Domainnamensrechte

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  • #41
Wenn du alles gelesen hättest dann wüsstest du, dass die besagte Domain (seit fast 10 Jahren schon) bei einem Domaingrabber liegt, der bzw. dessen Firma weder so heißt noch in besagtem Stadtteil oder der Stadt liegt. Die Domain ist btw. geparkt...
 


Das ist dann aber zwischen einem Unternehmen (körpergesellschaft) bzw. Grabber und Privatperson - und zwischen Privatpersonen, wer zuerst kommt, malt zuerst, oder?

Ich "glaube" du hast einfach keinen Anspruch darauf. Was legitimiert dich? Dein bürgerlicher Name?

Wenn jemand zuerst da war, war er zuerst da. Und du hast kein Anspruch auf die Domain, oder? Keinen legitmen jedenfalls, da du eine Privatperson bist. Wie wäre das beim Namen "Müller" ?
 
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  • #43
Gibt eine Marke, die "Müller" heißt. Mein Familienname ist eher selten...

--- [2018-05-02 21:02 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Das hier ist in dem Zusammenhang auch interessant:

https://www.golem.de/news/bgh-urteil-treuhaender-muessen-namen-domains-mit-inhalt-fuellen-1608-122779.html
 
Was ist grundsätzlich beim Domain-Namen-Recht zu beachten?

Im Grundsatz gilt: Derjenige der zuerst einen Domain-Namen beantragt, erhält auch das Recht auf diesen Namen. Für eine rechtliche Auseinandersetzung über das Gebrauchsrecht von Domain-Namen ist nicht entscheidend, ob ein Domain-Name auch im Internet verwendet wird.

Da Internet-User, die einen Domain-Namen anwählen, dessen Bestandteil ein Unternehmenszeichen ist, davon ausgehen, dass sie unter dem Namen das dem Unternehmenszeichen entsprechende Unternehmen erreichen, wird eine Registrierung eines solchen Namens von anderen als dem entsprechenden Unternehmen rechtlich nicht als zulässig anerkannt.

Die Reservierung einer Domain allein zu dem Zweck, einen anderen an der Nutzung des Domain-Namens zu hindern, wird rechtlich als sittenwidrig angesehen. In einem solchen Fall besteht ein Anspruch auf die Freigabe des entsprechenden Domain-Namens.



Also hast du vielleicht doch Glück, wenn du Nachweisen kannst, das dir der Name "eher" gehört, als dem aktuellen Registranten.
 
@Bruder Mad: Hast du Rechtsschutz? Dann solltest du mal ein Schreiben aufsetzen lassen ;)
 
Dann lass dich mal beraten wie es um die Freigabe des Domainnamens aussieht.

Schließlich, wenn da 0 (null) Inhalte drauf sind, und das ne Parkdomain ist, kannst du versuchen dagegen anzugehen, weil du "Schultze Meier Müller" heißt. So gibt es jedenfalls der Text wieder. Und darauf muß reagiert werden.
 
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