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Ab Mai 2018 sollen auch hier in Deutschland nach dem Beispiel der USA oder Großbritannien
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gesammelt werden. Es erfolgt dann ein automatisierter Abgleich mit Fahndungs- und Anti-Terror-Dateien. Insgesamt sollen 60 Datenkategorien erfasst werden, darunter zählen u.a. Anschrift, Telefonnummer, Reiseweg und -daten, womöglich auch Kreditkarteninformationen, Essenswünsche, E-Mail- und andere Kontaktadressen sowie eventuelle Vielfliegernummern.Nun hat jedoch die Länderkammer Bedenken angemeldet und stellt infrage, dass mit der geplanten Vorratsspeicherung von Fluggastdaten „kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand anfällt“. Der Bundesrat hat die Bundesregierung am Freitag (31.03.2017) aufgefordert, die den Ländern durch die geplante Fluggastdatenspeicherung voraussichtlich entstehenden Kosten „nachvollziehbar“ darzustellen.
Aus einer
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geht hervor, dass das Gremium keineswegs die Ansicht der Executive teilt, dass für die Länder und Kommunen „kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand“ anfalle, denn durch die Daten, die die geplante Fluggastdatenzentralstelle auch an die Landeskriminalämter und die Verfassungsschutzbehörden der Länder übermittelt, würde „Folgemaßnahmen“ nach sich ziehen. Der Bundesrat gehe davon aus, dass „ein nicht unerheblicher Aufwand“ in den Ländern verursacht wird, wie ein „höherer Personanbedarf“ und fordert deshalb von der Bundesregierung in diesem Punkt Klarheit.Zusätzliche Bedenken hat der
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angebracht: So könnte der umstrittene Gesetzentwurf zur Fluggastdatenspeicherung gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen. Nach dem jüngsten
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solle sich die Vorratsdatenspeicherung „auf das absolut Notwendige“ beschränken. Darüber gehe die jetzt vorgesehene Speicherfrist von fünf Jahren voraussichtlich hinaus. Allerdings schlossen sich die Länderchefs dieser Ansicht im Plenum nicht an.Bildquelle:
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, thx! (CC0 Public Domain)
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Autor: Antonia
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