Führerschein abgeben nur wg. einer Aussage

Das Delikt bedingt nicht, dass der Unfallgegner angehalten und seine Pflichten erfüllt hat. Nicht einmal ein Strafantrag wird vorausgesetzt.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #42
Naja, die Strecke sind 3km zwischen zwei absoluten Kuhkäffern. Vaddern ist von Kaff A nach Kaff B gefahren. Er weiß eben, dass der Spiegel bei der Abfahrt in A noch dran war und Ankunft in B nicht mehr.

Was die gute Frau weiß, oder wann sie irgendwas festgestellt hat, weiß ja keiner. Sie kann es sofort bemerkt haben und dennoch weitergefahren sein. Aber wenn sie, wie sie behauptet, ja noch einen Schaden am Kotflügel hat, wäre das imho bei der Fahrt durchaus zu merken gewesen...
 
Spannende Geschichte und auch schön zu lesen, wie sich da die Geschehnisse verändert haben. Da möchte ich auf jeden Fall wissen, wie es weitergeht. Aber schon spannend, dass man das nicht merken kann, wenn man sich bei der Fahrt den Spiegel abfährt bzw. abgefahren bekommt.

Ich hab mir einmal den Spiegel eingeklappt, als ich auf der Autobahn bei 80 eine Bake gestreift habe und dabei hat sich nur der Spiegel eingeklappt und die Plastikabdeckung auf der Innenseite ist abgeflogen. Ich hab mich sowas von erschrocken und dachte erst, mir ist ein Ziegel aufs Auto geknallt. Da ist es schon interessant, wie man nicht merken kann, dass der ganze Spiegel ab ist. Besonders wenn man gerade so dicht an einem anderen Fahrzeug vorbeifuhr. Halt uns auf jeden Fall weiter auf dem Laufenden.
 
Ich hätte die Geschichte dem Anwalt mal so erzählt: Wäre es vorteilhaft für mich, wenn ich kurz angehalten hätte, der Unfallgegner aber weiter gefahren war. Nach einer Minute hatte ich mich soweit beruhigt, dass ich weiter fahren konnte. Da weder etwas vom anderen Unfallbeteiligten zu sehen war noch mir etwas passiert ist bin ich, möglicherweise noch unter Schock, nach Hause gefahren. Ich war noch ziemlich durch den Wind und konnte zum Unfallgeschehen kaum etwas sagen. Ich wollte den Vorfall daher am nächsten Morgen der Versicherung melden und mich um die Reparatur kümmern. Chancen, dass der flüchtige Fahrer identifiziert wird habe ich mir nicht ausgerechnet.

Am nächsten Morgen habe ich mich dann entschlossen, den Vorfall doch besser bei der Polizei zu melden.

Ein Rechtsanwalt hilft dir, die wenigen belegbaren Fakten zu einer gut verkäuflichen Geschichte zu formen. Das Formen des Narrativs funktioniert aber nur, wenn du zuerst bei der Polizei warst. Der Anwalt darf nicht direkt beim Lügen helfen, man muss die Fragen daher passend stellen...
 
"Better Call Saul"

Kann mir schon vorstellen, wenn man laut Musik hört, ein kleinen Blech oder Plastikschaden nicht mitbekommen kann.
 
Aber wenn sie, wie sie behauptet, ja noch einen Schaden am Kotflügel hat, wäre das imho bei der Fahrt durchaus zu merken gewesen...

Und genau aus diesem Grund ist ein guter Anwalt für Verkehrsrecht wichtig. Besonders, wenn der Führerschein daran hängt.

Bei einem Außenspiegel, einem flexiblen Teil, kann man noch damit argumentieren, dass man das nicht auf Anhieb bemerkte.

Bei einem Schaden, der einem Fahrzeug während der Bewegung in der Karosserie entsteht, redet man von einer
spürbaren Verzögerung in eben dieser Bewegung.
(Das kann auch den Rumms, also das Wackeln des Autos bedeuten)
 
Wer hat denn nun Schuld an diesem Unfall und vor allem: wurde hier wirklich Fahrerflucht begangen?
Das wird ein Gericht nach hier beschriebener Sachlage nicht aufklären können.
Interessant ist aber die Sache mit dem Kotflügel. Wird hier ein Versicherungsbetrug versucht?
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #49
Eben....^^ Aber es gibt aktuell noch nix neues...
 
Ich habe mich ganz zufällig *hust* mit einem Sachverständigen unterhalten und dabei diesen Fall hier mal umrissen.

Beule im Koflügel? Grenzwertig.
Es kann durchaus sein, dass ein abgefahrener Spiegel gegen das Auto knallt, meist dann in Höhe Fahrer- oder hintere Beifahrertür und dadurch
einen Lackschaden verursacht. Bei sachgerechter Instandsetzung kann das, incl. neuem Spiegel, auch teuer werden.

Die Tatsache, dass die Fahrerin erst einige Tage später den Schaden meldete ist ausgesprochen seltsam.

Es wird empfohlen, bei der Versicherung von TS Vater auf eine Gegenüberstellung zu drängen. Also Gegenüberstellung der Fahrzeuge
zur Begutachtung durch einen Sachverständigen bezüglich der Plausibilität des Unfallhergangs und der daraus resultierenden Schäden.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #53
Nothing new....bzw Eltern nicht mehr gesehen oder gesprochen. Jedenfalls nicht diesbezüglich.
 
Zurück
Oben