E-Book-Razzia: keine Akteneinsicht, keine Rückgabe der Beweismittel


Rechtsstaat Deutschland: alles Banane, oder was? Foto: Lars Sobiraj.

Eine weitere Betroffene der E-Book-Razzia vom 09. Dezember 2014 (ebookspender.me bzw. spiegelbest.me) kämpft derzeit um ihr gutes Recht. Bisher wartet ihr Anwalt vergeblich auf die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände. Auch wurde dem Verteidiger bis heute jegliche Akteneinsicht verwehrt. Bis auf den Durchsuchungsbeschluss wurde der verdächtigen Frau bis dato gar nichts ausgehändigt.

Wir berichteten kürzlich, dass diverse am 09.12.2014 Durchsuchte schriftlich , dass ihre Internet-Aktivitäten zuzüglich zu ihren Handynummern und Festnetznummern im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I für einige Wochen abgehört wurden. Aufgrund dieser Berichterstattung erhielten wir nun eine weitere Rückmeldung aus dem illegalen Spenderkreis rund um Spiegelbest.

Kurz Notiert: Eine Betroffene der Razzia wartet noch immer vergeblich auf ihre Hardware. Bis auf den vor fast zwei Jahren übermittelten Durchsuchungsbeschluss hat sie bis dato keine Informationen erhalten, warum bei ihr eigentlich die Durchsuchung durchgeführt wurde. Gleiches ist allen Personen passiert, mit denen wir diesbezüglich in Kontakt stehen. Der Anwalt der Verdächtigen hat nun nach seinen vergeblichen Kontaktversuchen bei der Polizei die Staatsanwältin in München direkt angeschrieben. Er hofft herauszufinden, welche Indizien zur Razzia seiner Mandantin geführt haben. Auch mein Anwalt versucht noch immer ohne Erfolg, Akteneinsicht zu erhalten. Das Einlegen weiterer Druckmittel wie eine Beschwerde etc. seien aussichtslos, hieß es aus gut informierten Kreisen.

Wir erinnern uns: Die Aufdeckung der Teilnehmer des E-Book-Spender-Forums gelang damals aufgrund eines privaten Ermittlers, der unter dem Pseudonym „Rivalon“ dem Online-Piraten Spiegelbest angeboten hatte, für ihn die Daraufhin bekamen die Polizisten Vollzugriff und konnten sehen, wer dort an der Verbreitung welcher illegaler Werke beteiligt war. Die meisten Teilnehmer waren dort trotz der begangenen Urheberrechtsverletzungen ohne VPN oder Tor unterwegs. Von daher war die Identifizierung der Anschlussinhaber eine reine Formsache. Einzig Spiegelbest selbst hat als einer der treibenden Kräfte seine IP-Adresse verschleiert.

Ob die wiederholten Erinnerungsschreiben des Anwalts von Erfolg sein werden, bleibt skeptisch abzuwarten. Die Polizei kann sich noch mehrere Jahre Zeit lassen, bis sie ihre Ermittlungen einstellen oder zu einem sonstigen Abschluss bringen müssen. Die von der E-Book-Razzia Betroffenen müssen vor allem eines haben: viel Geduld.




Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
 
Ziemlich typisches Verhalten der Staatsanwaltschaft.
Stehen sie mit runtergelassener Hose da, dann werden sie wortkarg und alles dauert elends lange.
Hätten sie ein Fitzelchen in der Hand, dann hätten sie schon längt die Einstellung des Verfahrens angeboten. Natürlich würde als Gegenleistung die Einziehung der Hardware gefordert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgendwie muss man ja die Razzia rechtfertigen können also sucht man solange bis man was hat. Und wenn man nichts hat dann bastelt man sich halt was.
Da denen bei Vorspiegelung falscher Tatsachen keine Konsequenzen drohen wundert mich das nicht.

Unser "Rechtsstaat" geht vor die Hunde. Gesetze werden ignoriert oder einfach so zurechtgelegt wie es gerade passt. Zum kotzen sowas.
 
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