Deutscher VPN-Anbieter & Vorratsdatenspeicherung

Novgorod

ngb-Nutte
Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
3.055
Servus,

in letzter zeit gibt es vermehrt deutsche VPN-dienste, z.b. , in erster linie als abmahnschutz für hotels, cafes und andere einrichtungen mit offenem WLAN.. da sie sich als telekommunikationsanbieter ausgeben, sind sie von der störerhaftung befreit und da sie keine IPs speichern (zumindest laut eigenauskunft), kann auch nichts herausgegeben werden.. stehe ich gerade auf dem schlauch oder warum speichern alle "richtigen" internetprovider (telekom, 1&1 etc.) die IPs, wenn sie es offenbar garnicht müssen? :confused: - oder sind "telekommunikationsanbieter" wie VPN-anbieter etwas anderes als internetprovider? :confused::confused:

jedenfalls dürfte sich das mit der vorratsdatenspeicherung ändern, oder? falls sie nicht verhindert wird, müssen irgendwann ab 2017 doch alle telekommunikationsanbieter vorratsdaten speichern.. sind die dann nur für die strafverfolgung verfügbar oder auch für abmahnanwälte wie die momentan (freiwillig!??) gespeicherten daten von internetprovidern? bedeutet dies dann nicht automatisch das aus für internet in hotels, unis, flughäfen, cafes usw.? wo bleibt der aufschrei oder hab ich was übersehen?
 
Hallo,

kommt immer drauf an.
Wir selber speichern bei unseren deutschen Servern(es gilt immer das Recht des Serverstandortes und nicht des Firmensitzes) auch keine IP's. Unserer Ansicht nach sind wir kein Internetzugangsanbieter, sondern verarbeiten lediglich Daten und von Datenverarbeitung steht nichts im Gesetz :)
 
Jup. Aber da mal abwarten. Da gibts ja nicht mal ne Gesetzesvorlage. Ob das dann überhaupt durchkommt und wer davon betroffen ist, das weis man noch nicht. Stellt sich dann auch die Frage ob man da überhaupt drunter fällt, oder ob die sich mal wieder mit der eigenen Formulierung ins Knie schiessen, wie bei der VDS. Glücklicherweise, hätten die mehr Plan vom Netz, wären VPN Anbieter und TOR-Nodes mit Sicherheit mit drin ;)
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #5
Unserer Ansicht nach sind wir kein Internetzugangsanbieter, sondern verarbeiten lediglich Daten und von Datenverarbeitung steht nichts im Gesetz :)

ok, aber ISPs sind doch nicht verpflichtet zu speichern (solange es keine VDS gibt), d.h. telekom & co. machen das doch freiwillig, oder? :confused: ich hab von irgendeinem urteil gelesen, wonach ISPs IP-adressen maximal 7 tage lang speichern dürfen, aber es stand nirgendwo, dass sie es auch müssen.. oder ist die ausnahme von der störerhaftung für ISPs mit einer speicherpflicht verbunden?

die wichtigere frage ist aber, wie entziehst du dich dann der störerhaftung, wenn du kein telekommunikationsanbieter bist? wenn z.b. eine urheberrechtsverletzung eindeutig von deinem server aus passiert, was machst du dann mit der abmahnung? du kannst sicher nachweisen, dass du es nicht selbst warst, aber dann greift ja eben die störerhaftung, wenn du den täter nicht benennst (oder nicht benennen kannst).. es kann doch nicht sein, dass abmahnanwälte deutsche VPN-anbieter (oder hotels, cafes & co.) als lukrative einnahmequelle völlig ignorieren :confused:..
 
ok, aber ISPs sind doch nicht verpflichtet zu speichern (solange es keine VDS gibt), d.h. telekom & co. machen das doch freiwillig, oder?

Ja natürlich. Es geht denen angeblich um technische Wartung und die Logs bräuchten sie, um Probleme feststellen zu können. 7 Tage dürfte für die Polizei meist eh zu kurz sein. Da trudelt ja grad erstmal die Anzeige rein.

die wichtigere frage ist aber, wie entziehst du dich dann der störerhaftung, wenn du kein telekommunikationsanbieter bist? wenn z.b. eine urheberrechtsverletzung eindeutig von deinem server aus passiert, was machst du dann mit der abmahnung?

Ich muss zugeben mit der Störerhaftung habe ich mich bisher nie beschäftigt, da die uns schlicht und ergreifend nicht wirlich interessiert und es auch noch nie jemand ernsthaft probiert hat.
Wir kriegen DMCA's wie Sand am Meer ;)
Wir sind eben keine deutsche Firma. Schreib mal eine Abmahnung nach Panama. Das ist gar nicht so einfach. Im Endeffekt beantworten wir die DMCA's mit einem Standardtext und hören nie wieder was davon. Ist eben ein Unterschied, ob man ein VPN-Anbieter ist mit Sitz im Ausland, oder ein WLAN-Betreiber aus Buxtehude.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #7
ok, firmensitz im ausland macht sinn, da dürfte es auch mit den deutschen servern nicht so problematisch sein.. allerdings sind diese VPN-anbieter für hotels & co. (siehe startpost) alles deutsche firmen mit impressum, deutschem firmensitz und alles "ganz seriös" :D.. ich frag mich halt, wie sie um die störerhaftung herumkommen bei deutschem firmensitz..
 
ich frag mich halt, wie sie um die störerhaftung herumkommen bei deutschem firmensitz..
Das müsste das Providerprivileg sein.
Siehe

§ 7 Allgemeine Grundsätze

(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.

Betreffender Paragraph für VPN Betreiber.
§ 8 Durchleitung von Informationen

(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie
1. die Übermittlung nicht veranlasst,
2. den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und
3. die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.

(2) Die Übermittlung von Informationen nach Absatz 1 und die Vermittlung des Zugangs zu ihnen umfasst auch die automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung dieser Informationen, soweit dies nur zur Durchführung der Übermittlung im Kommunikationsnetz geschieht und die Informationen nicht länger gespeichert werden, als für die Übermittlung üblicherweise erforderlich ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Thread Starter Thread Starter
  • #9
hm, wieso lassen sich dann die "klassischen" provider wagenladungen an kohle entgehen? sie könnten doch locker gegen aufpreis eine anonyme flatrate anbieten, bei der sie eben keine IPs speichern (zumindest bis zur VDS) - damit würden sie doch jeden VPN-anbieter ausstechen, was speed und ping angeht.. gibt es eigentlich "echte" provider (z.b. DSL-reseller), die nicht speichern?
 
hm, wieso lassen sich dann die "klassischen" provider wagenladungen an kohle entgehen?
Email an die Provider dürfte genügen.Vielleicht bekommste ja was vom Kuchen ab. ;)
Ich persönlich frage mich das schon seit Jahren, wieso die IP Adressen speichern, obwohl sie nicht müssen.
 
Zurück
Oben