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Zu Beginn des nächsten Jahres soll die Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen einen neuen Tagesordnungspunkt darstellen, wenn es nach den Vorstellungen der Union und dem zweifelsfreien Maut-Befürworter Alexander Dobrindt (CSU), seines Zeichen Bundesverkehrsminister geht. Nun hat die EU-Kommission Einspruch erhoben und möchte ein Verfahren gegen die Zwangsabgabe einleiten und notfalls vor den europäischen Gerichtshof ziehen, der Grund: Die deutsche Maut diskriminiere Ausländer und widerspreche dadurch dem EU-Recht.Erst Anfang des Monats billigte der Bundesrat die Verabschiedung des Mautgesetzes und überquerte dadurch die letzte inländische Hürde zur Vollstreckung der Straßennutzungsgebühr.
Das durch die EU-Kommission in die Wege geleitete Verfahren könne laut "Welt" wohl noch vor der Sommerpause beginnen. Abhängig sei der Beginn unter anderem davon, wann der entsprechende Gesetzestext der Maut veröffentlicht wird.
Geplant ist die Einführung der Maut für das kommende Jahr. Die Kosten sollen sich dabei nach Schadstoffausstoß und Größe des Fahrzeugs richten. Für nicht-deutsche Autofahrer soll die Maut lediglich auf Autobahnen, für deutsche Fahrzeuge auch auf Bundesstraßen erhoben werden. Im Schnitt können dabei 74€ fällig werden. Die Kosten können bei Ausländern abweichen, je nachdem ob Tages- oder Monatsvignetten beansprucht werden.
Aufgrund des Vorstoßes, den Bundesbürgern Erleichterungen bei der Kfz-Steuer zuzusprechen, sieht die Kommission eine Benachteiligung von ausländischen Autofahrern, da effektiv nur sie die Maut wirklich zahlen würden: "Wir werden gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Pkw-Maut einleiten, weil sie ausländische Fahrer diskriminiert und damit gegen EU-Recht verstößt".
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.. mir ist schon klar, dass arschgesicht dobrindt darauf abzielt, dass die kfz-steuersenkung "verboten" wird, aber es ist keineswegs sicher, dass das EuGH das auch so sieht, zum einen weil es keine diskriminierung nach nationalität ist (sondern nur nach wohnsitz) und zum anderen kann jedes land seine kfz-steuer erheben wie es will, selbst wenn die änderung einen offensichtlichen zweck hat (siehe euer burka-verbot, das nicht burka-verbot heißen darf