Das schwedische Unternehmen Retriever Sverige AB betreibt die Website retriever.se, die das Web nach Inhalten durchsucht und diese automatisch verlinkt.
So wurden auch die Artikel einer schwedischen Zeitung verlinkt. Journalisten, die ihre Artikel auf der Internetpräsenz dieser Zeitung veröffentlicht hatten, sahen darin jedoch eine Urheberrechtsverletzung, da ihre Arbeit öffentlich gemacht werde, ohne dass die dafür erforderliche Erlaubnis erteilt worden sei. Da es sich jedoch ohnehin um öffentlich zugängliche Inhalte handelt, sah retriever.se keine Notwendigkeit, vorher überhaupt Kontakt mit den Journalisten aufzunehmen.
Die Zeitung hat daraufhin Klage beim Svea hovrätt (dem schwedischen Pendant zum deutschen Oberlandesgericht) eingereicht, welches den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union delegiert hat.
Das EU-Gericht
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Die Zeitung hat daraufhin Klage beim Svea hovrätt (dem schwedischen Pendant zum deutschen Oberlandesgericht) eingereicht, welches den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union delegiert hat.
Das EU-Gericht
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, dass retriever.se sich die Inhalte durch das bloße Verlinken nicht zu eigen mache und daher keine Urheberrechtsverletzung vorliege, da die Inhalte nicht für Personen zugänglich gemacht werden, die nicht ohnehin schon autorisiert gewesen seien, sie zu betrachten.Quelle:
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