Ich habe im Internet schon ein bisschen gesucht aber in dem Fall bin ich nicht fündig geworden.
Man kann ja ein überschuldetes Erbe ausschlagen, auch wenn die erste 6 Wochen-Frist verstrichen ist.
Da gibt es mehr als genug Möglichkeiten aus der Nummer wieder raus zu kommen.
Da wird also auch noch der letzten Trantüte eine Chance gegeben.
Aber wie es im umgekehrten Fall aussieht, da habe ich nichts zu gefunden.
Also der Erbe geht von einem Überschuldeten Nachlass aus und schlägt das Erbe aus.
Später stellt sich jedoch heraus das doch ein kleines Vermögen vorhanden war.
Kann man seine Ausschlagung später revidieren um doch noch an das Vermögen dran zu kommen?
Man kann ja ein überschuldetes Erbe ausschlagen, auch wenn die erste 6 Wochen-Frist verstrichen ist.
Da gibt es mehr als genug Möglichkeiten aus der Nummer wieder raus zu kommen.
Da wird also auch noch der letzten Trantüte eine Chance gegeben.
Aber wie es im umgekehrten Fall aussieht, da habe ich nichts zu gefunden.
Also der Erbe geht von einem Überschuldeten Nachlass aus und schlägt das Erbe aus.
Später stellt sich jedoch heraus das doch ein kleines Vermögen vorhanden war.
Kann man seine Ausschlagung später revidieren um doch noch an das Vermögen dran zu kommen?