Fällt sowas unter Garantie ?

1. Eine Beweislastumkehr "verjährt" nicht in diesem Sinne, sondern gilt einfach nur für einen Zeitraum von 6 Monaten.
2. "Nacherfüllung, Kaufpreisminderung, Rücktritt vom Vertrag, in dieser Reihenfolge" -> falsch.
3. Der Threadersteller fragte eindeutig nach der Garantie, nicht nach der Gewährleistung. ist somit ohnehin irrelevant!

1. Ich denke es ist klar was ich damit zum Ausdruck bringen wollte.
2. Primat der Nacherfüllung, davon schon mal was gehört? Nein, dann bitte Klappe halten.
3. Ich denke doch dem TS kam es darauf an ob er IRGENDWELCHE Rechte geltend machen könnte. Des weiteren wird Garantie und Gewährleistung oft durcheinander gebracht, kam in dem Thread bis jetzt ja auch zum Vorschein.
 
Hallo,

ich habe mir vor nem Jahr einen Dremel geholt. Villt bin ich ein Troll und ihr bekommt es nicht mit?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun in dem Fall würde ich einfach mal bei Dremel nachfragen per Mail? Oder pack das Trumm ein und schicke es hin.

Wenn Glück hast machen die es auf Kulanz, sofern es nicht mehr unter Garantie läuft!
 
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