Kirov
NGBler
- Registriert
- 21 Juli 2013
- Beiträge
- 198
Hallo zusammen,
Wollte mal nach eurer Sicht auf diese Situation fragen. Vielleicht hat ja schonmal jemand etwas ähnliches erlebt?
Ich habe bei Ebay einen alten N64 mit Zubehör eingestellt. Da ich schon öfter gelesen hab, dass auch Betrüger im Netz unterwegs sind, die den Käuferschutz schamlos ausnutzen, habe ich mich absichern wollen, indem ich die Artikelbeschreibung entsprechend gestalte. Das erschien mir der bessere Weg, als selbst ausgiebig zu testen, wozu ich erstens keine Lust habe und zweitens bin ich auch kein Profi, ich kann nicht vorhersehen, woran sich "Enthusiasten" alles stören können und dies im Voraus ausschließen. Habe also in die Artikelbeschreibung Folgendes geschrieben:
"KELLERFUND, UNGETESTET. ICH GARANTIERE NICHT FÜR DIE UNEINGESCHRÄNKTE FUNKTIONALITÄT - IHR RISIKO. KAUFEN SIE NUR, WENN SIE DAS VERSTANDEN UND AKZEPTIERT HABEN"
Zusätzlich auch das übliche: Privatverkauf, keine Rücknahme, kein Geld zurück...
Es hatte mich ein Sammler angeschrieben, nach Bildern gefragt und diese auch bekommen, und gekauft. Nun möchte er den Artikel zurückgeben, weil angeblich die Reset-Taste klemmt. Das sei aus seiner Sicht ein auch für Laien erkennbar erheblicher Mangel und ich hätte den Artikel als defekt deklarieren müssen, er gibt sich nun zuversichtlich, dass Ebay den Fall für ihn entscheidet.
Ich sehe das anders, denn davon wusste ich nichts und denke, es darf mir bei dieser recht eindeutigen Artikelbeschreibung auch egal sein. Er hätte dann spezifischer Fragen müssen oder als penibler Sammler eben nicht kaufen dürfen.
Wie seht ihr das? Muss ich mir Sorgen machen?
Nachtrag Jul 07: hat sich erledigt, den angeblichen Defekt hat er selbst irgendwie gelöst und lässt es gut sein
Wollte mal nach eurer Sicht auf diese Situation fragen. Vielleicht hat ja schonmal jemand etwas ähnliches erlebt?
Ich habe bei Ebay einen alten N64 mit Zubehör eingestellt. Da ich schon öfter gelesen hab, dass auch Betrüger im Netz unterwegs sind, die den Käuferschutz schamlos ausnutzen, habe ich mich absichern wollen, indem ich die Artikelbeschreibung entsprechend gestalte. Das erschien mir der bessere Weg, als selbst ausgiebig zu testen, wozu ich erstens keine Lust habe und zweitens bin ich auch kein Profi, ich kann nicht vorhersehen, woran sich "Enthusiasten" alles stören können und dies im Voraus ausschließen. Habe also in die Artikelbeschreibung Folgendes geschrieben:
"KELLERFUND, UNGETESTET. ICH GARANTIERE NICHT FÜR DIE UNEINGESCHRÄNKTE FUNKTIONALITÄT - IHR RISIKO. KAUFEN SIE NUR, WENN SIE DAS VERSTANDEN UND AKZEPTIERT HABEN"
Zusätzlich auch das übliche: Privatverkauf, keine Rücknahme, kein Geld zurück...
Es hatte mich ein Sammler angeschrieben, nach Bildern gefragt und diese auch bekommen, und gekauft. Nun möchte er den Artikel zurückgeben, weil angeblich die Reset-Taste klemmt. Das sei aus seiner Sicht ein auch für Laien erkennbar erheblicher Mangel und ich hätte den Artikel als defekt deklarieren müssen, er gibt sich nun zuversichtlich, dass Ebay den Fall für ihn entscheidet.
Ich sehe das anders, denn davon wusste ich nichts und denke, es darf mir bei dieser recht eindeutigen Artikelbeschreibung auch egal sein. Er hätte dann spezifischer Fragen müssen oder als penibler Sammler eben nicht kaufen dürfen.
Wie seht ihr das? Muss ich mir Sorgen machen?
Nachtrag Jul 07: hat sich erledigt, den angeblichen Defekt hat er selbst irgendwie gelöst und lässt es gut sein
Grund: .
Zuletzt bearbeitet: