Das EU-Parlament hat eine Entschließung verabschiedet, wonach die in Deutschland und weiteren 22 der 28 Mitgliedsstaaten bereits vorhandenen Urheberrechtsvergütung, die in Deutschland als Pauschalabgabe bekannt ist, auf sämtliche Geräte und Medien erhoben werden sollte, mit denen Werke zu privaten Zwecken aufgezeichnet und gespeichert werden.
Die Rechte der Verbraucher sollen im Bezug auf die Privatkopien nun im Zuge dieser Reform auch gestärkt werden. So sollen Nutzer nach einer einmaligen Gebühr "mit allen Medien Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten haben sollten". Musik- und audiovisuelle Sammlungen müssten uneingeschränkt von einem Multimediadatenträger auf einen anderen übertragen werden können.
Das würde den aktuellen Kopierschutz-Verfahren wie DRM zuwiederlaufen. Inhalteanbieter dürften technischen Kopierschutz einsetzen, mit dem "das Gleichgewicht zwischen der zulässigen Vervielfältigung für die private Nutzung und dem Alleinverwertungsrecht wiederhergestellt wird". Solche Kopierschutz-Systeme dürften also nicht verhindern, dass Verbraucher sich private Kopien anfertigen können. Da es hierfür aktuell kein alternatives Modell gibt müssten die Regeln hierfür, "dem technischen Fortschritt stärker Rechnung tragen".
Es solle ein effizienteres und zeitgemäßes Modell angestrebt werden, das auch Streaming-Modelle berücksichtigt, bei denen keine Kopie auf dem Endgerät des Nutzers abgelegt wird und nicht zwingend auf einer pauschalen Geräteabgabe beruhe.
Quelle: Heise.de
Bild: pixabay.com
Die Rechte der Verbraucher sollen im Bezug auf die Privatkopien nun im Zuge dieser Reform auch gestärkt werden. So sollen Nutzer nach einer einmaligen Gebühr "mit allen Medien Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten haben sollten". Musik- und audiovisuelle Sammlungen müssten uneingeschränkt von einem Multimediadatenträger auf einen anderen übertragen werden können.
Das würde den aktuellen Kopierschutz-Verfahren wie DRM zuwiederlaufen. Inhalteanbieter dürften technischen Kopierschutz einsetzen, mit dem "das Gleichgewicht zwischen der zulässigen Vervielfältigung für die private Nutzung und dem Alleinverwertungsrecht wiederhergestellt wird". Solche Kopierschutz-Systeme dürften also nicht verhindern, dass Verbraucher sich private Kopien anfertigen können. Da es hierfür aktuell kein alternatives Modell gibt müssten die Regeln hierfür, "dem technischen Fortschritt stärker Rechnung tragen".
Es solle ein effizienteres und zeitgemäßes Modell angestrebt werden, das auch Streaming-Modelle berücksichtigt, bei denen keine Kopie auf dem Endgerät des Nutzers abgelegt wird und nicht zwingend auf einer pauschalen Geräteabgabe beruhe.
Quelle: Heise.de
Bild: pixabay.com