• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

eBay Käufer verkauft Gebrauchtware als NEU weiter

RickDalton

Scheibenweltbewohner

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Da ich manchmal einfache PC-Eingabegeräte wie Game-Controller und Mäuse defekt auf eBay kaufe, repariere und sie dann als 'Generalüberholt' (inkl. der Auflistung aller ersetzten/reparierten Teile) weiter verkaufe, durchstöbere ich die Auktionsplattform regelmäßig nach lohnenswerten Schnäppchen zum aufpäppeln.

Dadurch bin ich gestern auf ein Angebot gestoßen, welches mir merkwürdig bekannt vorkam. Bei genauerem Hinsehen fiel es mir dann wie Schuppen von den Haaren: der Verkäufer bot eine von mir reparierte und vor 3 Monaten als 'Gebraucht' verkaufte Logitech-Maus als "NEU, OVP, ungeöffnet" an. Wie ich mir da sicher sein kann? Zum einen, weil die Maus im selben chinesischen(!) Originalkarton angeboten wird, mit dem ich sie ursprünglich verschickt hatte - sogar die Dellen im Karton sind an der gleichen Stelle. Zum anderen, weil die Maus keinen Herstelleraufkleber an der Unterseite besitzt (ich hatte nämlich das komplette Gehäuse ersetzt - und das neue hatte nunmal keinen Aufkleber). Nicht zuletzt hab ich noch die Mail der damaligen eBay-Kaufabwicklung, wo eindeutig der eBay-Käufer-Nick drin steht - dadurch ist 100%ig sicher: der aktuelle Verkäufer hat diese Maus ganz klar bei mir gekauft.

Tja... und jetzt bin ich sauer - und weiß nicht mal, ob ich das Recht dazu habe :unknown: . Ich meine: es ist ja jetzt seine Maus... er darf sie also sehr gerne weiter verkaufen. Stinkig macht mich allerdings, dass er mit meiner Bastelei jemanden ganz dreist übers Ohr hauen will und dann vielleicht sogar (schlimmstenfalls) damit durch kommt :buh: . Ich vermute nämlich, dass nicht jeder auf Anhieb die Anzeichen erkennt, die gegen ein nagelneues Produkt sprechen...

Möglicherweise bin ich auch noch deshalb so wütend, weil ich mir immer Mühe gebe, in einer Artikelbeschreibung alle eventuellen Mängel und Veränderungen am ursprünglichen Artikel anzugeben - was nicht immer leicht ist, aber eben fair. Schließlich erwarte ich das auch von den Verkäufern, von denen ich was kaufe. Klar gibt es diverse schwarze Verkäufer-Schafe in der e-Bucht, die einen nur allzu gern bescheißen. Aber selten ist man ungewollter Bestandteil des Beschisses - und das ist ätzend.

Trotzdem bin ich unsicher. Was meint ihr? Sollte ich versuchen, was gegen das Angebot zu unternehmen? Hab ich denn das Recht dazu? Oder geht mich das nichts mehr an, weshalb ich meinen ungerechtfertigten Zorn besser runterschlucken sollte?
 

alter_Bekannter

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Sofern du ein Gewerbe angemeldet hast kannst du dem natürlich ans Bein pinkeln, schließlich ist er cdein Konkurrent und betreibt Betrug: er will sich mit vorsätzlichen Falschangaben bereichern.

Ansonsten ist bereits dein Vorgehen unlauterer Wettbewerb und ich würde auf rechtliche Prüfung der Sachlage an deiner Stelle verzichten.:p

Allerdings:
Ist das unter Umständen auch ein Problem anderer Leute, denn unter Umständen kurbelt der Typ ja sogar deine Umsätze...
Deine Sache...

Man sollte halt vorher genau überlegen wem man weswegen ans Bein pinkelt, in letzterem Fall wärst du ein ziemlicher Trottel den Typen rauszukicken der sich für dich die Finger schmutzig macht. Moralisch wäre die Variante allerdings trotzdem fragwürdig weil du ja zulässt das andere beschissen werden.
 

Kaesereibe

Haben oder Sein?

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Ich weiß nicht ob Ebay irgendwie die Möglichkeit bietet, solche Dinge zu melden, ohne dass der eigene Account großartig mit reingezogen wird. Wenn du den Kerl also anschwärzen willst (wobei das mit der Zeit auch irgendeiner seiner Käufer tun wird, wenn sein "Beschiss" auffällt), könntest du dich vlt. an den Ebay-Support wenden und die Sache da genau so schildern wir hier im NGB.

Wie schon angemerkt wurde solltest du dir das aber genau überlegen, falls du offiziell kein gewerblicher Verkäufer bist.
 

RickDalton

Scheibenweltbewohner

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  • #5
Ja... ich weiß: wer Sachen für den Weiterverkauf einkauft, muss als gewerblicher Verkäufer angemeldet sein. Er ist allerdings kein gewerblicher Verkäufer... und ich ebenso wenig. "Gelegentlich" heißt in meinem Fall übrigens: 2-3 von vielleicht insgesamt 15-20 Artikeln im Jahr. Der Rest sind dann Sachen von mir oder anderen Familienmitgliedern, die nicht mehr gebraucht werden. Ist also nicht gerade so, dass ich einen florierenden An- und Verkauf betreibe... was auch der Grund ist, weshalb ich schlicht und einfach nicht als gewerblicher Händler angemeldet bin - wobei das vermutlich auch anders gesehen werden kann.

Mir ist wie gesagt auch (gelinde gesagt) scheißegal, ob er die Maus weiter verkauft. Von mir aus kann er dafür auch den dreifachen Betrag einnehmen, den er mir dafür bezahlt hat - dann würde ich mich zwar kurz ärgern... aber dann mit den Schultern zucken und nicht weiter darüber nachdenken. Es hat nur einfach 'nen fiesen Beigeschmack. Als ob ich unbewusst jemandem dabei geholfen hätte etwas zu fälschen, was der jetzt als echt verkauft...
 

Maxwell

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Wenn dein Verkaufspreis dem üblichen Marktpreis für das Gebrauchtprodukt entspricht, würde ich das einfach hinnehmen. Du handelst den Käufern gegenüber korrekt; dass ein Betrüger mehr Gewinn macht ist ja nix neues. ;)
Kannst ihm ja die Maus wieder abkaufen und ihm ne negative Bewertung wegen falscher Beschreibung reindrücken. :p

Zur Info: Für den gewerblichen Handel gibt es keinen Freibetrag, genau genommen müsstest du ab dem ersten Euro ein Gewerbe anmelden. Wegen 2-3 Artikeln im Jahr würde ich das allerdings auch nicht machen, allerdings würde ich dann auch die Füße still halten wenn es darum geht Konkurrenten anzuschwärzen, das kann schnell ein Bummerang werden. :coffee:
 

RickDalton

Scheibenweltbewohner

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  • #7
Genau deswegen hatte ich den ersten Impuls ihn zu melden auch wieder verworfen. Als Konkurrenten, den es "zu beseitigen" gilt, sehe ich ihn schon gar nicht. Wenn er das Teil einfach als "Gebraucht, wie NEU" verkauft hätte, hätte ich's sogar ziemlich amüsant gefunden :p .

Ich frage mich jetzt nur, was passiert, wenn der Käufer die Maus für ein Plagiat hält!? Ich meine: die Verpackung ist immerhin komplett in chinesisch (wobei er so doof war in die Beschreibung zu schreiben, dass es die japanische Version der Maus ist :m )... und es fehlt der typische Logitech Herstelleraufkleber auf der Unterseite, den eigentlich alle neuen Mäuse haben sollten. Also wenn jemand schon andere betrügen will, sollte er sich wenigsten etwas Mühe mit dem Betrug geben :rolleyes: ...
 

RedlightX

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Ich frage mich jetzt nur, was passiert, wenn der Käufer die Maus für ein Plagiat hält!?

Das ist doch aber nicht dein Problem?
Ich verstehe den Thread hier sowieso nicht. Gerade dann, wenn man im Glashaus sitzt, sollte man nicht mit Steinen werfen.
 

RickDalton

Scheibenweltbewohner

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  • #11
Nein. Aber dann gibt's für mich eventuell Ärger, weil dann irgendeinem auffällt, dass ich das Ding nur als gewerblicher Verkäufer hätte verkaufen dürfen.

Wobei: 'RedlightX' hat schon recht - ist ja (bislang) nicht mein Problem... und das sind schließlich die einzigen, die zählen.
 

Morales

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Warum halst du dir ein fremdes Problem auf? Immer schön die Probleme dort lassen, wo sie hingehören...

Wieso sollte man ab dem ersten Verkauf ein Gewerbe anmelden :unknown: Ich halte das für ein Gerücht das ebay in die Welt gesetzt hat um private Verkäufer ins mini-ebay zu vertreiben!
 

n87

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Wie haben meine Ausbilder immer so schön gesagt...
"Machen's Ihr Problem nicht zu meinem!"
Du solltest die Einstellung mal versuchen in dem Fall.
 

Maxwell

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Wieso sollte man ab dem ersten Verkauf ein Gewerbe anmelden :unknown: Ich halte das für ein Gerücht das ebay in die Welt gesetzt hat um private Verkäufer ins mini-ebay zu vertreiben!

Die Definition des gewerblichen Handelns sind mit Sicherheit kein Gerücht. Klar, wegen 2-3 Computermäusen im Jahr wird nicht gleich die Steuerfahndung an die Tür klopfen, gewerblich ist es aber trotzdem, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
 

RedlightX

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Es gibt nach meinem Gefühl einen Unterschied zwischen Gewinnabsicht und Vermögensumwandlung.
 

alter_Bekannter

N.A.C.J.A.C.

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Nicht nur nach deinem Gefühl auch nach der Rechtsprechung in Deutschland.

Vermögen umwandeln dürfen sogar Hartz4 Empfänger ohne das es angerechnet wird, einer der wenigen Bereiche wo eine konsistente Logik in deutschen Gesetzen herrscht.
 

Maxwell

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Wenn ich für 1€ eine defekte Maus kaufe, sie repariere und für 20€ wieder verkaufe, handel ich gewerbsmäßig.
Wenn ich für 50€ eine Maus kaufe, sie 5 Jahre lang nutze und nachher als Gebrauchtware für 20€ wieder loswerde handel ich nicht gewerbsmäßig.

Im Übrigen reicht die Absicht Gewinn zu machen schon aus: Wenn ich mich bei der Werteinschätzung irre und einen Draufleger mache, handel ich immer noch gewerblich (denn eigentlich wollte ich ja Gewinn machen). Zusätzlich bin ich auch noch dumm. :coffee:
Der Nachweis der Absicht ist natürlich noch mal eine ganz andere Baustelle.
 

The_Emperor



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Aus diesem Grund gibt es auch Grenzwerte für unversteuertes Einkommen. Sind einige wenige hundert Euro pro Jahr wenn ich mich nicht irre. Solange man darunter ist, ist *gewerblicher* Handel gestattet. Oder müssen die Nachbarstöchter ein Gewerbe anmelden wenn sie im Sommer selbstgepflückte Äpfel aus dem Garten der Eltern auf der Straße verkaufen.
 
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