• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Defekt während Gewährleistung - Händler stellt Rechnung

MisterM

NGBler

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Hallo ngbler,

ich bin aktuell etwas ratlos und möchte mal ein paar Meinungen einholen, vor allem will ich aber sicher gehen dass ich nicht evtl doch unrecht habe.

Ich habe im März bei einer bekannten Autoteilehandelskette ein eBike gekauft. Dieses hatte nach 2,5 Monaten der Nutzung eine Defekte Gangschaltung, das heißt ich konnte überhaupt nicht mehr Schalten und auch die Kette hing durch. Vorankommen war nur noch sehr schwer möglich.

Ich brachte das Rad dann zu dem Händler bei dem ich es auch abgeholt hatte und von dem ich die Rechnung erhielt. Das Rad wurde entgegengenommen und es wurde Bestätigt, dass das Verhalten der Schaltung so nicht normal ist, vor allem nicht nach der Kurzen Nutzungszeit.

Bei einer Rückfrage nach fast 2 Wochen Wartens erhielt ich die Info, dass ein Ersatzteil bestellt wurde. Das Ersatzteil kam letzte Woche an und es wurde mir gesagt, dass dieses noch verbaut wird. Heute bekam ich dann die Information, dass das Teil doch nicht kaputt wäre, sondern etwas verstellt war und der Meister mir nun eine Halbe Stunde in Rechnung stellt da das Eigenverschulden war.

Er meinte der Meister hätte die Vermutung ich hätte die Schaltung selbst geöffnet. Dies stimmt nicht und könnte auch nicht nachgewiesen werden. Ich habe nur gemeint, zuletzt bin ich vom Gehweg auf die Straße runter als die Schaltung plötzlich nicht mehr ging.

Ich habe nichts am Hinterrad gemacht und auch nichts geöffnet und verstehe auch nicht woher diese Unterstellung kommt. Muss ich nun die Rechnung zahlen trotz Gewährleistung und auch Garantie? Es sind noch keine 6 Monate seit dem Kauf vergangen.

Ansonsten überlege ich mir eine Rechtsschutz zu holen die ab morgen gilt (Privatrecht im Sinne von Verträgen gibt es auch ohne Wartezeit).

Danke euch schon mal. Ich hoffe ihr habt da eventuelle Erfahrungen vor allem bzgl. Vortrag zum Thema Gewährleistung und Beweislast in den ersten 6 Monaten.
 

KaPiTN

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Die Beweislast liegt beim Verkäufer.

Sieh auch Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.10.2016, Az.: VIII ZR 103/15
 

ichdererste

Grinch

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Hallo ngbler,


Ansonsten überlege ich mir eine Rechtsschutz zu holen die ab morgen gilt (Privatrecht im Sinne von Verträgen gibt es auch ohne Wartezeit).

Ist es nicht so das der Rechtschutz ab dem Tag des Abschluss gilt?Deine Sache liegt ja schon in der Vergangenheit und dafür bekommst du keine Unterstützung. Glaube ich!
 

MisterM

NGBler

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  • #4
Ist es nicht so das der Rechtschutz ab dem Tag des Abschluss gilt?Deine Sache liegt ja schon in der Vergangenheit und dafür bekommst du keine Unterstützung. Glaube ich!

Hast völlig recht! Ich hab mich heute noch mal kurz beraten lassen und es hieß dass der Kaufabschluss in der Vergangenheit kein Problem wäre, jedoch der Reparaturauftrag der bereits vor 2 Wochen mit Abgabe des Rads entstanden ist eben ausschlaggebend ist.

War jedenfalls sehr nett der Berater und hat sich das ganze mal auch so angehört. Hat mir geraten eine Rechnung mit Überweisung geben zu lassen und die Zahlung zu verweigern unter Verweis auf die Gewährleistung die tatsächlich unumstößlich scheint. Ausnahmen gelten wohl nur für Dinge wie: ich kann nicht eine kaputte Vase reklamieren als Gewährleistung wenn sie bei der Übergabe heile war.
 

Goetz-Expat

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Ich würde im Laden ganz freundlich argumentieren, dass ich einen Gewährleistungsfall habe und dass der Meister in Beweispflicht sei.
Wenn die dann nicht einlenken würde ich ihnen klarmachen, dass es sicherlich dem Geschäft nicht zuträglich ist, wenn ich über dieses Gebaren in Presse und online berichten muss ...
 

3st

NGBler

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Steht in dem Reparatur Vertrag das es ein Auftrag in Sinne der Gewährleistung ist oder ist es ein normaler Reparatur Auftrag ?

Zudem dürfen die wohl auch nicht einfach dinge von sich aus bestellen und einbauen .. ohne Absprache mit dem Eigentümer ...

Um was für ein gerät handelt es sich denn ... und was soll den Angeblich verstellt gewesen sein ?
 

MisterM

NGBler

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  • #7
Es handelt sich um ein eBike bei dem nach 2,5 Monaten die Schaltung nicht mehr ging. Ich bin zuletzt damit auf die Straße, es hat beim Schalten geknackst und dann war die Schaltung nicht mehr zu benutzen. Genauso hat die Kette immer weiter durchgehangen und ist mir zum Teil bei Tempo 40 rausgesprungen womit ich auch keine Rücktrittbremse mehr hatte.

Im Auftrag/Abholschein steht bei Dienstleistung: Laut Kunde Schaltung Ohne Funktion - Prüfen und Kunde Informieren zu WA 40033803932290. Alle Schrauben Prüfen ggf. Nachziehen.

Das ist alles. Ich hatte auch meine Freundin als Zeugen dabei, sowohl beim initialen abholen, als auch beim abgeben und den Auftrag im Computer hinterlegen. Sie kann also bestätigen dass ich mich auf meine Gewährleistung berufen hab.

Beim Abholen meinte er noch, dass er sehen kann, dass der Mitnehmer aus Plastik gebrochen ist, also das Stück an dem der Bowden-Zug hängt. Dann hieß es eben, dass sie alles ausbauen müssen und das Ersatzteil bestellt wurde. Dann kam gestern der Anruf, es wäre nun fertig, doch hatte der Meister angeblich festgestellt, dass das Rad ausgebaut worden sein muss und nicht mehr richtig eingebaut wurde, da diese Störung so sonst gar nicht auftreten könnte. Somit wäre es selbst verschulden und kein Gewährleistungsfall.

Am Abend rief ich noch mal an bzgl. Verschiebung der Abholung, da hieß es dann am Telefon, er glaubt mir ja, dass ich da nichts dran gemacht hab, aber irgendjemand muss was dran gemacht haben..
 

3st

NGBler

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Naja was dann wohl technisch zu klären wäre ...

Der kann ja viel erzählen wen der Tag lang ist :)

Hast du mal nen Link zum E Bike ?

Was vlt noch helfen würde ... gehe mal in ein Konkurrenz Geschäft ... und frag mal dort nett nach ... ab und an sind die recht hilfsbereit , Was die Technischen Sachen angeht ... Ob das so Möglich sein könnte ... :) vlt bekommen sie ja dadurch einen neuen Kunden und nen guten Eintrag im Netz ;)
 

BurnerR

Bot #0384479

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Was ist denn das konkrete Problem? Wollen sie das Rad nicht rausrücken ohne eine Unterschrift wo du dein Verschulden erklärst o.ä.?
Fahrrad abholen, deren Märchenstory weiterhin ablehnen, nicht zahlen, fertig.
Würde denen vor Ort sagen, wenn sie meinen, sie würden Geld kriegen dann bitte Rechnung schicken, aber das Fahhrad nimmste jetzt erstmal mit.

bzw. gar nichts groß zu sagen. Hauptsache
a) du unterschreibst nichts zu deinem Nachteil und
b) du kriegst dein Fahrrad wieder
 

MisterM

NGBler

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  • #10
Naja was dann wohl technisch zu klären wäre ...

Der kann ja viel erzählen wen der Tag lang ist :)

Hast du mal nen Link zum E Bike ?

Was vlt noch helfen würde ... gehe mal in ein Konkurrenz Geschäft ... und frag mal dort nett nach ... ab und an sind die recht hilfsbereit , Was die Technischen Sachen angeht ... Ob das so Möglich sein könnte ... :) vlt bekommen sie ja dadurch einen neuen Kunden und nen guten Eintrag im Netz ;)

https://www.google.de/search?q=ksr+...=chrome-mobile&ie=UTF-8#imgrc=CCy9w4BvKNIcUM:

Das ist mal ein Bild vom Rad. KSR Explorer 28“. Hat nen Bosch Motor und sonst gute Komponenten, hab ich vorher von einem Fahrradbegeisterten Kumpel prüfen lassen. Auch die Schaltung an sich ist gut, jedoch hab ich das Gefühl dass der Rahmen teilweise eine fehl Konstruktion ist.

Und das Problem ist die Unterstellung sowie dass ich eben die Rechnung zahlen soll. Heute geh ich jedenfalls mit meiner Freundin hin um sie wieder als Zeuge dabei zu haben.

--- [2018-06-16 16:15 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Update: War dann heute da, Rad wird nicht herausgegeben ohne dass das mit der Rechnung geklärt wird. Ich soll am Montag noch mal hin, dann ist auch der Filialleiter da.
 

KaPiTN

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ATU. Bei diesen "damit können sie auf keinen Fall weiter fahren" Verbrechern darf man einfach nicht kaufen.

Selbst als Fachkraft würde doch kein vernünftiger Mensch während der Gewährleistungsperiode selber rum schrauben.
 

Trolling Stone

Troll Landa
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Wenn die das Fahrrad behalten wollen, setze sie in Verzug für die Hersusgabe mit einem Schreiben. Wenn sie es bis dahin nicht herausgegeben haben, darfst du dein Geld zurückverlangen, setze sie dabei ebenfalls in Verzug. Wenn kein Geld oder Fahrrad zurückgegeben wird: Mahnbescheid.

Drohe ihnen mit dieser Vorgehensweise. Und dass du das publik machen wirst.
 

Sibi

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Oder ganz einfach. Mit dem Filialleiter zuerst reden.
 

drfuture

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in der Zukunft
Taktisch sind dabei fragen immer besser als selber zu argumentierten (dann macht er Fehler nicht du).
Frag ihn z.b. Ob er sich sicher ist das die Benutzung des Meisters als Beweis, zur not vor Gericht, durch geht das du das warst.

Und ob er dadurch auch belegen kann das die Schaltung beim Verkauf zu 100% in Ordnung war, ohne Produktions Mängel.

Er ist in der Beweis Pflicht, du musst ihm nichts belegen....
 

Doc Lion

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Ja, ATU sollte man meiden, stimmt schon. Mit das letzte, was ich als Werkstatt wählen würde.

Aber wie schon Kollegen hier schrieben:
Vor dem Gespräch: such dir die BGB Paragraphen über Sachmängelhaftung raus und druck dir diese aus.
Dem Filialleiter klar machen, dass er Rechtsbruch begeht und du ihn wegen Unterschlagung, übler Nachrede (deren Behauptung, du hättest das Getriebe geöffnet) und ggf. Betrug verklagen wirst.

Bei Uneinsichtigkeit ein Einschreiben an die Komiker mit Forderung der sofortigen Herausgabe, ggf. Zurücknahme des Fahrrads wegen erfolgloser Nachbesserung (du hast dein Rad ja nicht mehr) und Rückgängigmachung des Kaufvertrags gegen Kaufpreiserstattung.

Goggle mal ein bisschen zu Sachmängelhaftung und Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten zu Lasten des Händlers.
Ferner: Den HERSTELLER mal anschreiben/kontaktieren, wenn dieser eine Hersteller-GARANTIE ausgesprochen hat und um Stellungnahme bitten.
 

MisterM

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  • #17
Danke euch, mir ging es hier vor allem nicht darum zu bashen, sondern eine vernünftige Argumentation aufzubauen bzw. Fachwissen.

Dass in den ersten 6 Monaten die Beweislast zu Gunsten des Käufers ist weiß ich nun, Fehler können wohl nur dann vorgeworfen werden wenn bspw. ein Gerät einen Wasserschaden hat, aber selbst da hab ich schon gehört, kann es schwierig werden zu beweisen, dass ein Gerät nicht vorher schon einen Wasserschaden hatte.

Hier ist es nun noch einfacher, der Kollege des für mich zuständigen "Beraters" hat erzählt, sie haben das Ersatzteil bestellt, es eingebaut, dann das alte noch mal eingebaut und es ging plötzlich - hier frag ich mich: wieso wurde das Teil überhaupt noch mal eingebaut? Genauso wurde bei Abgabe, da war auch meine Freundin als Zeuge dabei, sofort gesagt: ja da ist der Mitnehmer gebrochen.

So wie ich das gelesen hab, hab ich nicht nur ein anrecht auf eine für mich Kostenfreie Fehlerprüfung (sofern ich die mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Prüfung genutzt hab, wie Steckverbindungen bei einem bestellten PC Prüfen), sondern ich kann darauf bestehen, dass die Ware mir in dem Zustand wieder ausgehändigt wird in dem ich es abgegeben hab. Da es sich hierbei um ein Fahrrad handelt, können sie auch nicht mit Sorgfaltspflicht a la: "So kann ich sie nicht weg fahren lassen" argumentieren.

Aus einem Verhaken der Schaltung wurde dann übrigens, dass sich das Hinterrad gelöst hat bzw. unsachgemäß gelöst und wieder eingebaut wurde. Ich würde gerne wissen, wieso es unmöglich ist bei Bordsteinen und unebenen Schotterwegen, dass ich eine Hinterradschraube löst bzw. sich dieses Verschiebt. Scheinbar ist das nämlich was passiert ist. Das erklärt auch warum es den Knack gemacht hat, nachdem ich vom Gehweg auf die Straße gefahren bin, danach gings nämlich nicht mehr. Davor aber hatte die Schaltung schon sukzessive immer später geschaltet. Bordsteine, und unebene Wege sind bei einem Trekkingrad sicherlich keine unsachgemäße Nutzung. Dafür kauft man sich ein Rad mit Federung. Bei einem Rennrad wäre es was anderes. Auch Sturzschäden können allein optisch ausgeschlossen werden.

Ich habe dem Kollegen auch berichtet dass die Kettenspanung irgendwann so gering war, dass sie mir bei Tempo 40 den Berg runter rausgesprungen ist - Rücktrittbremse ade! Mein Fehler war es höchstens, nicht rechtzeitig mal alle Schrauben nachzuziehen. Hierzu wurde mir aber nichts gesagt.

Generell bezweifle ich, dass sie mir ein Protokoll vorweisen können auf dem die exakten Drehmomente jeder einzelnen Schraube nachgewiesen werden können.
 

drfuture

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in der Zukunft
So wie ich das gelesen hab, hab ich nicht nur ein anrecht auf eine für mich Kostenfreie Fehlerprüfung (sofern ich die mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Prüfung genutzt hab, wie Steckverbindungen bei einem bestellten PC Prüfen), sondern ich kann darauf bestehen, dass die Ware mir in dem Zustand wieder ausgehändigt wird in dem ich es abgegeben hab. Da es sich hierbei um ein Fahrrad handelt, können sie auch nicht mit Sorgfaltspflicht a la: "So kann ich sie nicht weg fahren lassen" argumentieren.

Du hast das Recht das der Artikel den du gekauft hast fehlerfrei gekauft wurde. Dafür ist die Gewährleistung.
Das heißt du gibst den Artikel eigentlich zurück wenn er defekt ist.
Der Händler hat dann das Recht auf Nachbesserung (was er hier bei dir wohl versucht hat) dabei ist es egal ob er eine neue Schaltung einbaut oder dir das Fahrrad mit der alten gibt (wobei, wenn etwas gebrochen ist, könnte das ja so kaum sein).
Wichtig ist das Fahrrad vollständig fehlerfrei funktioniert.
Ist dies nicht der Fall oder spinnt das Fahrrad in Kürze wieder - musst du normal maximal 3 versuche der Reparatur in Kauf nehmen, danach gibt es den vollen Kaufpreis zurück.

Kein falsches benutzen, kein *so ist es passiert* etc.
Insofern das halt nun noch geht ;), nur für den Hinterkopf....
Du zweifelst an das das Produkt fehlerfrei gekauft wurde da es in 2 Monaten schon einen defekt hat und der bei so einem Fahrrad nicht auftreten darf.
Alles andere was sie so vermuten, denken oder unterstellen müssen sie dir belegen und beweisen... *Erfahrung* ist da kein Beweis.
 

Doc Lion

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Mein Fehler war es höchstens, nicht rechtzeitig mal alle Schrauben nachzuziehen.

Ich ziehe an meinem Auto auch nie irgendwelche Schrauben nach, sondern gehe zu Recht davon aus, dass die ab Werk korrekt angezogen sind und eine Belastung aushalten, gemäß dem Einsatzzweck, für dass das Fahrzeug ausgelegt wurde.
 

MisterM

NGBler

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  • #20
Gerade kam noch mal der Rückruf des für mich zuständigen Beraters. Man hat mir noch mal ein entgegenkommen bzgl. der Arbeitsstunden angeboten - hab nun einfach um Rückruf durch die Filialleitung gebeten.

Es hieß wieder, dass sich der Verschlussmechanismus nicht über Randsteine oder ähnliches öffnen ließe und es daher sicherlich kein Garantiefall wäre. Man benötigt jedoch kein Spezialwerkzeug sondern kann es einfach per Hand öffnen - hier frag ich mich, wenn sich etwas einfach per Hand öffnen lässt, inwiefern kann es sich dann nicht einfach so lösen? Wir reden hier ja nicht von einem verankerten Stahlbolzen.

Es gibt auch eine Kundenservice-Hotline die tatsächlich Dinge zu bewegen scheint. Überlege da nun auch anzurufen, noch bevor ich mit der Filialleitung spreche - oder ist es hier besser erst mal mit der Filialleitung zu reden?
 
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