...den nervigen Vermieter austricksen

@Homeoffice - das tut nichts zur Sache.
Klang ja so als möchte dein Arbeitgeber das du dort hin ziehst. > Dein Arbeitgeber hat etwas davon > das ist wichtig.
Lass dir das schriftlich geben und schreib das in die Steuererklärung in ein Anschreiben rein.

Das das für dich unterm Strich schlechter ist mag ja sein - Werbungskosten sind aber dazu da das du deinen Job möglichst gut erfüllen kannst und wenn dazu gehört das du vor Ort sein musst und dafür umziehen musst dann ist das so.
Da du glaube ich nicht alleine Wohnst kannst dann die >1500€ vermutlich schon mal als Pauschale ansetzen.
Wenn du das ein oder andere mal die 350km hin gefahren bist um eine Wohnung zu besichtigen, Vertrag zu unterschreiben usw... dann das auch noch. Bei "normaler" Anzahl an Fahrten ist da auch erst mal kein Beleg von notwendig.
Und die mind. 1 monatige Überlappung oben drauf.
 
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  • #62
Wir sind nicht verheiratet, aber dennoch zu viert. Patchwork. Ich hatte ca. 5 Fahrten bei 700 - 800 km (Hin- und Rücktour, sowie das vor Ort rumgeeiere....). War dann immer jeweils von früh bis spät unterwegs. Übernächste Woche geht´s dann noch einmal hin, um alles zu vermessen und den Hauptvertrag zu unterschreiben. Die ein oder zwei Wochenenden darauf kommen dann noch ein paar vorbereitende Maßnahmen im neuen Haus dazu. Macht am Ende 7 oder 8 Fahrten. Das ist wohl bei so einer Aktion noch völlig normal, denke ich. Das der Umzug nötig war, habe ich bereits schriftlich. Mein neuer AG gab mir das, damit ich das neuen Vermietern unterstützend als Nachweis vorlegen kann, dass ich mir das Haus auch leisten können werde.

Nachtrag: Doppelte Monatsmieten habe ich. Allerdings bekomme ich diese ebenfalls gezahlt.
 
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Würde es in jedem Fall versuchen im frühjahr nächsten Jahres für die Erklärung 2017. Ansich macht man als Arbeitnehmer wenn man die Erklärung selber macht damit auch nichts Falsch solange man bei der Wahrheit bleibt.

Das ganze ist bei den Werbungskosten einzutragen.
Zusätzlich würde ich dann ein Beiblatt dazu legen mit der Begründung (Oder auch einfach mal so probieren und wenn sie es dir dann vermutlich rausstreichen dann eine Erklärung nachliefern, ich gebe meine Erklärung voll elektronisch ab und da war im ersten Anlauf für mich die genaue Beschreibung nicht direkt möglich. So habe ich erst mal den Teil erstattet bekommen der "normal" ist und habe dann gegen das streichen der Werbungskosten Einspruch eingelegt und warte nun auf das Ergebnis - bin letztes Jahr umgezogen und bei mir ist es eher eine knappe Sache, heute kam gerade die E-Mail das ich einen neuen bescheid habe... bin gespannt).

Welche Pauschale da für dich zugrifft kann ich heute Abend mal meinen Steuerberater fragen.
Gehört eines der Kinder dir? Dann würde das ja vermutlich unter Alleinerziehend fallen.

also die ~1400€ Pauschale + ~1600€ Fahrtkosten (genau über google-maps etc. ausrechnen).
 
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  • #64
1600 € Fahrtkosten? Ach Du kacke! Bei einem Firmenwagen, bei dem mir der Sprit gezahlt wird? Krass!
Die Kinder sind beide von meiner Partnerin.
 
Nuja gut - Beim Firmenwagen zur Priv. Nutzung musst du ja anteilig davon auch etwas versteuern... Und mit welchem Fahrzeug du das gemacht das frägt unter Garantie keiner nach.

Ich schreib dir aber zu dem Punkt dann auch noch spätestens morgen was und frag noch mal ;)

Edit:
Also Der Steuerberater ist auch der Meinung das mit der Versteuerung des Firmenwagens wegen Privatnutzung das Auto auch privat ist - somit bist du mit *deinem* Auto dort hin gefahren... > Werbungkosten

0,30cent * gefahrene Killometer - halt am besten etwas aufschlüsseln
2x Besichtigung à 379km hin und Zurück...
2x ...

Die Pauschale für den Umzug bezieht sich nu dann auf einen Partner + Kinder wenn es eine eingetragene Lebensgemeinschaft ist. Sonst bist du als Single umgezogen und es sind die 764€
hattest du Auslagen für Makler?

ps: juii mein Einspruch wurde bewilligt und ich hab mein Geld ;D
 
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Überlappen sich die Mietzeiträume? Wenn ja, dann doppelte Haushaltsführung und Verpflegungsmehraufwand.
 
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  • #67
Top! Das lohnt sich ja richtig! Besten Dank für die Info!

Ja, 2 Monate lang habe ich die doppelte Haushaltsführung. Allerdings bekomme ich die doppelten Mieten wieder bezahlt. Insofern habe ich da keinen Mehraufwand.

Edit: Bin gerade noch über etwas in dem o.a. Finanztipp gestolpert, dass bei mir zutrifft.

Höhere Pauschale
Haben Sie innerhalb von fünf Jahren bereits ihren zweiten beruflich veranlassten Umzug hinter sich gebracht, erhöht sich die Umzugspauschale für sonstige Umzugsauslagen um 50 Prozent. Dies gilt immer dann, wenn Sie vorher und nachher eine eigene Wohnung hatten beziehungsweise haben.
 
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@HoneyBadger: Vielleicht nicht mehr Aufwand, aber du kannst für die Zeit auch die Tagespauschale geltend machen und theoretisch alle 2 bzw. 4 Wochen eine Heimfahrt geltend machen.
 
Danke für den Tipp mit den doppelten Mieten! Steht mir demnächst auch bevor (einen Monat doppelt zahlen).
 
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