Erbe nachträglich annehmen

Cybercat

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Ich habe im Internet schon ein bisschen gesucht aber in dem Fall bin ich nicht fündig geworden.

Man kann ja ein überschuldetes Erbe ausschlagen, auch wenn die erste 6 Wochen-Frist verstrichen ist.
Da gibt es mehr als genug Möglichkeiten aus der Nummer wieder raus zu kommen.
Da wird also auch noch der letzten Trantüte eine Chance gegeben.

Aber wie es im umgekehrten Fall aussieht, da habe ich nichts zu gefunden.
Also der Erbe geht von einem Überschuldeten Nachlass aus und schlägt das Erbe aus.
Später stellt sich jedoch heraus das doch ein kleines Vermögen vorhanden war.
Kann man seine Ausschlagung später revidieren um doch noch an das Vermögen dran zu kommen?
 
Keine Ahnung aber so als Schuss ins Blaue würde ich sagen, das man das nachträglich anfechten kann, da nicht alle Fakten bekannt waren. Mit Sicherheit wird dir das aber nur ein Fachanwalt sagen können.

p n


Edit: Scheint tatsächlich so zu sein wie ich vermutet habe:

Anfechtung wegen Irrtum, Drohung oder Täuschung

Trotz ausdrücklich erklärter Annahme des Erbes oder auch bei einer versäumten Ausschlagungsfrist kann ein Erbe seine Erklärung in notariell oder öffentlich beglaubigter Form anfechten, wenn er sich bei Abgabe seiner Erklärung in einem Irrtum befunden hat, bedroht oder getäuscht wurde. In der Praxis wird meist ein Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses geltend gemacht. Dabei ist zwischen einem bloßen Motiv- und einem Inhaltsirrtum zu unterscheiden. Die bloße Hoffnung des Erben, es könne irgendwo irgendwelches Vermögen des Erblassers vorhanden sein, gilt als ein unbeachtlicher Motivirrtum, weil der Irrtum auf eine abstrakte Chance und nicht auf eine konkrete Tatsache gerichtet ist. Hingegen ist die Anfechtung der Annahme des Erbes wegen der nachträglich festgestellten Überschuldung des Nachlasses wirksam. Die Anfechtungsfrist beträgt sechs Wochen und beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Anfechtungsberechtigte Kenntnis von dem Anfechtungsgrund erlangt und im Fall der Anfechtung wegen Drohung mit dem Zeitpunkt, in dem die Zwangslage beendet ist. Nach 30 Jahren ist jedwede Anfechtung ausgeschlossen.


 
Im Normalfall bedeutet eine Ausschlagung, dass man sein Erbe nicht antritt und dies ist eine einmalige Entscheidung.
Ich glaube auch nicht, dass es hier noch eine Art Rücktritt vom Rücktritt gibt, denn es entstehen ja keine unerwarteten wirtschaftlichen Nachteile wie beim Erben von Schulden.


Ausnahmen gibt es zwar auch, die betreffen aber anscheinend nur den Pflichtteilanspruch. Denn der ist eigentlich auch verwirkt, wenn man sein Erbe ausschlägt.

In der Tat dürfte die Frage allerdings bei einem Fachmann für Erbrecht besser aufgehoben sein. Der kennt vielleicht doch noch ein paar Tricks.
 
Da ist ein ganz heißes Eisen.
Ich weiß es auch nicht ganz genau, aber ich vermute mal, wenn der Erbschein erstmal ausgestellt ist, ist das Theater vorbei, deswegen gibt es ja die Fristen, bevor so ein Schein ausgestellt wird.

Auf der anderen Seite sollte man sich schon einen Anwalt nehmen, wenn man mehr als 500€ erwartet.
Das Erbrecht wird wohl alle paar Jahre den Städten und dem Staat zuliebe hin reformiert, damit man noch mehr abgreifen kann...

Ich würde da einen Anwalt beauftragen!
 
Ich glaube auch nicht, dass es hier noch eine Art Rücktritt vom Rücktritt gibt, denn es entstehen ja keine unerwarteten wirtschaftlichen Nachteile wie beim Erben von Schulden.

wenn man, weil nicht alle Fakten bekannt waren eine Erbe ablehnt und sich später rausstellt, dass eben doch mehr Geld da war obwohl man aufgrund der Kenntnis der damaligen Fakten von Schulden ausging, dann ist das für mich schon ein unerwarteter wirtschaftlicher Nachteil, oder siehst du das anders?
Stur nach dem Schema, man hatte vorher nichts und hinterher nichts also kein Nachteil?
Das ist natürlich nicht richtig.
Ein wirtschaftlicher Nachteil kann auch in einem nicht gewährten Zugewinn bestehen, und muss natürlich nicht immer ein direkter Verlust sein.
 
wenn man, weil nicht alle Fakten bekannt waren eine Erbe ablehnt und sich später rausstellt, dass eben doch mehr Geld da war obwohl man aufgrund der Kenntnis der damaligen Fakten von Schulden ausging, dann ist das für mich schon ein unerwarteter wirtschaftlicher Nachteil, oder siehst du das anders?
Es ist aber kein Nachteil, der dich ruinieren wird, nur weil du eine Erbschaft ausgeschlagen hast. Hast du Kohle, verlierst du nix. Hast du nix, verlierst du ebenfalls nichts.
Wenn man Schulden erbt, sieht das schon ganz anders aus. Aber auch dort sind die Vorschriften relativ streng. Einfach mal so sein Erbe nachträglich ausschlagen, weil man schulterzuckend sagt: "Uiih - wusste ich ja gar nicht." geht dort auch nicht. Deshalb hat man ja einige Wochen Zeit, sich für oder gegen eine Erbschaft zu entscheiden.
 
Es ist aber kein Nachteil, der dich ruinieren wird, nur weil du eine Erbschaft ausgeschlagen hast. Hast du Kohle, verlierst du nix. Hast du nix, verlierst du ebenfalls nichts.

hier gehts es aber nicht darum ob jemand ruiniert wird, sondern wie die Gesetzeslage ist.
Und du hast eben so argumentiert. Da kein wirtschaftlicher Nachteil, kein rechtmäßiger Rücktritt vom Rücktritt möglich.


Aber bitte, bitte, bitte lass uns doch nicht wieder 5 Seiten über Dinge reden die wir eh nicht zu 100% sagen können und die nur von nem Anwalt richtig gestellt werden können.

@ Cybercat
ich bitte dich inständig solche rechtlichen Fragen bitte das nächste mal in einem auf das Recht spezialisierten Forum zu stellen, dort wird man dir wirklich kompetent antworten können, dort sind dann richtige Anwälte unterwegs. Hier nur welche die gerne welche sein wollen.
 
Oha, das Thema erinnert mich an meine Geschichte.
Mein Vater ist gerade zu meiner Bundeswehrzeit verstorben, ich wusste ja das er hoch verschuldet war.
Er war halt Alkoholiker was Ihn körperlich und finanziell ruiniert hatte.

Hatte dann 2 Tage frei bekommen und bin dann zum Amtsgericht um das Erbe abzulehnen, da meinte die Frau "da sind Sie aber ziemlich spät, das ist gerade noch der letzte Tag". Habe dann zu Ihr gesagt, Sie sind ja lustig, ich bin bei der Bundeswehr, soll ich jetzt extra Fahnenflucht begehen um bei Ihnen das Erbe abzulehnen?

Ist schon 18 Jahre her, ich weiß nicht ob das da 6 Wochen waren, kann mich auch nicht dran erinnern ob ich da Post bekam, vermute aber nicht, ich war ja am Wochenende zu Hause und konnte meine Post dann nachschauen und da hätte ich bestimmt um frei gebeten um die Sache zu klären.
Am Wochenende kann man ja auch nichts ablehnen, welches Amt hat denn da offen?

Hätte von dem Tod meines Vaters nicht mal etwas erfahren, wenn mein Bruder nicht in der Kaserne angerufen hätte.

Soviel zum Thema Trantüte ;)
 
also an deiner Stelle (ich weiß ja nicht wie viel Geld es wäre).
Würde ich mich an einen Notar wenden!
Viele Notare bieten ziemlich kostengünstig einmal Beratungen an.
Da werden dir rechtlich gesichert alle Möglichkeiten erklärt.
generell würd ich bei rechtlichen Fragen auch immer die finger von Forenmeinungen lassen, da die halt richtig und falsch sein können...allerdings keine Haftung auf getätigte Aussagen besteht!
 
Ich weiss jetzt nicht wie viel das ganze mit dem Beitrag hier zu tun hat, aber als ich den Artikel sah, kam mir direkt dieser Thread in den Sinn:
 
hier gehts es aber nicht darum ob jemand ruiniert wird, sondern wie die Gesetzeslage ist.
Könnte dir vielleicht irgendwann mal in den Sinn kommen, dass Gesetze und Vorschriften nicht nur dazu dienen, Menschen zu gängeln, ihnen etwas zu verbieten oder um sie abzustrafen, sondern um Menschen zu schützen - manchmal auch vor sich selbst?
 
mag ja alles sein.
Aber auf Basis dessen kannst du auch keine 100% richtige Aussage treffen.
Sonst bist doch du derjenige der für alles ein theoretisches Gesetz hat und dieses nett verlinkt.
Hier wäre das genau die Lösung des Problems.
Alles andere ist Gelaber, das dem TS nicht helfen wird.
Einfach was Seedy sagt machen. Oder zum Anwalt gehen. Oder in einem Rechtsforum posten.
 
Oder du zur Abwechslung mal lesen und selbstständig denken. :p
Die Regelungen zur Erbausschlagung habe ich bereits verlinkt. Ausnahmen betreffen die Ausschlagung bei Verschuldung.
Hier wird der Erbe in engen Grenzen also davor geschützt, dass es ihm schlechter geht als vorher (vor Erbantritt).
Das ist nicht notwendig, wenn er sein Erbe ausschlägt, denn dann geht es ihm bestenfalls besser. Das bedarf aber keines staatlichen Schutzes.
Demzufolge wird es also wohl keine weiteren Ausnahmeregelungen als die bereits genannten geben.
Sich an einen Fachmann zu wenden ist ein Tipp, den du nur wiederholst. :rolleyes:
 
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  • #14
Wir werden da einen Fachanwalt hinzuziehen der auch gleichzeitig Notar ist.
Einzelheiten wollte ich nicht unbedingt in einem öffentlichen Forum detailliert erläutern.

Oder wenn ich alle Namen änder?
 
Fein! Dann lassen wir das Thema erst mal ruhen und gehen davon aus, dass uns unser Bordkater beizeiten mal
informiert, wie's denn jetzt rechtlich so ist. Und natürlich ohne private Informationen oder ähnliches.
Einfach nur die rein rechtliche Seite. Vermutungen hätte ja jeder reichlich ;)
 
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