das schaut sehr nach einem gesetz ohne vollzugsmöglichkeit aus (wie das verbot der privatkopie

) - wenn man in deutschland eine wohnung hat, was voraussetzung für eine zulassung in deutschland ist, kann man das doch problemlos belegen, z.b. mit einem mietvertrag oder einer meldebestätigung (mitführen oder nachreichen)

..
Wenns um Steuern geht, dann versteht der Staat echt keinen Spaß. Siehe die Beweislastumkehr. Wer sich schon einmal mit dem Steuerrecht befasst hat, der wird wissen, wie scharf hier die Zähne des Staates sind.
Ein Mietvertrag mit Meldebstätigung aus Deutschland hilft überhaupt nichts, da der Staat immer davon ausgeht, dass du "hier" steuerpflichtig bist. Du bist Österreicher und legst uns einen Meldezettel aus Deutschlkand vor. Ok, gut, aber wir wissen, dass du auch in Österreich gemeldet bist. Du hast hier die Karre anzumelden, oder du beweist uns, dass du das nicht musst, sprich, du hast zu belegen, dass dein Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt.
wenn explizit zwischen haupt- und nebenwohnsitz unterschieden wird, dann meldet man die deutsche wohnung eben als hauptwohnsitz an, das erfordert keinerlei "nachweise" o.ä..
Dann wäre man natürlich aber auch in Deutschland voll steuerpflichtig.
Das ist jedoch auch problematisch, da der Hauptwohnsitz dort ist, (vereinfacht gesagt) wo sich auch der Lebensmittelpunkt befindet. Jemand arbeitet in Deutschland, wohnt unter der Woche dort und ist am Wochenende, Urlaub usw in Österreich. Ist die Person verheiratet, dann ist die Sache sowieso gegessen, da unterstellt wird, dass die Person im Umfeld des Ehepartners seinen Lebensmittelpunkt hat. Hat die Person enge soziale Kontakte zu Österreich, was ja logisch ist, dann wird auch unterstellt, dass sie dort ihren Lebensmittelpunkt hat. Die Person ist Mitglied in diversen Vereinen und hat in einem sogar ein Ehrenamt. Der Lebensmittelpunkt ist dann in Österreich. Wer anderer Meinung ist, der darf dann im Finanzstrafverfahren den Gegenbeweis antreten.
Die Ausländermaut wird man nicht umgehen können, es sei denn man lebt wirklich in Deutschland und zahlt dort auch seine Steuern.
Eine andere, finanziell nachteilige Möglichkeit wäre, dass die Person in Deutschland ein Auto anmeldet, es aber in Österrreich nie nutzt. So irre sind aber wohl nur geistig umnachtete Personen.
Und wenn man meint Österreich hätte weitreichende Steuergesetze, dann ziehe man sich das folgende off topic Geschreibsel rein.
Ein deutscher Staatsbürger, nennen wir ihn Boris B., lebt in Monaco. Zumindest sagt er das den deutschen Steuerbehörden. Die glauben das nicht, es kommt zu einer Verhandlung, wo er der Steuerhinterziehung schuldig gesprochen wird.
Wieso? "Lebte" er in Deutschland? Völlig irrelevant, denn B. besaß Schlüssel zu einer Wohnung, die ihm nicht gehörte und für die er auch nicht Miete bezahlte. Egal, denn mit dem Besitz der Schlüssel hatte er Herrschaftsgewalt über die Räumlichkeiten, was einen Wohnsitz daraus macht. Egal, wie oft und wie lange er dort "wohnte". Das widerum macht diese Person in Deutschland steuerpflichtig.
Wers nicht glaubt, der google nach Boris Becker Steuerhinterziehung und Schlüssel.
Aus diesen und anderen Gründen raten Steuerberater und Anwäte ihren Mandanten besser im Hotel zu nächtigen, als bei Verwandten, wenn sie auf Heimatbesuch sind, sofern mit den Ländern kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
EDIT: Boris und die Schlüssel...
Von 1991 bis 1993 lebte Boris Becker in Deutschland, wie die Steuerfahndung ihm nachwies. Dabei stolperte er nicht etwa über die Zahl seiner Anwesenheitstage - die lag nämlich unter 183. Sein Problem war die Wohnung in München-Bogenhausen. Zwar lief sie auf seine Schwester Sabine, und seine Eltern bezahlten die Miete. Doch Becker besaß die Schlüssel und wohnte dort, wenn es ihn nach Deutschland verschlug. Wie "spartanisch" die Wohnung laut Becker eingerichtet war und wie selten er sie nutze, spielte für die Richter der 4. Strafkammer des Landgerichts München I keine Rolle. Das Strafmaß: 2 Jahre Haft auf Bewährung und insgesamt 500.000 Euro Geldstrafe. Zuzüglich nachzuzahlender Steuern, versteht sich.
Die Niederlande werden klagen
Niederlande wollen gegen Pkw-Maut klagen
Mit dem Kompromiss bei der Pkw-Maut zwischen der EU-Kommission und Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sind die deutschen Nachbarländer nicht zufrieden: Die Niederlande wollen gegen die geplante Einführung klagen. Das teilte Verkehrsministerin Melanie Schultz van Haegen am Donnerstagabend in Brüssel der niederländischen Nachrichtenagentur ANP mit.
Sie nannte die Mautpläne besorgniserregend. "Diese Sorgen können nur ausgeräumt werden, wenn die Maut nicht eingeführt wird. Nach ihren Worten ist auch Österreich mit dabei. Belgien und Dänemark würden sich möglicherweise der Klage ebenso anschließen, sagte die Ministerin der Agentur.