Folgen nach Hausdurchsuchung, trotz eingestelltem Verfahren?

VirtuaSurfer

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Hallo,

Ist etwas prekär, die Lage.

Mal eine wichtige Frage. Nehmen wir an, der PC wurde bei einer Hausdurchsuchung eingesackt. Die Durchsuchung hatte NICHTS mit Raubkopien zu tun. Das war explizit was anderes. So. Nach ein paar Wochen wird der wieder zurückgegeben und das Verfahren wird eingestellt.

Also alles toll.

Jedoch befanden sich auf dem PC natürlich auch Sachen wie ein paar Filme, Musik, aktuelle Serien, ein paar runtergeladene Spiele. Keine riesige Sammlung....aber auch nicht nur 3 Stück oder so. Sprich, bei der Durchsuchung sind das doch die altbekannten "Zufallsfunde"....sprich: Kann hier in ein paar Tagen nochmal gesonderte Post kommen, dass diesbezüglich ein neues Verfahren eingeleitet wurde? Oder hat die das null interessiert und die haben nur den eigentlichen Zweck abgegrast und der Rest ist unter den Tisch gefallen? Wie gesagt, soo viel wars nicht, das wird der Ermittler auch zuhause aufm PC haben.....oder seine Kinder...^^

Grüße
Surfer
 
Das sind sog. Antragsdelikte.
Ich habe den Kriminaloberirgendwas gefragt, was mit sowas denn ist, weil ich gerade in-flagranti dabei war, AddOns für den Flight Simulator X runterzuladen und zu installieren. Aber das interessiert die nicht. Auch sonst scheinbar nicht viel, denn ich habe selten solche Deppen gesehen :unknown:
 
Wenn es um etwas grundlegend anderes geht (zB. Terrorismusverdacht, Drogenhandel, ...) wurde ich sehr stark bezweifeln dass dich ein Ermittler bei der GVU anschwärzt. Immerhin besteht die Möglichkeit dass es sich um legale Privatkopien handelt (kann außer dir ja niemand wissen). Wenn du keine Filme auf OCH raufladest würde ich mir da keine weiteren Gedanken darüber machen.
 
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  • #4
Danke für die Antworten, hoffen wir mal, dass das so stimmt.....über die Fähigkeiten der Ermittler mag ich nicht unbedingt reden, kann ich nichts zu sagen...
Da war halt echt nicht viel....vllt 10 Filme, 10 Spiele und die aktuellste Staffel einer bekannten Serie aufm USB-Stick.... kam auch alles genau so wieder zu mir zurück...

Der Anwalt hatte ja Akteneinsicht, der müsste das wissen. Aber den erreiche ich diese Woche nicht mehr.... :(

Weitere Meinungen ansonsten natürlich willkommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frag mich immer wie viel Expertise die Untersuchungsbeamten, die dann in der entsprechenden Behörde einen beschlagnahmten PC untersuchen, tatsächlich mitbringen. Werden für jedes vermutete Delikt die selben Experten eingesetzt? Bauen sie den beschlagnahmten PC komplett auf, oder untersuchen sie nur vorher ausgebaute Festplatten? Suchen sie nach Schlüsselwörtern oder Dateiformaten? Gibt es spezialisierte Software dafür?

Ist reines Interesse. Ich würde nämlich u.a. behaupten dass neben dem unwiderlegbaren Vorhandensein von (auch für den spezifischen Untersuchungsfall relevanten) Daten auch immer deren Entstehungs- und Ablagekontext von Interesse sein könnte.
 
Was hat die Kripo denn gesucht? Bilder, Dokumente, Mails? Die wenigen, die dort Ahnung haben, sind viel zu sehr im Stress, um für irgendeine private Organisation auf blauen Dunst Kram zu suchen oder gar Videos zu sichten. Das hat doch im vorgewerblichen Raum alles nur zivilrechtliche Relevanz.
 
Da die Beweismittel eh nicht mehr für die Anklage verfügbar sind ist ein Strafverfahren ohne erneute Durchsuchung eh chancenlos.
 
oder untersuchen sie nur vorher ausgebaute Festplatten?

Mit den original Datenträger sollte eigentlich gar nicht gearbeitet werden. Normalerweise erstellt man von den Datenträgern eine 1:1 Kopie. Um hier einen versehentlichen Schreibzugriff auf den zu untersuchenden Datenträgern zu verhindern nutzt man hierfür normalerweise .

Gibt es spezialisierte Software dafür?

Jep. EnCase, OCFA, CAINE, Forensic Toolkit (FTK) wären einige dieser Programme.
 
Die Durchsuchung hatte NICHTS mit Raubkopien zu tun. Das war explizit was anderes. (...) Jedoch befanden sich auf dem PC natürlich auch Sachen wie ein paar Filme, Musik, aktuelle Serien, ein paar runtergeladene Spiele.
Die Polizei macht da selbst nichts.

A. Müsste nachgewiesen werden können, dass es Raubmordkopien sind.
B. Müsste der Rechteinhaber Kenntnis davon haben und seine Rechte einfordern.
C. Habe ich gerade vergessen.
 
Es hindert die aber nix dran, sich die Daten zu kopieren vorher....

Bei Strafverfahren ist es unüblich, Originale zurückzugeben, auch wenn Kopien und Abbildungen angefertigt wurden. Es ist im Zweifelsfall besser, als Staatsanwalt die Beweise im Original vorliegen zu haben. Man wird nicht im Alltag mit den Originalen arbeiten, wenn es nicht nötig ist, klar. Aber man weiß die tatsächlichen Beweise lieber gut behütet als beim Verdächtigen.
 
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