• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Netzwelt] dynv6 - Kostenloser DynDNS-Dienst für IPv4 und IPv6

Dynv6, ein aus einem Wochenend-Projekt entstandener DynDNS-Dienst, hat nun die Beta-Phase verlassen und kann nun von jedem genutzt werden. Neben der gewohnten Funktion sich eine Adresse für die öffentliche IPv4-Adresse zu erstellen, hat man auch die Möglichkeit Geräte über die IPv6-Adresse per Subdomain erreichbar zu machen, welche im internen Netzwerk hinter einem IPv6-Dualstack-Internetanschluss vorhanden sind.

Aktuell ist es nicht geplant, für die Nutzung von dynv6 einen Beitrag zu verlangen. Eine Nutzung ist somit derzeit kostenlos. Ebenfalls gibt es derzeit keine Beschränkung, was die Zahl der Domain- und Hosteinträge betrifft.

Quelle: Heise.de
 

virtus

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Das war bei dyndns.org mal genauso. Mal sehen, wie lange dynv6.com kostenlos bleibt.

Den Dienst sollte man trotzdem unbedingt mal im Hinterkopf behalten.

Oops

This website is under heavy load (queue full)

We're sorry, too many people are accessing this website at the same time. We're working on this problem. Please try again later.
 

DukeMan999

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Keine AGBs? Sehr merkwürdig... sollte man misstrauisch werden...
 

DukeMan999

Duke Nukem Master

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Naja, normalerweise hat man ja in den AGBs was erlaubt ist und was nicht. Der dienst könnte ja missbraucht werden oder die könnten ja einfach werbung Zwischenschalten oder oder oder... wer weiss was dort alles geloggt wird. Und gibt es nicht dafür irgendwie nicht ein Urteil wenn man sowas in DE anbietet? Hatte glaubich mal was gelesen gehabt dadrüber...

MfG
 

virtus

Gehasst

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@dukeman999:
Und gibt es nicht dafür irgendwie nicht ein Urteil wenn man sowas in DE anbietet?
Meinst du bezüglich Störerhaftung? Ich bin mir nicht sicher, ob die bei Dienstleistungen um eine Domainvergabe/ -vermietung überhaupt in Frage kommt.


Zu AGBs, deren Bedeutung und Funktionsweise, im Spoiler:

dukeman999 schrieb:
Naja, normalerweise hat man ja in den AGBs was erlaubt ist und was nicht. Der dienst könnte ja missbraucht werden oder die könnten ja einfach werbung Zwischenschalten oder oder oder... wer weiss was dort alles geloggt wird.

Zur Sprache: "AGBs" hat sicher kein Dienstanbieter, außer er hat Legastheniker eingestellt. Die Abkürzung AGB steht gewöhnlich für "Allgemeine Geschäftsbedingungen" und ist daher bereits als Mehrzahl aufzufassen ein -s ist daher weder notwendig, noch würde es in irgendeiner Form Sinn ergeben. Die Mehrzahl von -bedingung ist nun mal -bedingungen und nicht -bedingungs.

Zum Begriff: Die Angabe von AGB ist keine Verpflichtung. AGB sind ein Standardvertragswerk, nicht mehr und nicht weniger. Um es für den Laien verständlich zu machen: AGB sind nicht mehr, als ein leerer Überweisungsträger.
530px-Überweisungsträger.svg.png
Man kann AGB als Grundlage für Verträge verwenden, muss sie allerdings nicht verwenden. Prinzipiell müssen sie daher nicht einmal existieren.

Auch müssen AGB nicht zwangsweise auf einer Website direkt und öffentlich einsehbar sein. Wesentlich ist nur, dass sie dem Vertragspartner vor Vertragsschluss zugänglich gemacht werden. Das kann allerdings auch via Mail erfolgen.

Zur rechtlichen Bewandtnis von AGB:
Das Gesetz gibt einen groben Rahmen dessen vor, der Beschreibt, welche vertraglichen Absprachen zwischen Vertragspartnern möglich sind. Innerhalb dieses Rahmens kann eine der Parteien AGB formulieren und diese als Grundlage für einen Vertrag verwenden. Häufig findet die Formulierung von AGB durch Händler oder Dienstanbieter statt und wird von den Kunden dann angenommen. Allerdings gelten da einige Spielregeln, die beachtet werden müssen:
1. Werden die AGB nicht vor Vertragsschluss angegeben, sind sie prinzipiell als gegenstandslos zu betrachten.
2. Regelungen, mit denen der Vertragspartner nicht rechnen muss, sind als gegenstandslos zu betrachten.
3. Unklare oder offene Regelungen sind stets zu Ungunsten des Verwenders (i.A. des Händlers/ Dienstanbieters) auszulegen.
4. Es existiert eine Reihe sog. Klauselverbote. Diese Definieren abstrakt eine Reihe von Regelungen, die durch AGB nicht getroffen werden können. Regelungen, die von den Klauselverboten getroffen werden, sind ebenfalls als gegenstandslos zu betrachten.
5. Anders lautende Regelungen, die bspw. durch Werbung oder Individualabsprache kommuniziert werden, überschreiben stets Regelungen, die in den AGB getroffen werden, selbst dann, wenn dies innerhalb der AGB ausgeschlossen wird.*

* Ein Beispiel:
Du informierst dich online darüber, welche AGB bei einem Vertragsabschluss mit einem Telekommunikationsanbieter verwendet werden. Zum Beispiel könnte in den AGB stehen, dass stets nur Verträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten zu einem Fixpreis von mtl. 19,99Eu geschlossen werden.
Nun betrittst du eine Filiale des Anbieters und siehst dort eine Aktion, dass dir bei einem Vertragsabschluss im aktuellen Monat die erste Rechnung erlassen wird.
Natürlich wird in diesem Fall die Regelung "für 24 Monate jeden Monat 19,99Eu" auf "ab dem zweiten Monat für 23 Monate jeden Monat 19,99 Eu" geändert.
Anschließend begibst du dich zu einem Mitarbeiter, um einen Vertragsabschluss durchzuführen. Im Gespräch stellt sich heraus, dass du nicht einen Vertrag nur für dich haben möchtest, sondern im Namen eines größeren Unternehmens 200 dieser Verträge abschließen möchtest. Nach einiger Verhandlung erklärt dir der Mitarbeiter, dass er dir bei 200 Verträgen pro Vertrag einen Preis von 9,99 Eu pro Monat, ab dem ersten Rechnungsmonat anbieten kann.
An dieser Stelle wurde der Vertrag erneut gültig modifiziert, aus "ab dem zweiten Monat für 23 Monate jeden Monat 19,99 Eu" wurde nämlich "bei Abschluss von 200 Verträgen, ab dem ersten Monat für 24 Monate jeden Monat 9,99 Eu".



Der Gesetzgeber geht davon aus, dass AGB in aller Regel nicht gelesen werden. Klar wird das beispielsweise bei den AGB von Facebook, deren reine Lesezeit schon mehrere Stunden in Anspruch nimmt. Von einem Verständnis von rechtlichen Laien braucht man weitestgehend nicht auszugehen. Damit erklärt sich auch, warum der Gesetzgeber die Verwendung von AGB stark einschränkt und seitens des Vertragspartners äußerst defensiv vorgeht.
 
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