[Politik und Gesellschaft] Etappensieg für Mollath

Nach Auffassung der Zweiten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, waren die Begründungen der Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg aus dem Jahr 2011, Gustl Mollath weiterhin in der Psychiatrie unterzubringen, nicht ausreichend. Dadurch wären Mollaths Grundrecht auf Freiheit der Person und gleichzeitig der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt gewesen.

Es ist noch nicht zu Ende. Das BVerfG hat die Sache an das OLG Bamberg zurückverwiesen. Mollath hat es also immer noch mit der Bayerischen Justiz zu tun, die ihn rechtswidrig weggesperrt hat.

Man darf gespannt sein, ob die zuständigen Gerichte sich diese schallende höchstrichterliche Ohrfeige einfach so gefallen lassen oder ob sie noch ein Haar in der Streitsuppe finden können, an dem sie sich festklammern um ihren schmutzigen Ruf ein wenig zu verbessern.

Angesichts der vielen Beteiligten, die in der Geschichte rumgerührt haben, könnte man auch sagen, daß da eine Verschwörung stattgefunden hat.


Quelle:
 
Hoffentlich kann der arme Mann den ganzen Scheiß bald hinter sich lassen. Eine Hoffnung darauf, dass die Verantwortlichen belangt werden besteht ja wieder mal nicht...
Vielleicht sollte er versuchen eine Entschädigungszahlung zu erhalten und sich dann irgendwohin absetzen, wo niemand über den ganzen Mist bescheid weiß.
 
Tja, in Bayern ticken die Uhren anders.
Denke nicht das er sich zurück zieht, er hat einiges auszutragen und das kann er am besten mit der momentanen Medienpräsenz.
Ob er Entschädigung bekommt bleibt abzuwarten, verdient hätte er sie mehr als dieser Kindermörder.
 
Die Verfassungsbeschwerde wurde bereits .
Aber auch im Juli 2012 wurde in Bayreuth angeordnet, dass die Unterbringung in der Psychiatrie fortgesetzt werden muss. Und selbst noch im Juni 2013 hat das Bayreuther Gericht festgestellt, dass von Mollath "weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind". Und man "sei an das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem Jahr 2006 gebunden."
So ist das eben, wenn niemand den schwarzen Peter zugeschoben haben möchte und man eigentlich feststellen müsste, dass man jemanden zu unrecht weggesperrt hat. Wahrscheinlich hätte das jetzt noch Jahr für Jahr für diese Richter weiter gehen können.
Die Verteidiger sprechen zu Recht von "manifestiertes verfassungswidriges Verhalten".

:
Gemeingefährlich sind – diese Anmerkung sei erlaubt - eher Richter, welche wegen eigener
Wahnvorstellungen im Hinblick auf eine angebliche Gemeingefährlichkeit unschuldige Bürger jahrelang ihrer Freiheit berauben durch Einweisung in die forensische Psychiatrie und selbst dann nicht von ihrem Fehlverhalten Abstand nehmen, wenn alle Verdächtigungen sich als unhaltbar erweisen.

Hehe.. da hatte man beim Bundesverfassungsgericht sicher auch mal was zum lachengrübeln. :D
 
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