Am 24.04.2015 hat ein Tochterunternehmen der UnternehmerTUM GmbH einen Antrag auf Eintrag der Wortmarke "Maker Space" beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht.
Dies hat in der deutschen Maker-Community zu Unmut geführt, da der Begriff, vor allem in der Szene, im allgemeinen Sprachgebrauch verankert ist. Weiterhin hatten die Maker, die den Begriff beispielsweise in Vereins- und Domainnamen nutzen, die Befürchtung, dass es zu teuren Markenrechtsstreitigkeiten kommt wenn "Maker Space" als Wortmarke eingetragen wird.
Phil Handy (Generalmanager der UnternehmerTUM MakerSpace GmbH) hat am 06.05.2015 darauf mit einem Kommentar auf einen Artikel bei hackaday.com reagiert. In diesem begründet er die Beantragung der Wortmarke damit, dass sie sicherstellen möchten den Namen uneingeschränkt für die Kommunikation nutzen zu können. Ein Vorgehen gegen andere Makerspaces usw. die den Begriff nutzen, sei nicht in ihrem Interesse.
Da der Antrag nicht zurückgezogen wurde, hat das Deutsche Patent- und Markenamt nun eine Entscheidung getroffen. Diese lässt die deutsche Makerszene vermutlich erleichtert aufatmen. Denn die Wortmarke "Maker Space" wird nicht eingetragen. Begründet wird dies mit zwei Punkten. Zum einen aufgrund der fehlenden Unterscheidungskraft, da der Begriff bereits Teil anderer Wortmarken, Vereinsnamen usw. ist. Zum anderen weil es sich nach Ansicht des DPMA um eine "beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe" handelt und sich der Begriff somit bereits im allgemeinen freien Sprachgebrauch befindet und somit nicht geschützt werden kann.
Quelle: Heise.de
Dies hat in der deutschen Maker-Community zu Unmut geführt, da der Begriff, vor allem in der Szene, im allgemeinen Sprachgebrauch verankert ist. Weiterhin hatten die Maker, die den Begriff beispielsweise in Vereins- und Domainnamen nutzen, die Befürchtung, dass es zu teuren Markenrechtsstreitigkeiten kommt wenn "Maker Space" als Wortmarke eingetragen wird.
Phil Handy (Generalmanager der UnternehmerTUM MakerSpace GmbH) hat am 06.05.2015 darauf mit einem Kommentar auf einen Artikel bei hackaday.com reagiert. In diesem begründet er die Beantragung der Wortmarke damit, dass sie sicherstellen möchten den Namen uneingeschränkt für die Kommunikation nutzen zu können. Ein Vorgehen gegen andere Makerspaces usw. die den Begriff nutzen, sei nicht in ihrem Interesse.
Da der Antrag nicht zurückgezogen wurde, hat das Deutsche Patent- und Markenamt nun eine Entscheidung getroffen. Diese lässt die deutsche Makerszene vermutlich erleichtert aufatmen. Denn die Wortmarke "Maker Space" wird nicht eingetragen. Begründet wird dies mit zwei Punkten. Zum einen aufgrund der fehlenden Unterscheidungskraft, da der Begriff bereits Teil anderer Wortmarken, Vereinsnamen usw. ist. Zum anderen weil es sich nach Ansicht des DPMA um eine "beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe" handelt und sich der Begriff somit bereits im allgemeinen freien Sprachgebrauch befindet und somit nicht geschützt werden kann.
Quelle: Heise.de