• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Netzwelt] Datenpanne bei deutschem Payment Service-Provider Novalnet

Eine Datenpanne beim deutschen Payment Service-Provider Novalnet führte dazu, dass unter gewissen Voraussetzungen der Zugriff auf Transaktionsdaten von zehntausenden Online Shoppern ohne jegliche Eingabe von Passwörtern möglich war. Aus den Daten soll nicht ersichtlich sein, welche Produkte gekauft wurden, jedoch seien Namen und Adressen von Käufern sowie den jeweiligen Webshops einsehbar.

Davon betroffen sind laut Computer Bild Artikel etwa 700 bis 800 kleinere Webshops in Deutschland sowie 20 bis 25 Shops in Österreich. Seit wann der Fehler besteht, konnte nicht nachvollzogen werden. Die Transaktionsdaten sollen bis 2007 zurückreichen. Der Fehler soll inzwischen behoben worden sein, eine offizielle Stellungnahme von Novalnet gibt es dazu bislang aber nicht. Auch auf der Novalnet Website ist dazu keine Information verfügbar.

Der Entdecker der Sicherheitslücke, der Webshop Betreiber Benjamin Weiss, behauptet, dass es sich dabei um eine Zufallsentdeckung handelt. Er habe in seiner Zugriffstatistik geprüft woher die Besucher seines Online Shops stammen. Darunter fand er einen Host von Novalnet, der einen ungewöhnlich langen Referrer URL String zeigte. Darin enthalten waren Benutzername und Passwort für einen Bereich des Novalnet Backoffices. Er folgte dem Link und landete in einem Frontend, dass eigentlich vor fremden Zugriffen geschützt hätte sein sollen.

Man kann davon ausgehen, dass alle Novalnet Kunden in ihren Zugriffstatistiken ähnliche Referrer Strings inklusive Zugangsdaten finden konnten.

Die Zeitschrift Computer Bild, die zuerst über die Panne berichtet hatte, befragte Rechtsanwalt Christian Solmecke zur rechtlichen Situation:

Wenn Nutzer zufällig auf eine Sicherheitslücke stoßen: Wie haben sie sich zu verhalten?

Eine rechtliche Norm, die ihn verpflichten würde, die entdeckte Sicherheitslücke zu melden, gibt es nicht. Es sollte jedoch aus moralischer Sicht selbstverständlich sein, eine solch gravierende Sicherheitslücke dem betroffenen Unternehmen umgehend zu melden.

Wenn ein Nutzer durch eine Sicherheitslücke in ein Firmennetzwerk eindringt – darf er sich umsehen?

Aus rechtlicher Sicht ist das „Schnüffeln“ nicht strafbar, zumal wenn rein zufällig der Zugang zum System entdeckt wurde. Anders sähe es aus, wenn eine Zugangssicherung überwunden würde, um unberechtigt Daten zu erlangen. Dann käme eine Strafbarkeit nach § 202a StGB in Betracht. Dafür drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Wie sieht die Sachlage aus, wenn ein Nutzer im Firmennetzwerk mutwillig Daten ändern würde?

Dann macht er sich strafbar. Hier käme zunächst eine Strafbarkeit wegen Datenveränderung nach § 303a StGB in Betracht. Wer rechtswidrig Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Quelle: Computer Bild, Futurezone
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Aus den Daten soll nicht ersichtlich sein, welche Produkte gekauft wurden, jedoch seien Namen und Adressen von Käufern sowie den jeweiligen Webshops einsehbar.
Na, was wird man wohl bei einem Shop mit Namen "PornoUschis Fickteilversand" bestellt haben? Ich komm echt nicht drauf. ;)

Wenn ein Nutzer durch eine Sicherheitslücke in ein Firmennetzwerk eindringt – darf er sich umsehen?

Aus rechtlicher Sicht ist das „Schnüffeln“ nicht strafbar, zumal wenn rein zufällig der Zugang zum System entdeckt wurde. Anders sähe es aus, wenn eine Zugangssicherung überwunden würde, um unberechtigt Daten zu erlangen. Dann käme eine Strafbarkeit nach § 202a StGB in Betracht. Dafür drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Ich seh mich um, kopier möglichst viele Datensätze und jemand gaaaanz anderes verkauft sie dann an Werbetreibende usw. Keiner macht sich strafbar.
Daternhehlerei ist nicht strafbar. Der deutsche Staat hats ja vorgemacht, wies geht.
 
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