Convert2MP3: erstmals erklärt Gericht Stream-Ripping-Webseite für illegal

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Auf Convert2MP3 war es für Benutzer möglich, mit Hilfe spezieller Tools, Audiospuren von online bereitgestellten Clips auf Plattformen, wie YouTube, herunterzuladen oder auch Video zu speichern. Nach einem Rechtsstreit, der von der Anti-Piraterie-Vereinigung Rights Alliance im Namen der Musikindustrie IFPI, der Verwertungsgesellschaft KODA, der Danish Artist Union und des Danish Musicians Association, geführt wurde, erklärte nun ein dänisches Gericht Convert2MP3 für rechtswidrig. ISPs wurden dazu angehalten, die Seite zu blockieren. Es ist das erste Mal weltweit, dass eine Stream-Ripping-Site für illegal erklärt wurde, .



Die Musikindustrie sieht zunehmend ihren Gegner im „Stream-Ripping“. Zu diesem Urteil meint die Rights Alliance in einer Stellungnahme: „Das Ergebnis des Falles ist wegweisend, denn es ist weltweit das erste Mal, dass ein Stream-Ripping-Service gesperrt wurde. Es beweist auch, dass die Aktivitäten von Rights Alliance den Entwicklungen im Internet entsprechen, wo illegale Dienste ständig neue Wege finden, Rechte illegal auszubeuten.“



Maria Fredenslund, Rights-Alliance-Vorsitzende, erklärt, dass: „das Urteil Klarheit für die Nutzer schafft, die bis jetzt möglicherweise davon ausgegangen sind, dass Sites wie Convert2MP3, die neben digitalen Plattformen wie YouTube oder Spotify kostenlos genutzt werden, legal funktionieren. Das Problem ist, dass Stream-Ripping-Dienste die Musik nicht von den Rechteinhabern lizenzieren. Daher freut uns, dass wir nun bestätigt haben, dass Stream-Ripping illegal ist.“

, die weltweit größte YouTube-Ripping-Seite, in den USA von IFPI, RIAA und BPI verklagt. Dies endete jedoch in einer Vergleichsvereinbarung und wurde nicht in einem vollständigen Verfahren zur eigentlichen Sache entschieden. Das aktuelle Urteil des dänischen Gerichts gegen Convert2MP3 wird wahrscheinlich in zukünftigen, ähnlich gelagerten Fällen in ganz Europa Anwendung finden, da Stream-Ripping als ernstzunehmende Bedrohung für die Tonträgerindustrie und zunehmend als größere Bedrohung angesehen wird, als traditionelle Peer-to-Peer-Piraterie.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)




Autor: Antonia
 
Was für eine realitätsfremde Entscheidung. Ich kann auch den Audiostream aufnehmen, dann habe ich es auch (ja, ich rede jetzt nicht von irgendwelchen Qualitätsverlusten etc., geht nur ums Prinzip).
 
Ist das gleiche ... Ob ich es nun @Home oder auf einer Seite mache ... macht keinen Unterschied ...
 
Auf Convert2MP3 war es für Benutzer möglich, mit Hilfe spezieller Tools, Audiospuren von online bereitgestellten Clips auf Plattformen, wie YouTube, herunterzuladen oder auch Video zu speichern.

Wieso war? Convert2MP3 ist ein Dienst aus Deutschland (mit Impressum), der sich auf das Recht der Privatkopie (§53 UrhG) beruft und in seinen Nutzungsbedingungen darauf hinweist, daß der User dafür Sorge zu ragen hat, daß er die Rechte besitzt.

Ob das irgendwelche Auswirkungen hat, daß der Dienst in Dänemark jetzt geblockt wird, ist erst einmal fraglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
wozu? jdownloader kann mehr, ist schneller und nicht von der lizenzmafia fickbar..
 
ein Video von einer Plattform zu speichern bzw. dessen Audio-Track; ist genauso illegal wie p2p-Plattformen.
Für den Verbraucher ist noch nicht mal ersichtlich ob der Anbieter bei Youtube lizenzen für den Song hat oder nicht.
Der Download ist nur aus offensichtlich illegalen Quellen verboten wozu gerade so ein Portal sicher nicht zählt.

Somit finde ich die Argumentation von allen Seiten Quatsch.
 
Weil es, unter anderem, auch Mobil funktioniert.

wenn es dir nichts ausmacht auf dem handy urls zu kopieren und dich durch webformulare zu klicken, wirst du sicher auch kein problem damit haben, eine entsprechende "app" (videoder & co.) oder ein browseraddon zu installieren..

PS: wann gibts jdownloader endlich für android?
 

Um mobil mal schnell 1-2 Lieder von YouTube zu laden ist mir die convert2mp3 Variante tatsächlich die Liebste.
Die URL müsste ich auch bei einer App kopieren und die App natürlich auch erstmal starten.
Schneller ist die Lösung mit der extra App also auch nicht unbedingt.
 
in youtube: teilen -> videoder (o.ä.) -> fertig.. (oder man benutzt gleich eine youtube app mit download-button..)

für 1-2 lieder braucht man normalerweise auch keinen download, die kann man auch einfach streamen.. ab 3-4 lohnt sich dann auch die app bzw. das addon ;)..
 
Da spielt wohl einfach auch die persönliche Einstellung dazu mit rein. Ich mag keine App haben die ich nur 1-2 mal im Monat benutze Wenn ich bereits eine App habe die die gewünschte Funktion bereits kann. In dem Fall der Browser.

Aber eigentlich ist das ja auch nicht das Thema hier.
Convert2mp3 ist ein nettes Tool. Schlicht und schnell. Nicht jeder kennt, nutzt oder braucht z.b. den JD.
Für viele reicht's. Und scheinbar scheint's ja auch recht beliebt und bekannt zu sein.
 
das problem entsteht dann wenn sich jemand mit einem "dienst" dazwischenschaltet und geld mit etwas verdient, wofür rein technisch garkein externer dienst erforderlich ist.. so etwas weckt immer begehrlichkeiten und dann kommt der regulierungshammer mit noch mehr dämlichen gesetzen und urteilen, die uns allen total gefehlt haben...

das "tool" könnte ja auch einfach den YT-stream per js direkt als download durch den user-client ausleiten statt den traffic über den eigenen server zu prügeln - dann gäbe es kein problem mit dem urheberrecht, aber man könnte nicht mehr so viel kohle damit machen, nä? wäre dann ja auch nicht mehr als ein greasemonkey-skript.. und genau das ist der punkt, warum diese "dienste" scheiße sind..
 
Für Telegram Nutzer gibts , ansonsten nutze ich bei Android NewPipe das kann neben dem Download und Konvertieren auch Videos als Pop Up oder komplett im Hintergrund laufen lassen.
Unterstützt nur leider keine Playlists.
JDownloader würd ich nur nutzen wenn ich den eh schon an hab, für nur ein Video find ich den viel zu fett.
youtube-dl -x --audioformat mp3 https:/youtube.com/9z3189zfi
In der CMD oder Bash geht vor allem mit aliasen total fix.

läuft bei mir so:
 
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