Führerschein abgeben nur wg. einer Aussage

Zumal das freiwillig Abgeben wohl auch als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Das ist dann doppelt ärgerlich.

Ja, aber bei U-Haft sitzt Du auch unschuldig im Knast.
Aber die tritt ja nicht in Kraft wenn ich Anzeige wegen X oder Y bei der Polente erstatte. Da hängt ja schon etwas mehr Polizeiarbeit dran bis es so weit kommt.
 
Im übrigen ist Fahrerflucht allgemein recht Streng gewertet... vermutlich auch zur Abschreckung und weil es einfach schlicht keine Entschuldigung gibt sich bewusst vom Unfall zu entfernen und ihn nicht zu melden > den Gegenüber mit den Kosten sitzen zu lassen.

1 Jahre Führerscheinentzug und ähnliches gibt es da auch schon bei 500€ Sachschaden - aber das eben bei Verurteilung ....
 
Gerade bei dieser Außenspiegel-Sache halte ich es aber für durchaus plausibel darlegbar, dass man es nicht bemerkt hat.

- dunkel
- kein Schaden am eigenen Auto
- Musik an (zum Beispiel)

Da dann Fahrerflucht direkt zu unterstellen UND direkt noch den Einzug des Füherscheins anzuordnen, noch VOR einer Verhandlung in der Schuld und Strafmaß geklärt werden, halte ich für sehr großspurig der Staatsanwaltschaft und vor allem: unnötig.
Es besteht keinerlei Veranlassung für irgendeine sofortige Maßnahme.
 
Eben. So könnte ich mir einen unliebsamen Nachbarn raus suchen, meinen Spiegel abtreten und mit tränen geröteten Augen bei der Polizei Anzeige erstatten. Kann ja nicht angehen das der dann ohne jegliches Prüfen den Lappen abgeben muss. Kommt mir irgendwie Spanisch vor.
 
Ja klar das definitiv, kann ja auch noch mal bei der Polizei vorbei gehen und nett fragen wie sie denn auf die idee kommen bzw. kann man doch sicher auch den Staatsanwalt anrufen?
Frage mich nur warum der Anwalt das auch noch voll ok findet ....
 
Dieses Rätselraten hier ist mMn nicht wirklich zielführend. Es ist völlig unklar was genau das passiert ist, da der TS nichts genaues geschrieben hat. "Ein Brief von der Staatsanwaltschaft". Was stand da drin? Auf welche Vorschriften wurde Bezug genommen, wie wurde die Maßnahme erklärt, usw. Das müsste man (als Anwalt) halt alles wissen um zu entscheiden ob die Maßnahmen rechtmäßig waren und wie man sich gegen sie wehren bzw. sie anfechten kann.
 
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  • #27
Genaueres muss ich auch erst in Erfahrungen bringen, meine Eltern sind entfernungsbedingt nicht physisch greifbar ^^ Aber ich lasse mir das Schreiben definitiv mal zeigen bei nächster Gelegenheit. Beziehungsweise ein Bild davon zuschicken.
 
Dass der Anwalt so reagiert hat wundert mich. Also bei den Fakten, die wir jetzt hier vom TS gelesen haben.

Ich *vermute* mal, dass nicht alleine der Schaden 3000 Euro wert ist, sondern die Strafe für die Fahrerflucht.

Was steht denn auf der Unfallmitteilung der Polizei? Das Blatt, auf dem Beiteiligte 1, 2 und 3 so eigene Spalten haben.
Da ist oben rechts so ein Feld, in dem die Polizei ankreuzen kann. z.B. (X) Strafanzeige ja-nein / Fahrerflucht etc
Der Vater müsste da unter Beteiligter 2 stehen. Der, der den Spiegel eingebüsst hat sollte Beteiligter 1 sein.
Und unten Mitte rechts ist Platz für eine kleine Zeichnung der Polizei zur Straßenlage.
 
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  • #29
Es gibt ja keine Unfallmitteilung, soweit ich weiß. Ich klär das mal eben.

EDIT: So nochmal telefoniert.

Nein, es gibt keine Unfallaufnahme bisher. Das stimmt so.

Er hat doch was am Auto. SEIN Spiegel ist auch ab :D Davon hat er allerdings erst später was gemerkt (sagt er....) und er war unabhängig von der ganzen Sache am nächsten Morgen selbst bei der Polizei und hat das gemeldet. "Wir melden uns...."

Und das haben sie nun. Besagte Frau, mit den 3000 Euro Schaden sagt, dass bei ihr Spiegel kaputt ist UND Delle am Kotflügel. SIE ist jedoch nachdem das wohl beim vorbeifahren aneinander passiert ist auch weitergefahren und ist erst einen Tag später zur Polizei. Wer sagt, dass das am Kotflügel von Vaddern stammt? "Oh der kaputte Spiegel kommt mir gerade Recht.... da kann ich die Delle am Kotflügel auch noch mit reinnehmen"... Vaddern sagt, er hat außer seinem kaputten Spiegel KEINERLEI Schäden sonst am Auto, was bei dem Kotflügel ja auch hätte sein müssen. Dies hat ihm eine Werkstatt bestätigt.

Fakt ist also:
1. Er merkts verspätet beim Blick in den nicht vorhandenen Spiegel und geht zur Polizei - lässt sich danach bestätigen, das sonst nix am Auto ist.
2. Wochen vergehen, Schrieb vom Staatsanwalt (dessen Inhalt ich jedoch immer noch nicht kenne, weil der beim Anwalt liegt), "Bitte geben Sie ab weil Schaden > 3000 Euro und Fahrerflucht. UPDATE: Er hat ihn noch nicht abgegeben! Yay!

Für mich ist da was faul. Entweder erzählt er nicht alles, oder die Olle nutzt die Gelegenheit um Kohle rauszuquetschen.

Habe ihm das aber nun so mitgeteilt, dass er den Lappen KEINESFALLS abgeben soll, auf die Argumente verwiesen samt Rat, einen anderen Anwalt zu nehmen. Auch, dass die sich vorher unbedingt das Auto ansehen sollen.

Er ist ein Sturkopf und ich hoffe, er tut das dann auch so... -.-
 
Zuletzt bearbeitet:
Ah, es kommt Licht in die Sache :)

Eine Unfallmitteilung gibt es, wenn mindestens 1 Unfallbeteiligter vor Ort, also der Unfallstelle ist und die Polizei
den Unfall aufnimmt. Dem war ja nicht so. Alle Beteiligten waren irgendwann später unabhängig voneinander bei der Polizei.

Also gilt das, was Seodings kurz und knapp sagte: Anwalt! Den, den Papa jetzt hat finde ich nun irgendwie sehr schlicht gestrickt.

Und: unbedingt die eigene Versicherung informieren. Das ist nicht nur Pflicht, das kann sogar was bringen, wenn man denen sagt,
dass da wahrscheinlich jemand einen unerlaubten Reibach machen will. Versicherungen schicken auch mal eigene Gutachter raus um
den Schaden des anderen gegnerischen Autos auf Plausiblität zu prüfen.
Die meisten Versicherungen haben zwar sogenannte Teilungsabkommen, aber über den Leisten lassen sie sich auch nicht gerne ziehen.

Und je niedriger der Schaden ist, umso besser für die Prozente ;)
 
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  • #31
Joar die ist informiert. Danke.
Bezüglich des Anwalts und allem nerv ich ihn jetzt noch ein bisschen. Kann ja auch einmal im Leben auf mich hören....^^
 
Wurde der Unfall der Polizei gemeldet, bevor die Polizei/Staatsanwaltschaft auf den angeblich Fahrerflüchtigen zukam? Gibt es für diese Meldung einen Beleg (Durchschlag)?
 
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  • #33
Er war direkt am nächsten Tag bei der Polizei. Also VOR der Sache mit der Staatsanwaltschaft. Und nur DESWEGEN! konnte er überhaupt "gefunden" werden. Da er ehrlich war und die Meldung gemacht hat, konnten sie anhand Uhrzeit und Ort später, als die Tussi Tage später auch Meldung gemacht hat, einen Zusammenhang herstellen. Das lief unabhängig voneinander her.

Er Polizei am Tag danach.

Sie auch irgendwann danach.

Beide wussten voneinander nichts --> Polizei hat Verbindung hergestellt (Dort fahren vllt am Tag 10 Autos, das war wirklich eindeutig bei der Strecke und so....)
 
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  • #35
Bei ihm linker Außenspiegel und bei ihr somit dann auch.

Falls du genaue technische Details meinst... ich Auto-n00b. Ich weiß nur: Macht brumm brumm. :D
 
Wenn bei ihr auch der linke Spiegel ab ist, dann wäre das vermutlich während der Fahrt. Das man das bei normalen Sichtfeld nicht mitbekommt ,und das beide nicht, wäre bemerkenswert.
Wäre es ihr rechter, wäre ja wahrscheinlicher, daß Dein Vater geparkt hat.

Aber wenn es beide nicht gemerkt haben, woher weiß die Polizei dann, daß das auf der Strecke war, wo nur 10 Autos am Tag fahren? :unknown:
 
Sie auch irgendwann danach.
D.h. die vermutete Unfallgegnerin hat sich noch später bei der Polizei gemeldet? Sicher? Das ist gut. Das sollte sich eine Story draus basteln lassen.

Das große Problem ist, dass Unfallflucht ein Offizialdelikt ist. Es bringt daher nur wenig, wenn beide Unfallflüchtigen auf ihren Strafantrag verzichten. Die beiden haben sich hier nur gegenseitig Schaden zugefügt, es ist aber gut möglich, dass sie beide bestraft werden sollen.
 
Wenn beide gefahren sind, und beide den linken Außenspiegel eingebüßt haben ist eine(r) etwas zu weit links rüber geraten.
Möchte mal wissen wie da die Schuldfrage gestellt wird, wenn es keine Zeugen gibt.:unknown:
Genauso gut kann sie ja auch deinem Vater den Spiegel abgefahren haben. Außer Sie stand. Dann ist die Schuldfrage eindeutig.
Aber wenn sie es erst Tage später merkt bzw. Tage später meldet ist da irgendwas faul.
 
Um die Schuldfrage geht es nicht. Auch (erwiesene) Unfallopfer können sich des unerlaubten Entfernens schuldig machen.
 
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