Dürfen die Felgen drauf

Alakara

Board-Osmane
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Istanbul
Hi Leute,

hoffe ihr könnt mir Klarheit verschaffen.

Mein Bruder hat sich einen Mercedes W202 gekauft. Beim TÜV meinte die Dame, dass die Felgen eingetragen werden müssen.
Es sind 17 Zoll Alufelgen drauf. Rein von der Größe ist es zwar okay aber die Maulweite von der Felge darf 7,5 nicht überschreiten sagte sie.
Die Felgen die jetzt drauf sind haben eine Maulweite von 8 Zoll. Habe jetzt auf der MB Homepage nach Felgenfreigabeliste geschaut.
Laut der Liste dürfe 17 Zöller mit 8,5 Zoll drauf ohne eingetragen werden zu müssen.

Meine Frage.
Wenn 7,5 und 8,5 Zoll freigegeben wurde ist dann 8 Zoll automatisch mit drin, weil es sich innerhalb der freigegebenen Maulweite befindet oder
wird da wirklich ein Unterschied von gemacht?
Da ich kein Fachmann bin hoffe ich hier auf Antworten.
 
Dann gibt es ja noch die Einpresstiefe (ET) die dann in Verbindung mit der Maulweite und Reifenbreite ein Gesamtbild ergeben. Es gibt ja für manchen Felgentyp eines Herstellers auch mehrere verschiedene Einpresstiefen.
Es sollte sich eine ABE vom Hersteller finden lassen die explizit sie auf diese Felge bezieht und in der das ausreichend dokumentiert ist.
 
Exakt. Die Freigaben beziehen sich immer dediziert auf die Größe. Muster XJ x Y ET Z. Also z.B. 7,5Jx16 ET35. Hier gehts primär um Dinge wie zureichende Radabdeckung.

Insofern... ein Gutachten oder eine ABE auftreiben. Mit Gutachten brauchts denn eine Eintragung, bei ner ABE reicht das mitführen (insofern in der ABE nichts anderes steht...). Wenn der TüV das bemäkelt steht halt nichts im Schein drin...
 
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