• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Filesharing: Wer seine Familie verschont, verliert vor Gericht

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Filesharing und seine Konsequenzen: Das Amtsgericht Magdeburg entschied am 27.04.2018 unter dem Az. 140 C 995/17 (140) über eine Klage der Medienkanzlei Waldorf Frommer gegen eine Anschlussinhaberin. Der Frau wird vorgeworfen, einen Kinofilm mittels einer P2P-Tauschbörse illegal über ihren Internet-Anschluss verbreitet zu haben. Sie trug vor Gericht vor, sie habe die Tat nicht begangen. Auch seien keine Familienmitglieder daran beteiligt gewesen. Das war für das Gericht als Erklärung nicht ausreichend. Sie hätte schon ein Familienmitglied anschwärzen müssen, um als Täterin außen vor zu sein.

Im Auftrag eines Filmstudios hat die Kanzlei Waldorf Frommer vor einigen Monaten eine Frau aus dem Raum Magdeburg abgemahnt. Vor Gericht trug sie vor, sie habe an keinen Transfers in Internet-Tauschbörsen teilgenommen. Zur Tatzeit waren allerdings noch der Ehemann und die Tochter im Haushalt anwesend, die ebenfalls als Täter infrage kamen. Die Frau sagte aus, die Familie hätte gemeinsam einen Fernsehabend verbracht, weswegen zum fraglichen Zeitpunkt niemand einen PC bedient hätte.

Wie Rechtsanwältin Anamaria Scheuneman berichtet, hat die Anschlussinhaberin damit nach Ansicht des Gerichts nicht der sekundären Darlegungslast genügt. Die theoretische Möglichkeit des Zugriffs von Dritten auf den Internetanschluss reiche dafür nicht aus. Auch der gemeinsame Fernsehabend war als Argument nicht überzeugend. Sofern die Frau niemanden konkret benennt, der statt ihr das Filesharing durchgeführt hat, wird sie vor diesem Hintergrund automatisch als Täterin vermutet. Alleine die Feststellung ihrer IP-Adresse war für das Gericht schon als Beweis für ihre Schuld ausreichend. Dazu kam: Die Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, dass sie ihren WLAN-Anschluss ausreichend vor dem Zugriff Dritter gesichert hatte, ein Tathergang durch einen Unbekannten fiel somit weg. Da man beim Filesharing selbst nicht zwingend anwesend sein muss, bedurfte es keiner Beweisaufnahme, dass die Frau den Film tatsächlich herunter- bzw. Dritten hochgeladen hat.




Spielt die Unschuldsvermutung bei Filesharing-Verfahren überhaupt noch eine Rolle?


Da die Frau niemanden von ihrer Familie anschwärzen wollte oder konnte, hat sie das Verfahren verloren. Sie wurde gemäß dem Antrag des Klägers zur Zahlung der Kostennote der Abmahnung, des angesetzten Schadenersatzes und der übernähme der Gerichtskosten verurteilt.

Fazit: Die Unschuldsvermutung scheint bei Filesharing-Klagen keine Rolle zu spielen. Wer sich vor Gericht entlasten will, muss einen seiner Familienmitglieder der Tat überführen oder jemanden finden, der die Tat stattdessen begangen hat. Außerdem ist es in einem solchen Fall schwer bis unmöglich, seine eigene Unschuld zu beweisen. Mehr als den Router abzusichern und auszusagen, was man selbst und die anderen Familienmitglieder zur Tatzeit gemacht haben, kann man eigentlich nicht tun. Was einem als Anschlussinhaber das Genick bricht ist die Tatsache, dass den Gerichten offenbar schon die Feststellung der eigenen IP-Adresse als „Beweis“ der Tat ausreicht.



https://tarnkappe.info/filesharing-wer-seine-familie-verschont-verliert-vor-gericht/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
Originalbeitrag auf Tarnkappe.info
 

Tsherno

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Ich lese sowas in dieser Richtung ja des öfteren. Mir macht es den Anschein als wenn mal für "schuldig" befunden wird EGAL was man sagt da die Richter in solchen Fällen immer auf der Seite der Contentindustrie bzw deren Vertreter sind. Es spielen so viele Faktoren eine Rolle:

- Glaubwürdiges auftreten
- Agumentation
- wie ist die/der Vorsitzende drauf
- Wann beginnt die Partie Golf mit der Anwaltskanzlei (WF+Richterin München)

Es schein kein wirkliches "Universalrezept" zu geben.
 

BurnerR

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Um den Anschein zu ändern muss man z.B. sinnentnehmend lesen.
Der ausschlaggebende Faktor wird ziemlich explizit genannt.
Das ganze läuft unter dem Thema: "Vor Gericht dumm angestellt."
 
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