[Politik und Gesellschaft] Filesharing-Abmahnungen: Gericht begrenzt Anwaltskosten auf 150 Euro

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[TD]Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilte, hat das Amtsgericht Hamburg in einem aktuellen Urteil die Anwaltskosten für Personen, die einen Urheberrechtsverstoß begangen haben und dafür abgemahnt wurden, auf maximal 150 Euro beschränkt.

Nach Auffassung der Richter, sei der Gegenstandswert der Streitigkeiten deutlich geringer anzusetzen, als es bislang der Fall war. Seitens der Verbraucherschützer begrüßt man die Entscheidung, da Verbraucher im Bereich Filesharing dadurch besser vor maßlosen Anwaltsforderungen geschützt werden.

(Hinweisbeschluss vom 24. Juli 2013, Az. 31a C 109/13).[/TD]
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Bild: , Txopi, [/TD]
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Quelle:
 
Wurde mehr als Zeit in dem Bereich einen maximalwert zu setzen... was die Teilweise an "Gebühren" erheben ist unter aller sau und völig bar jeder Realität
Greetz
 
Wurde auch Zeit, einige Kanzleien haben sich damit jahrelang eine goldene Nase verdient.
Wobei die Anwälte mit 150 € auch nicht arm werden, meistens sind sie ja auf Abmahnungen spezialisiert und eine per Serienbrief zu verfassen ist weder ein großer Kosten- noch Arbeitsaufwand.
 
Nicht zahlen macht einen bislang immernoch am erfolgreichsten, zumindest mich seit Eselzeiten.
Aber hey, klar, wenn ich manche Forderungen betrachte, die von Pfaendung der Rente und meines gesamten Hab und Gut wegen einem Film sprechen, oder auch fuer angeblich getaetigte Anmeldungen (erinnere mich nur an 3 Jahre lang Briefe vom usenet), dann bin ich froh, dass die wenigstens nicht mehr ALLZU frech sein duerfen.
 
Jetzt müssten sie nur noch drauf kommen, dass nicht immer derjenige, dem die IP zugeordnet wird, auch wirklich für die Runterladerei/Hochladerei verantwortlich ist. Dass die "Erfassung" der IPen nicht fehlerfrei ist und wenn man belegen kann, dass man zu dem Zeitpunkt nicht da war (etwa wegen Reise), dass man dann auch nicht von zu Hause runterladen/hochladen kann.
 
Gilt das nun für Hamburg, oder bundesweit? Oder noch gar nicht? Das würde mich noch interessieren.

Und nebenbei gefragt: Klassisches P2P spielt doch ohnehin kaum noch eine Rolle, oder täusche ich mich da?
 
Bei vielen Usern spielt P2P noch eine sehr große Rolle, es gibt immer noch eine Vielzahl an Leuten die über ALT-Tracker, öffentliche Tracker oder den Esel ihren Stuff beziehen.
 
Gilt das nun für Hamburg, oder bundesweit? Oder noch gar nicht? Das würde mich noch interessieren.
Laut scheint das wohl nur für das Amtsgericht Hamburg zu gelten, wobei eine prinzipielle Gesetzesänderung wohl für die Zukunft angedacht ist.

Und nebenbei gefragt: Klassisches P2P spielt doch ohnehin kaum noch eine Rolle, oder täusche ich mich da?
Auch wenn's schwer zu glauben ist, es gibt noch duzende P2P Nutzer, die dementsprechend auch regelmäßig abgemahnt werden.
Wieso sich da immer noch so viele tummeln verstehe ich allerdings auch nicht.
 
Interessant daran ist, dass so ein Urteil ausgerechnet vom Amtsgericht Hamburg kommt. Die waren doch normalerweise immer als extrem anwaltsfreundlich bekannt und hatten ihren Ruf in der Justizwelt damit schon lange weg.

Wurden dort die Richter ausgetauscht? Sind keine Geldkoffer mehr gewandert?
 
Gilt das nun für Hamburg, oder bundesweit? Oder noch gar nicht? Das würde mich noch interessieren.
Das Ganze gilt doch noch garnicht. Meine mich zu erinnern, dass noch Revision möglich sei und es von einem Amtsgericht kommt.
Das Urteil muss ja jetzt erst rechtsgültig werden und dann noch von ein paar höheren Instanzen genau so durchgesetzt werden.

Ein Jurist bin ich allerdings nicht, also keine Gewähr.
 
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