[Netzwelt] fehlendes Xing-Profil: Abmahner verliert vor Gericht

abmahnung1.jpg Ein Sieg vor Gericht aber leider keine Grundsatzentscheidung: Das Gerichtsverfahren um die Xing-Abmahnung gegen den Münchner Anwalt Alessandro Fuschi wurde am 3. Juni zu seinen Gunsten abgeschlossen. Im Endurteil des Landgerichts München I wurde die einstweilige Verfügung der gegnerischen Partei zurückgewiesen. Der Antragsgegner, ein Anwalt aus Baden-Württemberg, muss die Kosten des Verfahrens tragen. Trotzdem sind Profile bei Xing impressumspflichtig.

Freude bei Anwalt Alessandro Fuschi, der in München tätig ist. Ein Kollege aus Baden-Württemberg fühlte sich wettbewerbsrechtlich benachteiligt, weil Fuschi in seinem Xing-Profil kein Impressum hinterlegt hatte. Den Abmahner störte es wenig, dass Fuschi rund zwei Autostunden entfernt als Angestellter tätig ist. Schon wegen der Entfernung stellt er keine direkte Konkurrenz dar.

Zwischenzeitlich hatte der Abmahner versucht, das eigene “Eilverfahren” zu verzögern. Bei der mündlichen Verhandlung am 26.5. beantragte er, das Gericht möge den Verkündungstermin des Urteils wegen zahlreicher wahrzunehmender Gerichtstermine aufheben und zum nächsten Monat verschieben. Als Begründung gab er an, er könne sonst nicht Fushis Schriftsatz lesen und schriftlich beantworten.

Das Landgericht München I hat den Antrag abgelehnt. Entweder ein Verfahren muss aufgrund der Benachteiligung des Wettbewerbs laut UWG schnell durchgezogen werden. Oder aber es besteht schlichtweg keine Dringlichkeit, sollte der Antragsteller den Prozess verzögern.

Leider hat noch nicht jeder mitbekommen, dass rein geschäftlich genutzte Xing-Profile impressumspflichtig sind. Zum Vergleich: Die Pflicht zum Anlegen eines Impressums wurde schon gerichtlich bei Facebook-Seiten geklärt. Von daher ist davon auszugehen, dass Richter bei Xing ähnlich urteilen würden. Bei Dr.Web wird gut verständlich erklärt, wie man in wenigen Schritten ein Impressum in das eigene Xing-Profil integrieren kann. Alessandro Fuschi schrieb im Kommentar, dass es grundsätzlich noch offen sei, ob eine Impressumspflicht für Xing besteht. In einem anderen Verfahren wurde offenbar eine bereits erlassene einstweilige Verfügung wieder zurückgenommen.

Das jetzige Urteil dürfte Nachahmer abschrecken, es sorgt aber für keine Rechtssicherheit. Ein Grundsatzurteil zum Thema Xing-Abmahnungen wurde noch nicht verkündet. Zudem wurde das Endurteil nicht inhaltlich begründet. Es bleibt also unklar, warum die einstweilige Verfügung des Abmahners abgelehnt wurde.
 
So ein Schwachsinn. Wem nützt denn diese Abmahnerei außer den Verbrecher-Anwälten?

Als rechtschaffener Anwalt hätte ich die schon längst mit Fackeln aus jedweder Vereinigung geworfen.
 
Ich warte auf den Tag ( der kommen wird ), wo ein Abgemahnter ausrastet, sich seine Waffen aus dem Schiessverein schnappt und dann mal den Abmahner besuchen wird.

Nicht das ich so ein Verbrechen dann unterstützen würde...
Aber ein wenig schmunzeln könnte ich mir dann doch nicht verkneifen.
:p

Wer den Sturm sät, wird ihn auch irgendwann ernten.
 
Manchmal hat ne Abmahnung schon Sinn, aber so oft wie die missbraucht wird sollte man die Praktik echt abschaffen.
 
Die Abmahnung war doch eigentlich als günstigere Warnung vor einer Klage gedacht, oder?
Was nun natürlich draus gemacht wird ist nur noch krank - eine ganze Industrie lebt davon, dass bei diesem Rechtssystem selbst Juristen nicht mehr durchblicken
 
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  • #6
Der Gesetzgeber führte Abmahnungen als außergerichtliches Mittel ein, um die Arbeit der Gerichte einzudämmen. Gedacht waren Abmahnungen eigentlich nur als Mittel zwischen zwei Unternehmen und nicht zwischen Firma und Privatperson.
 
Die Arbeit der Gerichte ist jetzt sicher noch mehr angestiegen, genauso wie die Arbeit der Staatsanwaltschaften.

Warum kann man so nen Scheiß nicht einfach wieder rückgängig machen? Hat der Abschaum der Juristen etwa ne Lobby?
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #8
Die Abmahnungen sind meist zivilrechtlicher Natur, Staatsanwaltschaften werden ja nur beim Verdacht auf strafrechtliche Delikte eingeschaltet. Aber grundsätzlich gesehen sind es dadurch nicht weniger sondern mehr Fälle vor Gericht geworden, stimmt schon!
 
Wenn Abmahner Abmahner abmahnen oder so?
Abmahnungen sind durchaus eine sehr schöne Sache, aber wie so gut wie alles andere auch, gibt es Idioten, die sie missbrauchen müssen. - Gerade in Deutschland wo man für jeden noch so kleinen Furz mit gefühlten 10 Abmahnungen von 30 verschiedenen Seiten rechnen muss.
 
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