kaliva
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- 7 Sep. 2014
- Beiträge
- 36
Hi,
ich frage hier für einen Freund, der bei Ebay seit einiger Zeit gewerblich einige hochwertige, handgearbeitete [selbst hergestellte] Kunstwerke verkauft. (also seit 1 Jahr das meiste per Sofortauktion, aber auch einiges noch per Versteigerung, wenn ich das recht verstanden hab, bin mir aber nicht sicher)
Jetzt hab ich einige Auktionen von ihm gesehen und hab ihm gesagt, daß er unbedingt was an den Produktfotos machen müßte, die sähen nicht gerade sehr einladend aus [obwohl authentisch]
d.h., ich könnte die für ihn mit Paintshop etwas aufpolieren, sodaß die attraktiver aussehn.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob man das bei einem Gewerbeangebot darf, und wie die rechtliche Lage da aussieht.
Also, ob man das erste Vorschaubild als Eyecatcher schönen darf (mehr Glanz, mehr Farbe, evtl. goldener als natürlich), obwohl es auf den anderen Fotos eben realistisch abgebildet ist.
Hab hier mal 2 Fotos [nein, nicht seine Kunstgegenstände] angehängt, damit Ihr ungefähr mal ne Vorstellung davon bekommt.
also ungefähr seine ________________ so wie ich es mir vorstelle.
____
Nein, also OK, ganz so schlimm wie oben dargestellt isses nicht. Hab keine besseren Beispiele erzeugen können.
Also es ist schon so, daß der Käufer und Absatz hat - d.h. die Leute kaufen wohl nach Beschreibung und weniger nach den Fotos.
vielleicht kann ich noch bessere Beispiel anfertigen.
hier nochmal 2 weitere Versuche meineseits [das Rechte enthält mehr Farbe
ORIGinal-Foto von mir optimiert so würd ich das reinstellen (Eyecatcher) - darf man das?, oder gilt das schon als Betrug, wenn man das Frontfoto [nur das] so stark verschönt?
weitere Ansicht des Kunstwerks:
Originalfoto von mir optimiert.
Ja, ich weiß, normal sollte er einfach besser [professionell fotografierte Bilder reinstellen, aber das ist für ihn momentan [finanziell ] noch nicht möglich]
ich frage hier für einen Freund, der bei Ebay seit einiger Zeit gewerblich einige hochwertige, handgearbeitete [selbst hergestellte] Kunstwerke verkauft. (also seit 1 Jahr das meiste per Sofortauktion, aber auch einiges noch per Versteigerung, wenn ich das recht verstanden hab, bin mir aber nicht sicher)
Jetzt hab ich einige Auktionen von ihm gesehen und hab ihm gesagt, daß er unbedingt was an den Produktfotos machen müßte, die sähen nicht gerade sehr einladend aus [obwohl authentisch]
d.h., ich könnte die für ihn mit Paintshop etwas aufpolieren, sodaß die attraktiver aussehn.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob man das bei einem Gewerbeangebot darf, und wie die rechtliche Lage da aussieht.
Also, ob man das erste Vorschaubild als Eyecatcher schönen darf (mehr Glanz, mehr Farbe, evtl. goldener als natürlich), obwohl es auf den anderen Fotos eben realistisch abgebildet ist.
Hab hier mal 2 Fotos [nein, nicht seine Kunstgegenstände] angehängt, damit Ihr ungefähr mal ne Vorstellung davon bekommt.
also ungefähr seine ________________ so wie ich es mir vorstelle.
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Nein, also OK, ganz so schlimm wie oben dargestellt isses nicht. Hab keine besseren Beispiele erzeugen können.
Also es ist schon so, daß der Käufer und Absatz hat - d.h. die Leute kaufen wohl nach Beschreibung und weniger nach den Fotos.
vielleicht kann ich noch bessere Beispiel anfertigen.
hier nochmal 2 weitere Versuche meineseits [das Rechte enthält mehr Farbe
ORIGinal-Foto von mir optimiert so würd ich das reinstellen (Eyecatcher) - darf man das?, oder gilt das schon als Betrug, wenn man das Frontfoto [nur das] so stark verschönt?
weitere Ansicht des Kunstwerks:
Originalfoto von mir optimiert.
Ja, ich weiß, normal sollte er einfach besser [professionell fotografierte Bilder reinstellen, aber das ist für ihn momentan [finanziell ] noch nicht möglich]
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