Notar hat die Käuferin beauftragt, der Käufer hat ja immer die Notarwahl. Der Notar hat die Dame auch schon in einer früheren Sache vertreten, an den würde ich mich nicht gerade wenden. Mein Stammanwalt ist leider noch die kommende Woche im Urlaub, den hätte ich sonst erst mal fix einen Brief rausschicken lassen, wirkt oftmals ja auch schon als Nachdruck.

Naja, ich lasse mich mal überraschen, vielleicht geht das Geld ja Anfang der Woche noch ein und alles löst sich in Wohlgefallen auf, die Hoffnung stirbt zuletzt :D

mfg JP
 
Die Abschläge bei Forderungsverkäufen sind weitaus größer als Bankzinsen. Selbst der örtliche Kredithai sollte bessere Konditionen haben.
 
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  • #6
Jo, besten Dank für die Tipps, ich werde am Montag mal vergleichen und dann schauen wie ich an die Sache herangehe.

mfg JP
 
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  • #7
Moin,

nur der Vollständigkeit halber, damit ihr wisst wie es ausgegangen ist:

Die Dame hat sich am Samstag um 23.20 Uhr noch via SMS bei mir gemeldet mit der Aussage sie hätte das Geld bereits am letzten Mittwoch überwiesen. Aufgeklärt hat sich der Sachverhalt heute morgen. Sie hat ihrer Tochter einen Überweisungsträger mitgegeben, den die Tochter bei der Postbank abgeben sollte, allerdings hat die Tochter den Überweisungsträger postalisch versendet, warum auch immer. Post streikt, hat augenscheinlich gedauert bis der Überweisungsträger bearbeitet wurde. Geld war heute morgen auch drauf, Thema durch.

Ob die Story jetzt stimmt oder ob sie dann erst am Samstag überwiesen hat ist mir relativ egal. Ich habe meine Kohle und musste nach wie vor keine Rechnung einklagen, alle happy.

mfg JP
 
Super das es stressfrei gelaufen ist. sowas gibt einem dann auch wieder das vertrauen in die menschen zurück. die meisten wollen nicht betrügen.
 
Fürs Nächste mal:

Ist die Dame bereits in Verzug gesetzt, dazu reicht übrigens deine Erinnerungs-SMS genauso wie mündliche Aussprache, allerdings sind nachweisbare Medien sinnvoller, brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Neben den offenen Forderungen i.H.v. 8000 Euro kannst du Schadensersatz fordern, sollte dir durch den Zahlungsausfall der Dame selbiger entstehen. Dazu gehören etwa entfallene Zinsen (wegen des fehlenden Kapitals), aber genauso Zinsen, die anfallen, wenn du dir wegen des Zahlungsausfalls einen Kredit aufnehmen musst.

Du hast Geldforderungen in Höhe von 8000 Euro bei der Kundin. Nehmen wir einen ganz einfachen Fall an: Du hast Verbindlichkeiten in gleicher Höhe bei einem Zulieferer. Durch das Ausbleiben der Zahlungen der Kundin musst dir nun einen Kredit über 8000 Euro nehmen. Vereinfacht nehmen wir mal an, du müsstest 800 Euro Zinsen für diesen Kredit zahlen. Der dir entstandene Schaden beläuft sich damit auf eben diese 800 Euro. Den entstandenen Schaden kannst du dann von der Kundin einfordern.

Wobei bei Schadensersatz natürlich gilt, dass du verpflichtet bist, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das heißt also, dass du nicht einfach zu Hinz und Kunz rennen kannst und dir von deinem Bruder einen Kredit mit Zinsen i.H.v. 5.000.000% nehmen darfst, sondern du musst, natürlich in einem verhältnismäßigen Rahmen nach einem Kredit suchen, der zu einem möglichst geringen Schaden führt.

Schau mal im HGB oder BGB, da müsste es ein paar Takte zu geben, die eigentlich auch recht verständlich sind.
 
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